1. 03 Risiken beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Motorrädern ohne Eigentumsübertragung
1.1 Verkäufer wegen Nichtentzugs der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens mit Geldstrafe belegt
Konkret wird in Punkt a, Absatz 2, Punkt b, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA festgelegt, dass beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend als Übertragung des Fahrzeugbesitzes bezeichnet):
- Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Fahrzeugübertragung erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Nummernschild, bei dem der Zuschlag für die Auktion erteilt wurde, muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.
- Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugeigentums muss der Fahrzeughalter die Widerrufsverfahren abschließen. Falls die oben genannte Frist verstrichen ist und der Fahrzeughalter die Widerrufsverfahren nicht abschließt oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergibt, die die Fahrzeugeigentumsübertragung erhält, um die Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeughalter wegen der nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Widerrufsverfahren bestraft.
* Die Verwaltungsstrafe bei Nichtbefolgung des vorgeschriebenen Entzugs der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens lautet wie folgt:
– Geldstrafe von 800.000 VND bis 2.000.000 VND für Einzelpersonen, von 1.600.000 VND bis 4.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Motorrädern, Motorrollern und motorradähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt e, Klausel 5, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
– Geldstrafe von 2.000.000 VND bis 4.000.000 VND für Einzelpersonen, von 4.000.000 VND bis 8.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Autos, Traktoren, Spezialmotorrädern und autoähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt c, Klausel 7, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
1.2 Für etwaige Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrzeug haftet der Verkäufer.
Gemäß Absatz 2, Punkt b, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ist der Fahrzeughalter für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug rechtlich verantwortlich, wenn er nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt.
1.3 Käufer wird wegen Nichtübertragung des Fahrzeugbesitzes mit einer Geldstrafe belegt
Gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA muss die Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung erhält, nach Abschluss des Rückrufverfahrens durch den Fahrzeughalter das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften abschließen.
* Die Verwaltungsstrafe für die Nichtdurchführung des Fahrzeugzulassungsverfahrens (Umschreibung des Fahrzeughalters im Fahrzeugschein auf Ihren Namen) beträgt:
– Geldstrafe von 400.000 VND bis 600.000 VND für Einzelpersonen, von 800.000 VND bis 1.200.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Motorrädern, Motorrädern und motorradähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt a, Klausel 4, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
– Geldstrafe von 2.000.000 VND bis 4.000.000 VND für Einzelpersonen, von 4.000.000 VND bis 8.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Autos, Traktoren, Spezialmotorrädern und autoähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt 1, Klausel 7, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).
Die Überprüfung zur Feststellung dieses Verstoßes kann nur durch die Untersuchung und Beilegung von Verkehrsunfällen bzw. durch die Fahrzeugregistrierung erfolgen (Klausel 10, Artikel 80, Dekret 100/2019/ND-CP).
2. Verfahren zur Eigentumsübertragung beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Motorrädern
Insbesondere Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt die Verfahren für die Fahrzeugregistrierung, -übertragung und -verlegung wie folgt fest:
(1) Widerrufsverfahren
- Fahrzeughalter geben die Erklärung zum Widerruf der Zulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal ab; geben den Online-Code der Fahrzeugzulassungsdatei an; reichen das Widerrufsdossier gemäß Klausel 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig eine Bescheinigung über den Entzug der Zulassung und des Kennzeichens aus (mit Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Stempel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 1 Kopie wird dem Fahrzeughalter zurückgegeben; 1 Kopie wird in den Fahrzeugunterlagen aufbewahrt; bei Verlust der Zulassungsbescheinigung wird vorschriftsmäßig eine Überprüfung durchgeführt.
(2) Verfahren für die Zulassung, Überführung und Übergabe von Fahrzeugen
- Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, Fahrzeugeigentümer (im Falle eines Umzugs des ursprünglichen Eigentümers): Geben Sie die Fahrzeugzulassungserklärung gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab; bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungsdateicode an und reichen Sie die in Klausel 2, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebenen Dokumente ein;
- Nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde, sofern das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
- Erhalten Sie den Terminbescheid für die Ergebnisse, zahlen Sie die Fahrzeugzulassungsgebühr und erhalten Sie das Nummernschild (falls das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde). Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten muss, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung und Kennzeichen (bei Kennzeichenvergabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Absatz 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Postdienststelle erhalten.
Bei der Fahrzeugzulassung auf den Erstbesitzer bleibt das Identifikationsnummernschild (5-stelliges Schild) erhalten; falls das alte Nummernschild 3 oder 4 Ziffern hat, wird es gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA in ein Identifikationsnummernschild geändert.
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