Können Personen unter 18 Jahren Ersparnisse bei der Bank anlegen?

In Absatz 2, Artikel 3 des Rundschreibens 48 der Staatsbank lauten die Bestimmungen für Einleger wie folgt:

- Vietnamesische Staatsbürger ab 18 Jahren sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen voll geschäftsfähig.

- Vietnamesische Staatsbürger im Alter von 15 bis unter 18 Jahren, deren Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt ist oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verloren gegangen ist.

- Vietnamesische Staatsbürger mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder Personen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihre Geschäftsfähigkeit verloren haben oder jünger als 15 Jahre sind, müssen ihre Spareinlagengeschäfte über einen gesetzlichen Vertreter abwickeln; vietnamesische Staatsbürger mit Wahrnehmungs- und Verhaltensschwierigkeiten müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihre Spareinlagengeschäfte über einen Vormund abwickeln.

Gemäß den Vorschriften dürfen vietnamesische Staatsbürger im Alter von 15 bis unter 18 Jahren, die nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind oder diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verloren haben, Ersparnisse bei Banken anlegen.

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Personen unter 18 Jahren können weiterhin Ersparnisse bei Banken anlegen. Illustrationsfoto: Nam Khanh

Darüber hinaus können vietnamesische Staatsbürger mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder solche, die ihre Geschäftsfähigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verloren haben oder jünger als 15 Jahre sind, Spareinlagengeschäfte über ihre gesetzlichen Vertreter abwickeln.

Vietnamesische Bürger mit Wahrnehmungs- und Verhaltensschwierigkeiten, wie gesetzlich vorgeschrieben, führen Spareinlagengeschäfte über Erziehungsberechtigte durch.

So können Privatkunden unter 18 Jahren Spargeschäfte durch gesetzliche Vertreter oder Erziehungsberechtigte tätigen.

Privatkunden im Alter von 15 bis unter 18 Jahren, die über ein Privatvermögen verfügen, das ausreicht, um die Erfüllung ihrer zivilrechtlichen Verpflichtungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sicherzustellen, dürfen Geschäfte im Zusammenhang mit Spareinlagen tätigen.

Verfahren zur Eröffnung eines Sparkontos für Personen unter 18 Jahren

Um ein Sparkonto zu eröffnen, müssen Einleger zur nächsten Bankfiliale oder zum nächsten Transaktionsbüro gehen und einige Dokumente wie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Bei Einlegern, die Vormund oder gesetzlicher Vertreter sind, müssen sie neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auch Dokumente vorlegen, die ihren Status als Vormund oder gesetzlicher Vertreter von Minderjährigen belegen.

Personen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren, die über eigenes Eigentum verfügen, müssen neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass folgende Dokumente vorlegen, um nachzuweisen, dass es sich bei dem bei der Bank hinterlegten Geld um ihr eigenes Eigentum handelt (z. B. Erbschaftsunterlagen, Dokumente über die Schenkung/Vermögensschenkung oder andere Dokumente, die nachweisen, dass es sich bei dem bei der Bank hinterlegten Geld um ihr eigenes Eigentum handelt).

Anschließend füllt der Einleger die Informationen zum „Sparguthaben/Wertpapier“ (von der Bank bereitgestellt) und die weiteren Verfahren gemäß den Anweisungen des Bankpersonals aus.

Nach Abschluss der oben beschriebenen Schritte erhält die Bank die Spareinlage und übergibt dem Einleger die Sparkarte.

(Zusammengefasst von der Website der Eximbank)

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