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Vorschriften zur technischen Sicherheitsschulung im Mineralienabbau

(Chinhphu.vn) – Das Ministerium für Industrie und Handel hat das Rundschreiben Nr. 43/2025/TT-BCT zur Regelung von Sicherheitstechniken bei der Mineraliengewinnung herausgegeben.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ18/07/2025

Quy định huấn luyện kỹ thuật an toàn về khai thác khoáng sản- Ảnh 1.

Ministerium für Industrie und Handel regelt technische Sicherheitsschulungen im Mineralienabbau

Das Rundschreiben enthält klare Vorschriften zur technischen Sicherheitsschulung im Bergbau. Konkret:

Trainer für Bergbausicherheit

Ausbilder für Mitarbeiter in unterirdischen Mineralbergwerken müssen über einen Hochschulabschluss oder höher in einem der folgenden technischen Fachrichtungen verfügen: Bergbauingenieurwesen, Bergbaubau, Bergbauelektromechanik, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der technischen Leitung eines unterirdischen Bergbaubetriebs, mindestens 3 Jahre praktische Berufserfahrung in Untertagewerkstätten oder mindestens 5 Jahre ununterbrochene Berufserfahrung in der staatlichen Leitung von Sicherheitstechniken im Mineralbergbau sowie Kenntnisse des Mineralbergbaurechts besitzen.

Ausbilder für Arbeiter im Tagebau müssen über einen Hochschulabschluss oder höher in einem der folgenden technischen Fachrichtungen verfügen: Bergbauingenieurwesen, Bergbaubau, Bergbauelektromechanik, mindestens 3 Jahre Erfahrung als technischer Leiter von Tagebau- oder Untertagebergwerken für Bergwerke, in denen Industriesprengstoffe verwendet werden, mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung mit Sicherheitstechniken beim Abbau von Mineralien oder mindestens 3 Jahre Erfahrung in der staatlichen Verwaltung von Sicherheitstechniken beim Abbau von Mineralien; Kenntnisse des Gesetzes zum Abbau von Mineralien.

Trainingsformular

Erstes Training: Trainingszeit 12 (zwölf) Stunden.

Regelmäßiges Training: Die Trainingszeit beträgt die Hälfte (1/2) der anfänglichen Trainingszeit.

Umschulung: Eine Umschulung wird durchgeführt, wenn die Testergebnisse nicht den Anforderungen entsprechen; die Arbeit seit mindestens einem Jahr eingestellt wurde oder mit Änderungen der Mineralabbaumethoden zusammenhängt, ohne dass ein Zertifikat für eine sicherheitstechnische Schulung ausgestellt wurde; wenn das Zertifikat für eine sicherheitstechnische Schulung abgelaufen ist. Die Umschulungsdauer beträgt die Hälfte der Erstausbildungszeit.

Organisation zur Mineraliengewinnung

Für Tagebaue: Entwicklung von Schulungsmaterialien auf Grundlage der Inhalte der technischen Sicherheitsschulung zum Abbau von Mineralien; Auswahl der Ausbilder gemäß den oben genannten Vorschriften; Organisation der Schulung; Leitung und Überwachung der technischen Sicherheitsschulung zum Abbau von Mineralien im Unternehmen.

Für unterirdische Mineralminen: Entwickeln Sie Schulungsmaterialien entsprechend dem Inhalt der technischen Sicherheitsschulung für den Mineralabbau; wählen Sie Ausbilder gemäß den oben genannten Vorschriften aus; organisieren Sie die Schulung; verwalten und überwachen Sie die technische Sicherheitsschulung für den Mineralabbau im Unternehmen; fordern Sie das Volkskomitee der Provinz, in der sich die Mineralmine befindet, auf, die Schulung zu überprüfen und denjenigen, die die Anforderungen erfüllt haben, Zertifikate für die technische Sicherheitsschulung auszustellen.

Technische Schulungsinhalte zur Sicherheit im Mineralienabbau

Für Bergwerksleiter und Bergwerkssicherheitstechniker: Gesetzliche Regelungen zu Sicherheitstechniken im Mineralienabbau; Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit in Bergwerken; Erstellung und Genehmigung von Risikomanagementplänen beim Mineralienabbau; Regelungen zur Sicherheit bei der Organisation der Produktion in Bergwerken; Sicherheit bei der Stromversorgung in Bergwerken; Sicherheit beim Transport in Bergwerken; Berechnung der Grubenentwässerung und Hochwasservorsorge; Erstellung von Übungsplänen zur Reaktion auf Zwischenfälle beim Mineralienabbau.

Für Abteilungsleiter und Vorgesetzte: Gesetzliche Bestimmungen zur Sicherheit beim Abbau von Bodenschätzen; Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten in Bergwerken; Ermittlung von Risiken, Gefahrenfaktoren und Reaktionsmaßnahmen beim Abbau von Bodenschätzen; Einsatz von Notfällen beim Abbau von Bodenschätzen; Personaleinsatzplanung zur Organisation der Produktion in Werkstätten; Sicherheit der Grubenluft, Entwässerung, Verhinderung von Wassereinbrüchen; Methoden und Verfahren zur Bereitstellung und Regelung des Luftstroms in Bergwerken; Sicherheit im Bergbau und Druckregelung im Bergwerk; Sicherheit bei elektromechanischen Arbeiten – Transport im Bergwerk; Erstellung eines Passes für Bauarbeiten in Bergwerken.

Standards für Management- und Produktionsleitungspositionen in der Rohstoffgewinnung

Das Rundschreiben legt außerdem Standards für Management- und Produktionsleitungspositionen im Bereich der Mineraliengewinnung fest. Im Einzelnen:

Technischer Sicherheitsbeauftragter für Gruben: Für Untertagebergwerke: Muss einen Hochschulabschluss oder höher im technischen Bereich Bergbauingenieurwesen, Grubenbau, Grubenelektromechanik und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Untertagebergbau haben. Für Tagebaubergwerke: Muss einen Hochschulabschluss oder höher im technischen Bereich Bergbauingenieurwesen, Grubenbau, Grubenelektromechanik und Grubengeologie und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bergbau mit Industriesprengstoffen haben.

Abteilungsleiter: Muss über einen Hochschulabschluss oder höher in einem technischen Bereich verfügen, der den zugewiesenen Funktionen und Aufgaben entspricht.

Manager: Für Untertagebergwerke: Muss einen Hochschulabschluss oder höher im technischen Bereich Bergbauingenieurwesen, Bergwerksbau, Bergwerkselektromechanik und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Untertagebergbau haben. Für Tagebaubergwerke: Muss einen Hochschulabschluss oder höher im technischen Bereich Bergbauingenieurwesen, Bergwerksbau, Bergwerkselektromechanik und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bergbau für Bergwerke mit Industriesprengstoffen haben.

Schichtleiter: Für Untertagebergwerke: Muss über eine mittlere oder höhere Qualifikation in den technischen Bereichen Bergbautechnik, Bergwerksbau, Bergwerkselektromechanik und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Untertagebergbau verfügen. Für Tagebaubergwerke: Muss über eine mittlere oder höhere Qualifikation in den technischen Bereichen Bergbautechnik, Bergwerksbau, Bergwerkselektromechanik und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bergbau verfügen.

Weisheit


Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-huan-luyen-ky-thuat-an-toan-ve-khai-thac-khoang-san-102250718143615762.htm


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