Das Rundschreiben 77/2025 des Finanzministeriums regelt den Wertpapierhandel und die Wertpapierübertragung gemäß dem Regierungserlass 181/2025 zum Mehrwertsteuergesetz, einige Unternehmensdienstleistungen und Wertpapierübertragungsaktivitäten, die nicht der Steuer unterliegen. Diese Regelung gilt für Steuerzahler, die Wertpapierhandel und Wertpapierübertragungsdienstleistungen erbringen, sowie für Steuerbehörden, relevante Organisationen und Einzelpersonen.
Zu den nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Dienstleistungen im Bereich des Wertpapierhandels zählen insbesondere Maklergeschäfte, die Übernahme der Kontoführung, Online-Handel, Kreditgewährung für den Kauf und Vorauszahlung für den Verkauf, Online-Handel, Anschluss, Nutzung von Terminals, Ausleihe und Verleih, Verwahrung, Clearing, Zahlung von Transaktionen, Verarbeitung nach der Transaktion und Fehlerkorrektur, Verwaltung von Sicherheiten, Positionsmanagement, Zahlung von Kapital, Zinsen, Rückkauf von Staatsanleihen und anderen Arten von Anleihen wie vorgeschrieben.
Einige Wertpapieraktivitäten und -dienstleistungen unterliegen nicht der Steuer.
FOTO: NGOC THANG
Umfasst außerdem die Bereiche Wertpapierhandel bei Wertpapierfirmen, Anlage, Kapitaleinlage, Emission, Angebot von Finanzprodukten und besicherten Optionsscheinen sowie Market-Making-Transaktionen. Außerdem Wertpapieremission und damit verbundene Dienstleistungen, Wertpapieranlageberatung, Verwaltung von Wertpapieranlagefonds und Verwaltung von Wertpapieranlageportfolios.
Darüber hinaus unterliegen Wertpapierübertragungsaktivitäten nicht der Mehrwertsteuer, darunter Übertragungen über das Handelssystem der Börse, Eigentumsübertragungen außerhalb des Börsensystems und Wertpapierübertragungen. Gleichzeitig sind Übertragungen durch Auktionen, Bieterverfahren, wettbewerbsfähige Angebote und Bookbuilding-Verfahren ebenfalls von der Steuer befreit.
Quelle: https://thanhnien.vn/mot-so-dich-vu-kinh-doanh-hoat-dong-chung-khoan-khong-chiu-thue-185250907094052924.htm
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