Das vietnamesische SPS-Büro erhielt vom Meldesystem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Europäischen Union (EU) eine Meldung über aus Vietnam exportierte Produkte pflanzlichen Ursprungs, die gegen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit verstießen.
Dementsprechend wurden vietnamesischer Zimt, gemahlener Zimt, Bio-Chilipulver und Chiliprodukte von einigen EU-Ländern wegen Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit abgemahnt.
Die vietnamesische Pfeffer- und Gewürzvereinigung empfiehlt, dass landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die in die EU importiert werden, die Lebensmittelsicherheitsvorschriften dieses Marktes strikt einhalten müssen.
Dazu gehört die Prüfung auf Pestizidrückstände, Konservierungsmittel und andere Zusatzstoffe im Produkt.
Unternehmen müssen ihre Produkte regelmäßig analysieren und testen, um sicherzustellen, dass keine Pestizidrückstände oder andere Chemikalien die vorgeschriebenen Werte überschreiten. Dies trägt nicht nur dazu bei, den Ruf der Unternehmen zu verbessern und die Produktqualität zu steigern, sondern erleichtert auch den Zugang zu internationalen Märkten und deren Expansion.
Die Vietnam Pepper and Spice Association hat Unternehmen darauf hingewiesen, vor dem Export auf die Überprüfung der Produktqualität zu achten.
Kürzlich hat die EU beschlossen, die Kontrollen für Chili- und Drachenfruchtexporte aus Vietnam zu erhöhen und zu verschärfen. Das sind schlechte Nachrichten für die beiden oben genannten Produkte sowie für vietnamesische Agrarprodukte auf diesem lukrativen Markt.
Konkret teilten das vietnamesische Handelsbüro in Belgien und die EU mit, dass die EU die Häufigkeit der Grenzkontrollen für Drachenfrüchte von 20 % auf 30 % erhöht habe und dass den Sendungen ein Lebensmittelsicherheitszertifikat und Analyseergebnisse zu Pestizidrückständen im Produkt beiliegen (Drachenfrüchte stehen noch immer in Anhang II der Verordnung und die Kontrollhäufigkeit wurde von 20 % auf 30 % erhöht).
Chili-Produkte, die derzeit dem EU-Anhang I (Kontrollhäufigkeit 50 %) unterliegen, werden in den Anhang II der Verordnung 2019/1973 mit einer Kontrollhäufigkeit von 50 % überführt und mit einem Lebensmittelsicherheitszertifikat sowie Analyseergebnissen zu Pestizidrückständen im Produkt versehen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/san-pham-que-ot-cua-viet-nam-bi-canh-bao-tai-eu.html
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