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Neue Regelungen zum Disziplinarrecht gegen Beamte, Staatsbedienstete und Angestellte im öffentlichen Dienst

(Chinhphu.vn) – Die Regierung hat am 30. Juni 2025 das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP erlassen, das Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte und Staatsbedienstete regelt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ02/07/2025

Neue Regelungen zum Disziplinarrecht gegen Beamte, Staatsbedienstete und Angestellte im öffentlichen Dienst - Bild 1.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Organisation der lokalen Verwaltung wurde die lokale Verwaltung von drei auf zwei Ebenen umgestellt. Daher sind einige der geltenden Disziplinarvorschriften der Bezirks- und Gemeindeebene nicht mehr für das zweistufige Modell der lokalen Verwaltung geeignet. Im Zuge der Umsetzung der Vorschriften zu Disziplinarmaßnahmen gegen Kader, Beamte und öffentliche Angestellte stellten Ministerien, Zweigstellen und Kommunen fest, dass es in bestimmten Situationen, die im Personalwesen auftreten, zu Schwierigkeiten bei Disziplinarmaßnahmen kommt. Um eine einheitliche Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten, müssen einige Vorschriften, wie z. B. Grundsätze für die Handhabung, Anordnung und Verfahren bei Disziplinarmaßnahmen, geändert werden.

Um die Politik und Leitlinien der Partei umgehend zu institutionalisieren, erließ die Regierung das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP, das das Dekret Nr. 112/2020/ND-CP vom 18. September 2020 der Regierung über Disziplinarmaßnahmen gegen Kader, Beamte und öffentliche Angestellte ersetzt, sowie das Dekret Nr. 71/2023/ND-CP vom 20. September 2023 der Regierung, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 112/2020/ND-CP vom 18. September 2020 über Disziplinarmaßnahmen gegen Kader, Beamte und öffentliche Angestellte geändert und ergänzt wurden.

Verschärfung des Falls, in dem noch keine Disziplinarmaßnahmen in Betracht gezogen werden

In Dekret Nr. 172/2025/ND-CP sind 3 Fälle festgelegt, in denen keine Disziplinarmaßnahmen in Betracht gezogen wurden (anstelle der 4 Fälle, wie in Dekret Nr. 112/2020/ND-CP vorgeschrieben):

1- Beamte und Staatsbedienstete, die wegen einer schweren Krankheit behandelt werden oder an kognitiven Fähigkeiten verlieren; schwer krank sind und mit Bestätigung einer zuständigen medizinischen Behörde stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.

2. Weibliche Kader und Beamte, die schwanger sind, sich im Mutterschaftsurlaub befinden oder Kinder unter 12 Monaten erziehen, oder männliche Kader und Beamte (falls die Ehefrau stirbt oder die Ehefrau das Kind aufgrund höherer Gewalt oder objektiver Hindernisse gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den Gesetzen zu Notsituationen nicht erziehen kann), die Kinder unter 12 Monaten erziehen, außer in Fällen, in denen der Verstoß einen schriftlichen Antrag auf Prüfung disziplinarischer Maßnahmen gestellt hat.

3. Beamte und Staatsbedienstete, die strafrechtlich verfolgt, inhaftiert oder inhaftiert sind, bis die zuständige Behörde die Ermittlungen, die Strafverfolgung oder den Prozess wegen eines Gesetzesverstoßes abgeschlossen hat; außer in Fällen, in denen dies von einer zuständigen Behörde entschieden wird.

(Zuvor war im Dekret Nr. 112/2020/ND-CP festgelegt, dass auch Fälle von „Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die sich im Jahresurlaub, im Urlaub gemäß Regelung oder im von den zuständigen Behörden genehmigten persönlichen Urlaub befinden“, keine Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.)

Ergänzende Fälle der Befreiung von der Disziplinarverantwortung

Das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP sieht vor, dass Fälle disziplinarischer Ausschlüsse gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen umgesetzt werden.

Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der folgenden Umstände wird von Disziplinarmaßnahmen abgesehen:

a- Bestätigung des Verlustes der Geschäftsfähigkeit durch die zuständige Behörde bei Begehung einer Übertretung;

b- Muss den Entscheidungen der Vorgesetzten gemäß den Bestimmungen von Klausel 5, Artikel 7 des Gesetzes über Kader und Beamte 2025 Folge leisten;

c- Die zuständige Behörde stellt den Verstoß in einer dringenden Situation fest, aufgrund höherer Gewalt oder objektiver Hindernisse gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes über Notsituationen bei der Ausübung offizieller Pflichten;

d) sich an die Vorschriften über Autorität, Ordnung und Verfahren gehalten zu haben und bei der Erfüllung der Aufgaben nicht nach persönlichem Vorteil zu streben, sondern aus objektiven Gründen Schaden zu verursachen;

d- Umsetzung von Innovations- und Kreativitätsvorschlägen, die von den zuständigen Behörden zugelassen und als im Einklang mit den Richtlinien, aus reinen Motiven und zum Gemeinwohl umgesetzt gelten, die aber Schaden verursachen.

e- Begehen eines Verstoßes, der zu Disziplinarmaßnahmen führte, aber verstorben ist.

Somit wurden im Vergleich zu den Dekreten Nr. 71/2023/ND-CP und Nr. 112/2020/ND-CP in Dekret Nr. 172/2025/ND-CP die Fälle d und đ hinzugefügt, um die Resolution Nr. 138/NQ-CP der Regierung vom 16. Mai 2025 und das Gesetz über Kader und Beamte 2025 über den Mechanismus zur Förderung von Denk- und Handlungsmut zu institutionalisieren.

Gleichzeitig enthält das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP auch spezifische Bestimmungen zu Verstößen, die zur Milderung oder Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen in Betracht gezogen werden.

Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der folgenden Umstände wird das Disziplinarniveau reduziert:

a- Verstöße proaktiv melden, freiwillig die persönliche Verantwortung für Mängel und Verstöße übernehmen und vor und während des Inspektions- und Überwachungsprozesses disziplinarische Maßnahmen akzeptieren, die dem Inhalt, der Art und dem Ausmaß des Verstoßes angemessen sind;

b- Proaktiv Informationen, Aufzeichnungen und Dokumente bereitstellen und über gemeinsame Verstöße umfassend und ehrlich nachdenken;

c) Verstöße proaktiv stoppen, sich aktiv an der Verhinderung von Verstößen beteiligen, korrupte Vermögenswerte freiwillig übergeben, Schäden ersetzen und die von Ihnen selbst verursachten Folgen beheben.

Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der folgenden Umstände wird die Disziplinarstufe erhöht:

a) Von einer Behörde, Organisation oder Einheit zur Überprüfung aufgefordert worden zu sein, diese Mängel oder Verstöße jedoch nicht umzusetzen oder zu beheben. Mängel oder Verstöße nicht freiwillig einzugestehen und Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, die dem Inhalt, der Art und dem Ausmaß des Verstoßes angemessen sind; einen materiellen Schaden zu verursachen, der entschädigt werden muss, aber nicht entschädigt wird, die Folgen nicht zu beheben oder sie nicht in Übereinstimmung mit den Anforderungen der zuständigen Behörde zu beheben, Geld oder Vermögenswerte, die durch den Verstoß entstanden sind, nicht freiwillig zurückzugeben;

b) Umgang mit, Ausweichen vor oder Behinderung von Inspektions-, Überwachungs-, Untersuchungs-, Audit-, Ermittlungs-, Strafverfolgungs-, Prozess- und Urteilsvollstreckungsprozessen. Vertuschung von Gesetzesverletzern; Bedrohung, Verfolgung oder Rache an denjenigen, die Verstöße bekämpfen, anzeigen, aussagen oder Dokumente oder Beweise dafür vorlegen;

