Unterscheiden Sie zwischen Knallkörpern und Feuerwerk
Gemäß Klausel 1, Artikel 3 des Dekrets 137/2020/ND-CP:
- Feuerwerkskörper sind Produkte, die industriell, handgefertigt oder industriell hergestellt werden und bei Einwirkung mechanischer, thermischer, chemischer oder elektrischer Reize eine Explosion auslösen oder im Raum Pfeifgeräusche, Explosions- und Farbeffekte hervorrufen.
- Feuerwerkskörper, die im Weltraum Pfeif-, Knall- und Farbeffekte verursachen, werden als explosive Feuerwerkskörper bezeichnet. Als Tiefflugfeuerwerk gelten Feuerwerkskörper mit einem Durchmesser von höchstens 90 mm oder einer Reichweite von höchstens 120 m. Als Hochflugfeuerwerk gelten Feuerwerkskörper mit einem Durchmesser von über 90 mm oder einer Reichweite von über 120 m.
- Feuerwerkskörper sind industriell gefertigte, handgefertigte oder industriell hergestellte Produkte, die durch mechanische, thermische, chemische oder elektrische Reize Ton-, Licht- und Farbeffekte im Raum erzeugen, ohne eine Explosion auszulösen.
Dürfen die Menschen am Tet-Fest Feuerwerkskörper abfeuern?
Artikel 11 des Dekrets 137/2020/ND-CP regelt die folgenden Fälle der Organisation von Feuerwerken:
Mondneujahr
- Zentral verwaltete Städte und die Provinz Thua Thien- Hue dürfen Feuerwerkskörper in großer und geringer Höhe abfeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern; die übrigen Provinzen dürfen Feuerwerkskörper in geringer Höhe abfeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern.
- Die Aufnahmezeit ist zum Neujahrsabend.
Darüber hinaus regelt Artikel 17 des Dekrets 137/2020/ND-CP die Verwendung von Feuerwerkskörpern wie folgt:
1. Behörden, Organisationen und Einzelpersonen mit voller Geschäftsfähigkeit dürfen in folgenden Fällen Feuerwerkskörper verwenden: Feste, Silvester, Geburtstage, Hochzeiten, Konferenzen, Eröffnungen, Jubiläen sowie bei kulturellen und künstlerischen Aktivitäten.
2. Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die Feuerwerkskörper verwenden, dürfen Feuerwerkskörper nur von Organisationen und Unternehmen kaufen, die über eine Lizenz zur Herstellung und zum Handel mit Feuerwerkskörpern verfügen.
Dementsprechend dürfen explosive Feuerwerkskörper nur von Provinzen und zentral verwalteten Städten verwendet werden und müssen vom Premierminister genehmigt werden. Die Verwendung ist nur während des Tet-Festes, bei Hochzeiten, Geburtstagen usw. gestattet. Konventionelle Feuerwerkskörper werden von Hand oder industriell hergestellt und produziert. Bei Anregung durch mechanische, thermische, chemische oder elektrische Impulse erzeugen sie im Raum Ton-, Licht- und Farbeffekte und verursachen keine Explosionen.
Strafen für illegales Feuerwerk
Artikel 11 des Dekrets 144/CP/2022 besagt eindeutig, dass für eine der folgenden Handlungen eine Geldstrafe von 5 bis 10 Millionen VND verhängt wird: Austauschen, Geben, Spenden, Senden, Ausleihen, Verleihen, Mieten, Leasing oder Verpfänden von Waffen, Hilfsmitteln, explosiven Feuerwerkskörpern, geschmuggelten Feuerwerkskörpern oder Schießpulver zur illegalen Herstellung von Knallkörpern; Waffendetails, -ansammlungen, -hilfsmitteln oder Schrott, Abfall von Waffen, Sprengstoffen, Hilfsmitteln; Verwendung illegaler Arten von Knallkörpern und Schießpulver.
