Genehmigung der Aufgabe zur Vorbereitung und Anpassung des Nationalen Energieentwicklungsplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Anpassung des Energieplans VIII).
Der stellvertretende Premierminister Bui Thanh Son unterzeichnete den Beschluss Nr. 1710/QD-TTg, mit dem er die Aufgabe der Vorbereitung der Anpassung des Nationalen Energieentwicklungsplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Anpassung des Energieplans VIII) genehmigte.
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Ziel der Planung ist es, den Stromverbrauch der letzten Jahre zu bewerten, die Strombedarfsprognosen für 2021–2024 zu überprüfen und Strombedarfspläne für die Zeiträume 2025–2030 und 2031–2050 vorzuschlagen.
Gleichzeitig sollen Optionen für die Entwicklung von Stromquellen und -netzen untersucht werden, eine Reihe von Optionen mit guten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren und hoher Durchführbarkeit ausgewählt werden, eine sichere und kontinuierliche Stromversorgung für die sozioökonomische Entwicklung sichergestellt werden, Energieressourcen effizient und wirtschaftlich genutzt werden, die starke Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in Betracht gezogen werden; der Austausch von Stromimporten und -exporten mit Ländern in der Region berücksichtigt werden und Optionen für die Entwicklung des nationalen Stromsystems im Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 vorgeschlagen werden.
Analysieren Sie die Machbarkeit des Energiesystementwicklungsplans hinsichtlich: Fortschritt beim Bau von Quellen und synchronem Stromnetz; Kapitalquellen und Kapitalmobilisierungskapazität; bewerten Sie die Umweltauswirkungen und erstellen Sie einen strategischen Umweltbericht (SUP) zur Energieentwicklung; untersuchen und schlagen Sie Schlüssellösungen zu Mechanismen und Richtlinien für die Entwicklung des Energiesektors, Organisation der Planungsimplementierung und Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung des Energiesektors vor.
Inhalt der Anpassung Power Plan VIII
Der Inhalt der Anpassung des Energieplans VIII umfasst laut Beschluss drei Teile:
Band I: Allgemeine Erläuterungen, bestehend aus 12 Kapiteln:
Kapitel 1: Kontextanalyse und Grundlagen für Planungsanpassungen
Kapitel 2: Aktueller Stand der nationalen Stromversorgung und Bewertung der Umsetzung des Energieplans VIII für den Zeitraum 2021 – 2025
Kapitel 3: Aktualisierung der sozioökonomischen Entwicklungsprognosen und -planungen auf allen Ebenen bis 2050
Kapitel 4: Anpassung der Strombedarfsprognosen
Kapitel 5: Aktualisieren von Eingabeparametern
Kapitel 6: Anpassung des Leistungsentwicklungsprogramms
Kapitel 7: Anpassung des Übertragungsnetzausbauprogramms
Kapitel 8: Investitionsprogramm zur Energieentwicklung in der Planungsphase
Kapitel 9: Bewertung der Wirtschaftlichkeit des nationalen Energieentwicklungsprogramms
Kapitel 10: Umweltschutz und nachhaltige Entwicklungsmechanismen in der nationalen Energieentwicklungsplanung
Kapitel 11: Lösungen und Ressourcen zur Umsetzung des Nationalen Energieentwicklungsplans
Kapitel 12: Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Band II: Anhang, einschließlich Dokumenten zur Lastbedarfsprognose; Berechnungsergebnisse von Optionen zur Stromquellenentwicklung, Berechnungsergebnisse von Optionen zur Stromnetzentwicklung; Berechnungstabelle des Investitionskapitals für die Stromquellen- und Netzentwicklung.
Band III : Zeichnungen, einschließlich Karten, Rasterberechnungsdiagramme gemäß den in Abschnitt IV, Anhang II des Regierungserlasses Nr. 37/2019/ND-CP vom 7. Mai 2019 angegebenen Komponenten und Formaten, in denen die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Planungsgesetzes detailliert beschrieben wird.
Die Planungsdokumente umfassen 20 Projektsätze.
Die Planungsmethode besteht darin, die Energieentwicklungsplanung mit der nationalen Masterentwicklungsplanung, der nationalen Meeresraumplanung, der Regionalplanung und der Provinzplanung zu kombinieren und zu integrieren; Berechnungen und Expertenmethoden zu kombinieren; die Energieentwicklung mit Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung zu kombinieren.
Planungszeitraum: Die voraussichtliche Umsetzungszeit beträgt nicht mehr als 30 Monate ab dem Datum der Genehmigung der Aufgabe zur Anpassung des Energieplans VIII und der Auswahl der Beratungseinheit für die Anpassung des Energieplans VIII.
Planungskosten: Die Kosten für die Anpassung des Kraftwerksplans VIII werden aus dem öffentlichen Investitionskapital des Ministeriums für Industrie und Handel verwendet, das von den zuständigen Behörden gemäß den Vorschriften genehmigt wurde.
Der Minister für Industrie und Handel entscheidet im Einzelnen über die Kosten für die Erstellung und Anpassung des VIII. Energieplans gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Planung und Investitionen zu Normen für Planungstätigkeiten, den Vorschriften des Gesetzes über öffentliche Investitionen und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Das Ministerium für Industrie und Handel ist die für die Anpassung des VIII. Energieplans zuständige Behörde und dafür verantwortlich, die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des Planungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze sicherzustellen. Die Ministerien, Zweigstellen und Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte sind für die Abstimmung mit dem Ministerium für Industrie und Handel im Planungsprozess gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. |
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Quelle: https://congthuong.vn/phe-duyet-nhiem-vu-lap-dieu-chinh-quy-hoach-dien-viii-367384.html
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