SGGPO
Am 30. Oktober hat das Gesundheitsministerium im Hinblick auf die Einstufung von Covid-19 als Infektionskrankheit der Gruppe B ab dem 20. Oktober eine offizielle Mitteilung an die Volkskomitees der Provinzen und Städte, die Gesundheitsabteilungen der Ministerien, Zweigstellen und medizinischen Einrichtungen mit Anweisungen zur Bezahlung der Behandlungskosten für Covid-19-Patienten und Richtlinien für diejenigen, die sich am Kampf gegen Covid-19 beteiligen, verschickt.
Um eine einheitliche Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen zur Epidemieprävention beim Übergang von Gruppe A zu Gruppe B zu gewährleisten, fordert das Gesundheitsministerium daher die Gemeinden und medizinischen Einrichtungen auf, die Kosten für die ärztliche Untersuchung und Behandlung von Covid-19 für Personen mit Krankenversicherungskarte gemäß den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes zu übernehmen; Personen ohne Krankenversicherung müssen die Kosten für die ärztliche Untersuchung und Behandlung gemäß den Vorschriften selbst tragen; die Kosten für Verpflegung und Lebensunterhalt werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten der Gruppe B übernommen.
Menschen mit Covid-19, die nicht krankenversichert sind, müssen die Kosten für die ärztliche Untersuchung und Behandlung selbst tragen. |
Bei Patienten, die bis zum 20. Oktober ins Krankenhaus eingeliefert und nach dem 20. Oktober entlassen werden, werden die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen von Covid-19-Patienten vor dem 20. Oktober gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des Dekrets Nr. 29/2022/ND-CP vom 29. April 2022 der Regierung zur detaillierten und Umsetzung der Resolution Nr. 12/2021/UBTVQH15 vom 30. Dezember 2021 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Ermöglichung der Umsetzung einer Reihe von Mechanismen und Richtlinien im Gesundheitssektor zur Prävention und Kontrolle der Covid-19-Epidemie abgewickelt; die Verpflegungs- und Lebenshaltungskosten für Covid-19-Patienten ab dem 20. Oktober 2023 werden gemäß den im Gesetz zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten der Gruppe B vorgeschriebenen Anweisungen abgewickelt.
Das Gesundheitsministerium teilte außerdem mit, dass die Richtlinien für Personen der Gruppe B, die an der Prävention und Kontrolle der Covid-19-Epidemie teilnehmen, gemäß dem Beschluss 73/2011/QD-TTg vom 28. Dezember 2011 über Vorschriften zu einigen Sonderzulagen für Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sowie zu Zulagen zur Seuchenbekämpfung vom 20. Oktober umgesetzt werden.
Das Gesundheitsministerium forderte die Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Volkskomitees der Provinzen und Städte auf, die zuständigen Einheiten anzuweisen, die erworbenen und investierten Ressourcen proaktiv zu koordinieren und zu überprüfen und auf der Grundlage der Anleitung von medizinischem Fachpersonal die Nachfrage zu steigern und die Finanzierung für medizinische Untersuchungen und Behandlungen sowie die Krankheitsüberwachung sicherzustellen, wenn sich die Covid-19-Epidemie von Infektionskrankheiten der Gruppe A zu Infektionskrankheiten der Gruppe B entwickelt.
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