Nach dem Börsengang 30 Tage bis zur Notierung der Aktien
Die Regierung hat soeben das Dekret 245 erlassen, mit dem einige Artikel des Dekrets 155 geändert und ergänzt werden, um einige Schwierigkeiten im Börsenbetrieb zu beheben. Dieses Dekret tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung, dem 11. September 2025, offiziell in Kraft.
In Bezug auf Angebots- und Emissionsaktivitäten fügt das neu erlassene Dekret die Verantwortung für die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen zur Kapitalverwendung hinzu, die regelmäßige Berichterstattung alle sechs Monate ab dem Enddatum des Angebots, dem Enddatum der Emission bis zur Auszahlung aller mobilisierten Mittel und die Vorlage eines geprüften Berichts über die Kapitalverwendung bei der jährlichen Hauptversammlung der Aktionäre.
Bei Börsengängen (IPOs) muss das Angebotsdossier einen unabhängig geprüften Bericht über das eingebrachte Stammkapital enthalten.
Nach einem Börsengang und einer gleichzeitigen Notierung verkürzt sich die Zeit für Unternehmen, ihre Aktien an der Börse zu notieren, auf 30 Tage statt wie bisher auf 90 Tage. Dies trägt dazu bei, die Rechte der Anleger besser zu schützen und die Attraktivität der Emission zu erhöhen.
Börsentafel (Foto: D.D).
Für Anleihen werden die Bedingungen für das öffentliche Angebot verschärft. Demnach müssen emittierende Organisationen oder zum öffentlichen Angebot angemeldete Unternehmensanleihen über ein Kreditrating verfügen, mit Ausnahme von Anleihen, die von Kreditinstituten ausgegeben oder von Kreditinstituten, ausländischen Bankfilialen, ausländischen Finanzinstituten oder internationalen Finanzinstituten garantiert werden, um den gesamten Kapitalbetrag und die Zinsen der Anleihen zahlen zu können.
Darüber hinaus ist die Ratingagentur keine verbundene Partei der ausstellenden Organisation. Das neue Dekret akzeptiert auch die Bewertungsergebnisse von drei renommierten globalen Organisationen: Moody's, Standard & Poor's und Fitch Ratings und hilft so inländischen Unternehmen, Kosten zu sparen.
Reform der Angebots- und Emissionsverfahren
Darüber hinaus wurden zahlreiche Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Angeboten und Emissionen vereinfacht. Insbesondere wurde mit dem neuen Dekret die Bedingung einer erfolgreichen Angebotsquote (70 %) für das öffentliche Angebot von Wertpapieren an Aktionäre entsprechend der Eigentumsquote gestrichen.
Mit der neuen Verordnung wird außerdem die Dokumentenkomponente „Genehmigungsdokument der Staatsbank zum Plan zur Ausgabe von Schuldverschreibungen an die Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute“ aus dem Antragsdossier für öffentliche Anleiheemission von Kreditinstituten gestrichen.
Gleichzeitig soll die Bedingung gestrichen werden, dass „der Gesamtbetrag des durch das Angebot in Vietnam aufgebrachten Geldes 30 % des gesamten Investitionskapitals des Projekts nicht übersteigt“; die Bedingung, dass „die angebotene Anleihe eine Anleihe mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren ist“, soll für das öffentliche Angebot von Anleihen auf eine Laufzeit von 5 Jahren reduziert werden.
Anleger handeln an der Börse (Foto: D.D).
Das Dekret 245 zielt auch darauf ab, Hindernisse für ausländische Investoren abzubauen. Insbesondere wird das Verfahren zur Anerkennung des Status als professioneller Wertpapierinvestor an ausländische Rechtsdokumente angepasst, um die Teilnahme an privaten Emissionen zu erleichtern.
Auch die Rechte ausländischer Aktionäre werden klarer garantiert. Das Dekret schafft die Möglichkeit ab, in der Hauptversammlung oder in der Satzung der Gesellschaft eine niedrigere Obergrenze für ausländische Anteile als gesetzlich vorgeschrieben festzulegen. Damit nähert sich das Unternehmen schrittweise dem maximalen Grad an Offenheit gemäß internationalen Verpflichtungen an.
Öffentliche Unternehmen, die das Verfahren zur Meldung der maximalen ausländischen Beteiligungsquote noch nicht abgeschlossen haben, sind dafür verantwortlich, die Meldung dieser Quote innerhalb von 12 Monaten nachzuholen.
Darüber hinaus wurde das Verfahren zur Vergabe von Transaktionscodes an ausländische Investoren vereinfacht. Transaktionen können nun unmittelbar nach der Bestätigung durch das elektronische System durchgeführt werden, anstatt wie bisher auf ein Zertifikat warten zu müssen. Die Staatsbank hat außerdem die Verfahren zur Eröffnung von Kapitalkonten und Zahlungen reformiert, wodurch der Marktzugang schneller und kostengünstiger wird.
Insbesondere ist es ausländischen Fondsverwaltungsgesellschaften gestattet, im Einklang mit internationalen Gepflogenheiten und als Grundlage für die Umsetzung des Gesamthandelsmodells (OTA – Omnibus Trading Account) gemäß internationalen Gepflogenheiten zwei separate Handelscodes für den Eigenhandel und die Verwaltung von Kundenvermögen zu besitzen.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/loat-diem-moi-go-nut-that-mo-duong-nang-hang-thi-truong-chung-khoan-20250912171428160.htm
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