c- Organisierte Verstöße, die Leitung der Verstöße; Bereitstellung falscher Informationen und Berichte; Verhinderung der Vorlage von Beweisen für Verstöße durch andere; Verbergen, Verändern oder Vernichten von Beweismitteln, Erstellen gefälschter Dokumente, Aufzeichnungen und Beweise;

d- Ausnutzung der eigenen Position, Macht, Ausnutzung eines Ausnahmezustands, einer Naturkatastrophe, eines Brandes oder einer Epidemie zur Durchsetzung von Sozialversicherungs-, Landesverteidigungs- und Sicherheitspolitik zum persönlichen Vorteil. Zwingen, Mobilisieren, Organisieren oder Unterstützen anderer bei der Begehung von Verstößen.

Änderung der Frist für die Disziplinarbearbeitung

Gleichzeitig wird im Einklang mit dem Gesetz über Kader und Beamte 2025 durch das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP auch die Frist für Disziplinarmaßnahmen geändert und ergänzt.

Gemäß den neuen Vorschriften ist die Verjährungsfrist für Disziplinarmaßnahmen der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Kader, Beamter oder eine Person, die gekündigt oder in den Ruhestand getreten ist und einen Verstoß begangen hat, nicht mehr disziplinarisch belangt werden kann. Die Verjährungsfrist für Disziplinarmaßnahmen beginnt mit dem Zeitpunkt des Verstoßes und endet mit der schriftlichen Mitteilung der zuständigen Behörde über die Prüfung von Disziplinarmaßnahmen. Tritt innerhalb der Frist für die Berechnung der Verjährungsfrist für Disziplinarmaßnahmen gemäß den Vorschriften ein neuer Verstoß auf, beginnt die Verjährungsfrist für Disziplinarmaßnahmen für den alten Verstoß ab dem Zeitpunkt des neuen Verstoßes neu zu berechnen.

Die Disziplinarfrist für Kader und Beamte ist der Zeitraum von der Entdeckung des Verstoßes der Kader und Beamten bis zur Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen durch die zuständige Behörde.

Die Dauer der Disziplinarbehandlung darf 90 Tage nicht überschreiten. In Fällen, in denen die Umstände kompliziert sind und eine weitere Untersuchung und Überprüfung erforderlich ist, kann die Dauer der Disziplinarbehandlung verlängert werden, darf jedoch 150 Tage nicht überschreiten.

Die für Disziplinarmaßnahmen zuständige Behörde muss sicherstellen, dass die Disziplinarmaßnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist ergriffen werden. Ist die Frist für Disziplinarmaßnahmen abgelaufen und noch kein Disziplinarbescheid ergangen, trägt sie gemäß den Parteivorschriften und einschlägigen Gesetzen die Verantwortung für die Verzögerung und muss einen Disziplinarbescheid erlassen, wenn der Verstoß noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt.

Nicht in die Verjährungsfrist und die Frist für Disziplinarverfahren eingerechnet werden: Die Zeit, die in Fällen, in denen noch kein Disziplinarverfahren anhängig ist, noch nicht für das Disziplinarverfahren berücksichtigt wurde; die Zeit für Ermittlungen, Strafverfolgung und Gerichtsverfahren gemäß Strafverfahren (sofern vorhanden); die Zeit für die Einreichung von Beschwerden oder die Einleitung von Verwaltungsverfahren vor Gericht hinsichtlich Disziplinarverfahrensentscheidungen, bis eine Ersatzentscheidung über das Disziplinarverfahren erlassen wird.

Abschaffung einiger Disziplinarmaßnahmen für Beamte und Staatsbedienstete

Das Dekret legt Disziplinarmaßnahmen für Beamte fest, darunter: Verweis, Verwarnung, Entlassung für Beamte, die für die Ausübung von Positionen oder Titeln zugelassen, ernannt oder bestimmt wurden, und Entlassung.

