Fußgänger gehören laut Vorschriften zum Straßenverkehr und haben Vorrang auf einem separaten Fahrstreifen, dem sogenannten Gehweg. Fußgänger müssen daher Artikel 32 der Straßenverkehrsordnung 2008 einhalten. Insbesondere müssen Fußgänger auf dem Gehweg oder am Straßenrand gehen. Ist kein Gehweg oder Straßenrand vorhanden, müssen Fußgänger nahe am Straßenrand gehen.
Fußgänger dürfen die Straße nur an Stellen überqueren, an denen Ampeln, Zebrastreifen, Überführungen oder Fußgängertunnel vorhanden sind, und müssen die Verkehrssignale beachten.
In Fällen, in denen keine Ampeln, Fußgängerüberwege, Überführungen oder Tunnel vorhanden sind, müssen Fußgänger auf entgegenkommende Fahrzeuge achten, die Straße nur dann überqueren, wenn dies sicher ist, und sind für die Sicherheit beim Überqueren der Straße verantwortlich.
Die Verkehrspolizei von Hanoi ermahnte einen Fußgänger, der gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatte, und stellte ein Strafmaß fest. (Foto: Ha Minh)
Fußgänger dürfen den Mittelstreifen nicht überqueren und sich nicht an fahrende Fahrzeuge hängen. Beim Tragen sperriger Gegenstände müssen sie die Sicherheit gewährleisten und dürfen keine Behinderungen für am Straßenverkehr teilnehmende Personen und Fahrzeuge darstellen.
„ Kinder unter 7 Jahren müssen beim Überqueren innerstädtischer Straßen oder Straßen mit viel Verkehr von einem Erwachsenen geführt werden; jeder hat die Verantwortung, Kindern unter 7 Jahren beim Überqueren der Straße zu helfen“, heißt es im Einzelnen in Absatz 5, Artikel 32.
Auch gemäß Klausel 4, Artikel 11 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 ist festgelegt, dass Fußgänger an Stellen mit Fußgängerüberwegen Vorrang haben.
Dementsprechend müssen Fahrzeugführer die Straße überquerende Fußgänger und Rollstuhlfahrer beachten, ihre Geschwindigkeit reduzieren und ihnen Vorfahrt gewähren.
Darüber hinaus müssen Autofahrer an Stellen, an denen es keine Fußgängerüberwege gibt, aufmerksam sein und, wenn sie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer mit Behinderungen die Straße überqueren sehen, ihre Geschwindigkeit reduzieren und Fußgängern und Rollstuhlfahrern mit Behinderungen Vorfahrt gewähren, damit diese die Straße sicher überqueren können.
Wenn Fußgänger also Fehlverhalten begehen, werden sie gemäß den Bestimmungen des Dekrets 100/2019 bestraft. In der Realität ahndet die Verkehrspolizei diese Taten jedoch selten. Daher mag es die Leute überraschen, wenn die drei oben genannten Personen bestraft werden.
Dementsprechend beträgt die Geldstrafe für Fußgänger, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, zwischen 60.000 und 100.000 VND, wenn sie die folgenden Verstöße begehen:
- Fahren auf der falschen Straßenseite, Überqueren des Mittelstreifens, Überqueren der Straße an der falschen Stelle oder mangelnde Sicherheit.
- Nichtbefolgen der Befehle oder Anweisungen von Ampeln, Schildern oder Fahrbahnmarkierungen.
- Nichtbefolgen der Anordnungen oder Anweisungen von Verkehrskontrolleuren oder Verkehrsinspektoren.
- Transport sperriger Gegenstände, die den Verkehr behindern.
- Schwingen, an fahrenden Fahrzeugen festhalten.
Für Fußgänger, die die Autobahn betreten, werden Geldstrafen in Höhe von 100.000 bis 200.000 VND verhängt, mit Ausnahme von Personen, die in der Autobahnverwaltung und -instandhaltung tätig sind.
BAO HUNG
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