Die Regierung hat gerade das Dekret 166/2024/ND-CP erlassen, das die Geschäftsbedingungen von Kfz-Prüfdiensten, die Organisation und den Betrieb von Prüfeinrichtungen sowie die Lebensdauer von Kraftfahrzeugen regelt.
Das Dekret legt die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Kraftfahrzeugprüfdiensten klar fest:
Erfüllen Sie die Anforderungen an Einrichtungen, Organisationsstruktur, Personal und Qualitätsmanagementsystem, wie in diesem Dekret und den nationalen technischen Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge, Motorräder und Abgasuntersuchungseinrichtungen für Motorräder (Nationale technische Vorschriften zu Prüfeinrichtungen) vorgeschrieben.
Es gibt Inspektoren, die für die Aufgaben der Inspektionseinrichtung geeignet sind. Zu den Inspektoren gehören: Inspektoren der Klasse I, Inspektoren der Klasse II, Inspektoren der Klasse III.
Halten Sie beim Bau und bei der Inbetriebnahme der Inspektionseinrichtung die im Baurecht, im Grundstücksrecht, in der Verkehrsanbindung und Straßenanbindung sowie in den Umweltschutz-, Sicherheits-, Arbeitshygiene-, Brandschutz- und Brandbekämpfungsgesetzen und anderen relevanten Gesetzen vorgeschriebenen Dokumente und Unterlagen bereit.
In Bezug auf die Bedingungen für Einrichtungen zur Kraftfahrzeugprüfung legt die Verordnung fest, dass das Gelände einer Einrichtung zur Kraftfahrzeugprüfung der Ort ist, an dem sich Einrichtungen zur Kraftfahrzeugprüfung auf derselben Grundstücksfläche befinden, wobei die Mindestfläche wie folgt festgelegt ist:
Für Kfz-Prüfstellen gibt es nur eine Prüfstrecke Typ I: 1.250 m2.
Für Kfz-Prüfstellen gibt es nur eine Prüfstrecke Typ II: 1.500 m2.
Für die Kfz-Prüfstellen stehen zwei Prüfstraßen zur Verfügung: 2.500 m2.
Bei Kfz-Prüfstellen mit 3 oder mehr Prüflinien erhöht sich die Fläche pro Linie ab der 3. Linie entsprechend: 625 m2.
Befindet sich die Prüfstelle für Kraftfahrzeuge am selben Standort wie ein Busbahnhof oder eine Raststätte, gelten die oben genannten Vorschriften nicht. Die Prüfwerkstatt muss die Vorschriften der Nationalen Technischen Vorschriften für Prüfstellen erfüllen.
In Bezug auf die Personalausstattung besagt die Verordnung eindeutig, dass die Prüfstellen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter die folgenden Bedingungen erfüllen müssen: Mindestens ein Prüfstellenleiter muss ein Prüfer der Klasse II oder höher sein; Mindestens ein Prüfabteilungsleiter muss ein Prüfer der Klasse I sein; Mindestens zwei Prüfer der Klasse II oder höher müssen vorhanden sein …
Das Dekret tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Laut VNA
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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/tin-tuc/quy-dinh-moi-ve-dieu-kien-kinh-doanh-dich-vu-kiem-dinh-xe-co-gioi/20250102092231687
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