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Haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế01/11/2023

Darf ich fragen, ob nur diejenigen Anspruch auf Krankengeld haben, die der gesetzlichen Sozialversicherung beitreten? Wie ist das Krankengeld geregelt? - Leser Thuy Linh
Điều kiện hưởng, mức hưởng, hồ sơ hưởng chế độ ốm đau BHXH 2023

1. Anspruch auf Krankengeld besteht nur für gesetzlich Versicherte der Sozialversicherung.

Gemäß Artikel 4 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 sind die Sozialversicherungssysteme wie folgt festgelegt:

- Die obligatorische Sozialversicherung umfasst folgende Regelungen:

+ Krank;

+ Mutterschaft;

+ Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten;

+ Ruhestand;

+ Tod.

- Die freiwillige Sozialversicherung umfasst folgende Regelungen:

+ Ruhestand;

+ Tod.

- Zusätzliche Rentenversicherung gemäß den Vorschriften der Regierung .

Somit haben die freiwillig Versicherten laut Gesetz Anspruch auf zwei Regelungen: Renten- und Todesfallversicherung. Die neue Krankenversicherungsregelung gilt nur für die Mitglieder der Pflichtversicherung.

2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen im Krankheitsfall

Artikel 25 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 legt die Bedingungen für den Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall wie folgt fest:

- Krankheit oder Unfall, bei dem es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt und der eine Freistellung von der Arbeit erfordert und für den eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums vorliegt.

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die eine Arbeitsbefreiung aufgrund von Selbstverletzung, Trunkenheit oder dem Konsum von Drogen oder Drogenausgangsstoffen gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste erfordert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankenurlaub.

- Muss sich für die Betreuung eines kranken Kindes unter 7 Jahren von der Arbeit freistellen lassen und über eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Einrichtung verfügen.

3. Höhe des Krankengeldes

- Arbeitnehmer, die Leistungen im Krankheitsfall gemäß Absatz 1 und Punkt a Absatz 2 Artikel 26, Artikel 27 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 erhalten, erhalten eine monatliche Leistung in Höhe von 75 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor dem Urlaub.

Wenn ein Arbeitnehmer gerade seine Arbeit aufgenommen hat oder zuvor Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, dann seine Arbeit unterbricht und im ersten Monat nach der Rückkehr ins Berufsleben krankgeschrieben werden muss, beträgt die Leistungshöhe 75 % des Sozialversicherungsgehalts dieses Monats.

- Arbeitnehmer, die weiterhin Anspruch auf Krankenurlaub gemäß Punkt b, Absatz 2, Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 haben, erhalten folgende Leistungen:

+ Entspricht 65 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor der Freistellung, wenn die Sozialversicherungsprämie 30 Jahre oder länger gezahlt wurde;

+ Entspricht 55 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor der Freistellung, wenn die Sozialversicherungsprämie 15 bis weniger als 30 Jahre lang gezahlt wurde;

+ Entspricht 50 % des sozialversicherungspflichtigen Gehalts des Monats unmittelbar vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Sozialversicherungsbeiträge weniger als 15 Jahre lang gezahlt wurden.

- Arbeitnehmer, die Krankengeld gemäß Klausel 3, Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 erhalten, erhalten 100 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor dem Urlaub.

- Das tägliche Krankengeld wird berechnet, indem das monatliche Krankengeld durch 24 Tage geteilt wird.

(Artikel 28 des Sozialversicherungsgesetzes 2014)

4. Leistungen im Krankheitsfall

- Die maximale Dauer des Krankenurlaubs pro Jahr für die in den Punkten a, b, c, d und h, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 genannten Arbeitnehmer wird nach Arbeitstagen berechnet (Feiertage, Tet-Feiertage und wöchentliche freie Tage ausgenommen) und ist wie folgt festgelegt:

+ Wenn Sie unter normalen Bedingungen arbeiten, haben Sie Anspruch auf 30 Tage, wenn Sie weniger als 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben; auf 40 Tage, wenn Sie zwischen 15 und weniger als 30 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben; auf 60 Tage, wenn Sie 30 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben;

+ Wer in einem schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Beruf oder einer Arbeit auf der vom Ministerium für Arbeit, Invalidität und Soziales oder dem Gesundheitsministerium herausgegebenen Liste arbeitet oder an einem Ort mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher arbeitet, hat Anspruch auf 40 Tage, wenn er weniger als 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat; 50 Tage, wenn er zwischen 15 und weniger als 30 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat; 70 Tage, wenn er 30 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

- Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit Urlaub nehmen, die auf der vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Liste der Krankheiten steht, die eine langfristige Behandlung erfordern, haben Anspruch auf folgende Leistungen im Krankheitsfall:

+ Maximal 180 Tage einschließlich Feiertagen, Tet-Feiertagen und wöchentlichen freien Tagen;

+ Läuft die in Punkt a dieser Klausel genannte Krankenstandszeit ab und wird die Behandlung fortgesetzt, wird das Krankengeld in niedrigerem Umfang weitergezahlt, die maximale Leistungsdauer entspricht jedoch der Zeit der Beitragszahlung in der Sozialversicherung.

- Die Bezugsdauer des Krankengeldes für Arbeitnehmer gemäß Punkt d, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 richtet sich nach der Behandlungsdauer in einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung.

(Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes 2014)


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