Das Verteidigungsministerium hat gerade das Rundschreiben 90/2025/TT-BQP herausgegeben, das die Umsetzung der obligatorischen Sozialversicherung für Soldaten und Personen in Schlüsselpositionen regelt und ein Gehalt wie bei Soldaten erhält.

Zu den Personen, die der obligatorischen Sozialversicherung im Verteidigungsministerium unterliegen, zählen laut Rundschreiben Offiziere und Berufssoldaten; in der Kryptographie tätige Personen, die ein Gehalt wie Soldaten beziehen; Unteroffiziere und Soldaten; Militärangehörige und Studenten der Kryptographie, die derzeit studieren, haben Anspruch auf Lebensunterhalt.
Während sie im Ausland studieren, arbeiten, forschen oder als Krankenpfleger tätig sind, erhalten die in diese Kategorien fallenden Personen weiterhin ihr Gehalt, ihre Dienstgradzulage oder ihre Lebenshaltungskosten und zahlen weiterhin Sozialversicherungsleistungen und genießen diese.
Arbeitnehmer, die 15 Jahre oder länger sozialversicherungspflichtig waren, erhalten bei Renteneintritt eine Rente gemäß dem Sozialversicherungsgesetz und der Verordnung 157/2025. Das Renteneintrittsalter richtet sich nach dem in den beiden Anhängen des Rundschreibens festgelegten Zeitplan.
Bei der Ausübung einer schweren, giftigen oder gefährlichen Tätigkeit oder bei der Arbeit in einem besonders schwierigen Bereich (mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher vor dem 1. Januar 2021) wird diese Zeit, einschließlich der Freistellung für die Behandlung aufgrund von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Mutterschaftsurlaub, zur Berücksichtigung des Rentenanspruchs angerechnet.
Im Gegensatz dazu wird die Zeit, die mit Studium oder Arbeit verbracht wird, ohne dass schwere oder gefährliche Arbeiten verrichtet werden oder die nicht in einer besonders schwierigen Gegend lebt, nicht angerechnet, auch wenn noch maximal sechs Monate Sozialversicherungsbeiträge übrig sind. In dieser Zeit kann der Arbeitnehmer eine einmalige Zahlung leisten, um Anspruch auf eine Rente zu haben.
Der militärische Dienstgrad zum Zeitpunkt der Pensionierung ist die Grundlage für die Bestimmung der maximalen Altersgrenze für den aktiven Dienst zur Berechnung der Rentenberechtigung. Das Rundschreiben tritt am 2. Oktober 2025 in Kraft.
Quelle: https://baolaocai.vn/quy-dinh-moi-ve-bhxh-va-tuoi-nghi-huu-cua-quan-nhan-post880400.html
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