Darüber hinaus sieht das Dekret 144/CP auch Geldstrafen für Verstöße bei der Verwaltung und Verwendung anderer Feuerwerkskörper vor. Konkret wird eine Geldstrafe von 1-2 Millionen VND für die Verbreitung von Lizenzen, Zertifikaten, Bescheinigungen und Zertifikaten über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Hilfsmitteln und Feuerwerkskörpern verhängt, die nicht mehr gültig sind.
Die Geldstrafe erhöht sich von 2 auf 5 Millionen VND für eine der folgenden Handlungen: Aneignung, Tausch, Kauf, Verkauf, Schenkung, Spende, Ausleihe, Verleih, Miete, Leasing, Verpfändung, Annahme von Hypotheken aller Art von Lizenzen, Zertifikaten, Bescheinigungen und Zertifikaten für Waffen, Hilfsmittel und Feuerwerkskörper;
Fälschung von Lizenzen, Zertifikaten, Bescheinigungen und Zertifizierungen für Waffen, Hilfsmittel und Feuerwerkskörper; Verbergen, Unterstützen anderer oder Unterlassen der Meldung von Handlungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Produktion, dem Tragen, Kaufen, Verkaufen, Reparieren, Exportieren, Importieren, Lagern, Transportieren, der illegalen Verwendung oder Zerstörung von Waffen, Hilfsmitteln und Feuerwerkskörpern;
Verlust von Lizenzen, Zertifikaten, Bescheinigungen und Zertifizierungen über Waffen, Hilfsmittel und Feuerwerkskörper; Löschung oder Änderung des Inhalts von Lizenzen, Zertifikaten, Bescheinigungen und Zertifizierungen über Waffen, Hilfsmittel und Feuerwerkskörper...
Geldstrafen von 10 bis 20 Millionen VND für den illegalen Transport oder die Lagerung von Feuerwerkskörpern, Knallkörpern oder Rohstoffen und Zubehör zur Herstellung von Feuerwerkskörpern.
Insbesondere wird eine Geldstrafe von 20 bis 40 Millionen VND auf die illegale Einfuhr von Waffen, Hilfsmitteln und Feuerwerkskörpern in das oder aus dem Hoheitsgebiet der Sozialistischen Republik Vietnam oder auf deren Verbringung an verbotene Orte, Sperrgebiete, geschützte Gebiete und geschützte Ziele erhoben.
Neben Geldstrafen müssen gegen Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Vorschriften verstoßen, auch zusätzliche Strafen verhängt werden, beispielsweise die Beschlagnahme von Beweismitteln und Mitteln zur Ordnungswidrigkeit, der Entzug der Nutzungsrechte für Lizenzen und Registrierungszertifikate für Waffen und Hilfsmittel für 3–6 Monate sowie der Entzug der Nutzungsrechte für Lizenzen, Zertifikate und Zertifizierungen für Waffen, Hilfsmittel und Feuerwerkskörper für 9–12 Monate.
Gleichzeitig müssen diese Organisationen und Einzelpersonen Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen beispielsweise gezwungen werden, Maßnahmen zur Beseitigung der Umweltverschmutzung zu ergreifen, sie müssen die durch die Begehung von Verstößen erzielten illegalen Gewinne zurückgeben und sie müssen Lizenzen, Zertifikate, Bescheinigungen und Zertifikate für Waffen, Hilfsmittel und Feuerwerkskörper usw. zurückgeben.
So beträgt die Verwaltungsstrafe für illegales Feuerwerk 5 bis 10 Millionen VND.
Die oben genannten Bußgelder für Verstöße gegen die Vorschriften zur Handhabung und Verwendung von Knallkörpern gelten für Einzelpersonen. Für Organisationen, die denselben Verstoß begehen, beträgt die Geldstrafe das Doppelte der Geldstrafe für Einzelpersonen (gemäß Klausel 2, Artikel 4 des Dekrets 144/2021/ND-CP).
Minh Hoa (t/h)
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