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MV „Baby Shark“ entgeht Plagiatsvorwürfen nach mehr als 6 Jahren Rechtsstreit

(GLO) – Am 14. August gab der Oberste Gerichtshof Koreas die Einstellung der Urheberrechtsklage im Zusammenhang mit dem Song „Baby Shark“ bekannt und wies die Klage des amerikanischen Musikers Jonathan Wright (Künstlername Johnny Only) ab.

Báo Gia LaiBáo Gia Lai15/08/2025

Der Rechtsstreit begann im März 2019, als Jonathan Wright in Seoul Klage einreichte. Er behauptete, seine 2011 erschienene Version von „Baby Shark“, die auf einer nordamerikanischen Volksmelodie basiert, sei von Pinkfong Entertainment ohne Genehmigung kopiert worden. Er behauptete, seine Version sei originell, weil sie kreative Elemente wie E-Gitarren und Synthesizer hinzugefügt habe.

Pinkfong bestritt die Vorwürfe und behauptete, Baby Shark sei eine eigenständige Abwandlung derselben Volksmelodie. 2021 (erste Instanz) und 2023 (Berufung) wies das Gericht die Klage mit der Begründung ab, dass es sich bei beiden Versionen um Adaptionen mündlich überlieferter Lieder handele und diese nicht im alleinigen Besitz einer Einzelperson oder Organisation stünden.

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Baby Shark ist ein globales Musikphänomen .

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass abgeleitete Werke nur dann geschützt sind, wenn sie genügend kreative Elemente enthalten, um als originell zu gelten. Die von Jonathan Wright vorgenommenen Änderungen wurden als minimal angesehen und führten nicht zu einem neuen Werk.

Das 2015 veröffentlichte Musikvideo „Baby Shark“ wurde auf YouTube über 16 Milliarden Mal angesehen und entwickelte sich zu einem globalen Phänomen und einer in über 200 Ländern präsenten Marke für Kinderunterhaltung.

Die Marke „Baby Shark“ wurde über YouTube hinaus erweitert und umfasst nun auch andere Franchise-Produkte wie Kleidung und Accessoires. Es wurden viele Variationen entwickelt, von niedlichen Kinderversionen über farbenfrohe Remixe bis hin zu einer „räuberischen“ Version, inspiriert vom Film „Der weiße Hai“ (1975).

Das Lied „Baby Shark“ soll eine lange Geschichte haben, die mindestens bis in die 1970er Jahre in amerikanischen Sommercamps zurückreicht. Es ist ein Volkslied, das oft als Aufwärmlied mit Handgesten gespielt wird, die die Größe eines Haifischmauls simulieren. Über Generationen hinweg wurde die Melodie variiert, mündlich weitergegeben und ist nicht urheberrechtlich geschützt.

Mit dem jüngsten Urteil schützt Pinkfong nicht nur seine Milliardenmarke, sondern nutzt auch weiterhin die „Goldmine“ des erfolgreichsten Kindermusikphänomens aller Zeiten.

Vertreter von Pinkfong äußerten ihre Freude über die Entscheidung des Gerichts und teilten mit, dass das Unternehmen dem Song neues Leben eingehaucht und ihn zu einer Ikone der Popkultur gemacht habe.

Quelle: https://baogialai.com.vn/mv-baby-shark-thoat-cao-buoc-dao-nhac-sau-hon-6-nam-kien-tung-post563743.html


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