(Dan Tri) - Arbeitnehmer, die über genügend Jahre Sozialversicherungsbeiträge für den Rentenbezug verfügen, dürfen ihre Sozialversicherung nicht auf einmal kündigen. Es gibt jedoch Fälle, in denen sie sich für eines der beiden oben genannten Systeme entscheiden können.
Ab dem 1. Juli sind die Voraussetzungen für den Rentenbezug das Erreichen des Rentenalters und mindestens 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli in Rente gehen und mindestens 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können ihre Sozialversicherungsbeiträge daher nicht sofort kündigen.
Es gibt jedoch weiterhin Fälle, in denen rentenberechtigte Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Sozialversicherung in einer Pauschalsumme zu beziehen. Diese Fälle sind in Absatz 6, Artikel 70 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 geregelt.
Dementsprechend gibt es sechs Fälle, in denen Arbeitnehmer sowohl Anspruch auf Rente als auch auf einmalige Sozialversicherung haben. In diesem Fall können Arbeitnehmer wählen, ob sie eine monatliche Rente oder eine einmalige Sozialversicherung erhalten möchten.
Wenn Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente haben, können sie ihre Sozialversicherung auf einmal kündigen (Grafik: Tung Nguyen).
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Quelle: https://dantri.com.vn/lao-dong-viec-lam/nguoi-du-dieu-kien-huong-luong-huu-van-duoc-rut-bao-hiem-xa-hoi-mot-lan-20250225134827416.htm
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