Mit der neuen Regelung wird das Führerscheinklassensystem an die Verkehrsbedingungen und die Anforderungen der Fahrzeugnutzung angepasst. Die Klasse B1, die häufig zum Autofahren verwendet wird, wird im neuen Klassifizierungssystem nicht mehr existieren. Stattdessen wird die Klasse B die derzeit verwendeten Klassen B1 und B2 ersetzen.
Konkret bedeutet dies, dass Personen, die ab dem 1. Januar 2025 einen neuen B1-Führerschein erhalten, nur noch Fahrzeuge wie Dreiräder, Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ oder einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW führen dürfen. Das bedeutet, dass ein B1-Führerschein nicht mehr wie bisher zum Führen eines Autos berechtigt.
Personen mit einem B1-Führerschein müssen diesen erneuern, wenn sie ein Auto fahren möchten.
In den letzten Tagen haben sich viele Menschen gefragt, ob sie die Prüfung wiederholen müssen, wenn sie vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes einen B1-Führerschein besitzen. Gemäß Artikel 89 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit Nr. 36/2024/QH15 können Personen, die vor dem 1. Januar 2025 einen B1-Führerschein besaßen, diesen bis zu dessen Ablauf weiter nutzen, ohne die Prüfung wiederholen zu müssen.
Diese Personen dürfen weiterhin Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) sowie Lastkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von weniger als 3.500 kg fahren. Dieses Recht bleibt bis zum Ablauf der Fahrerlaubnis bestehen.
Möchte ein B1-Führerscheininhaber nach Ablauf seiner Fahrerlaubnis weiterfahren oder seinen Führerschein an die neuen Vorschriften anpassen, ist eine Prüfung und ein Wechsel in die neue Führerscheinklasse erforderlich. Dieser Vorgang läuft wie folgt ab:
Der automatische B1-Führerschein wird umgetauscht und in einen B-Führerschein umgeschrieben, mit der Einschränkung, dass er nur Autos mit Automatik fahren darf.
Die Führerscheine der Klassen B1 und B2 werden in Führerscheine der Klassen B oder C1 umgetauscht bzw. neu ausgestellt, ebenso wie ein spezieller Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast von bis zu 3.500 kg.
Wer sich in der Fahrausbildung befindet, aber bis zum 1. Januar 2025 noch keinen Führerschein besitzt, wird geprüft und erhält einen Führerschein der neuen Klasse nach den neuen Vorschriften.
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Quelle: https://www.congluan.vn/nguoi-dang-su-dung-bang-lai-xe-b1-co-can-thi-lai-theo-luat-moi-post310372.html
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