Disziplinarmaßnahmen für Beamte : Verweis; Verwarnung; Entlassung (für Beamte in Führungs- und Managementpositionen); erzwungener Rücktritt.

Mit dem Dekret Nr. 172/2025/ND-CP wurden die Disziplinarmaßnahmen der Degradierung von Beamten in Führungs- und Managementpositionen sowie die Gehaltskürzung für Beamte ohne Führungs- und Managementpositionen gemäß Dekret Nr. 71/2023/ND-CP abgeschafft. Diese Änderung dient der Einhaltung des Gesetzes über Kader und Beamte 2025, da dieses Gesetz die beiden oben genannten Disziplinarmaßnahmen nicht vorschreibt.

Gleichzeitig legt das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP auch die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen klar fest. Konkret heißt es:

Disziplinarische Verwarnungen an Beamte und Staatsbedienstete aussprechen

Die Disziplinarmaßnahme der Rüge wird gegen Kader und Beamte verhängt, die zum ersten Mal Verstöße begehen, die weniger schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, mit Ausnahme der in Absatz 3, Artikel 9 des Dekrets 172/2025/ND-CP genannten Verstöße, die in einen der folgenden Fälle fallen:

1. Verstoß gegen Vorschriften zu den Pflichten von Kadern und Beamten; Dinge, die Kadern und Beamten nicht erlaubt sind; Verstoß gegen die öffentliche Ethik, die Kommunikationskultur am Arbeitsplatz, die Kommunikation mit der Bevölkerung; Verstoß gegen interne Regeln und Vorschriften von Behörden, Organisationen und Einheiten.

2- Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verbrechensverhütung und -bekämpfung, zur Verhütung und Bekämpfung gesellschaftlicher Übel, zur sozialen Ordnung und Sicherheit, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption, zur Ausübung von Sparsamkeit und zur Bekämpfung von Verschwendung.

3- Verstoß gegen Vorschriften zu: demokratischem Zentralismus; Propaganda, Rede; internem politischen Schutz.

4. Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Investitionen, Bauwesen, Land, Umweltressourcen, Finanzen, Rechnungswesen, Bankwesen sowie gesetzeswidrige Verwaltung und Nutzung von Staats- und Volksvermögen.

5. Verstoß gegen andere Parteivorschriften und Gesetze in Bezug auf Kader und Beamte.

Disziplinarische Verwarnungen an Beamte und Staatsbedienstete aussprechen

Eine disziplinarische Verwarnung wird gegen Beamte und Staatsbedienstete ausgesprochen, die in einem der folgenden Fälle Verstöße begehen:

1- Disziplinarmaßnahmen durch Verweis gemäß den oben genannten Bestimmungen und Wiederholungstaten.

2- Erstmaliger Verstoß mit schwerwiegenden Folgen in einem der oben genannten Fälle, die einer Disziplinarverwarnung unterliegen.

3- Erstmaliger Verstoß, der in einem der folgenden Fälle weniger schwerwiegende Folgen hat:

a) Kader und Beamte in Führungs- und Managementpositionen erfüllen die ihnen zugewiesenen Management- und Betriebsaufgaben und -verantwortungen nicht ordnungsgemäß und vollständig.

b) Der Leiter einer Behörde, Organisation oder Einheit lässt im Rahmen seiner Zuständigkeit schwerwiegende Gesetzesverstöße zu, ohne Maßnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen.

Anwendung disziplinarischer Maßnahmen der Entlassung gegenüber Beamten und Staatsbediensteten in Führungs- und Leitungsfunktionen

Gegen Beamte und Staatsbedienstete in Führungs- oder Leitungsfunktionen besteht in einem der folgenden Fälle ein Disziplinarverfahren zur Entlassung:

1- Disziplinarmaßnahmen durch Verwarnung gemäß den oben genannten Bestimmungen und Wiederholungstaten.

2. Das erstmalige Begehen eines Verstoßes mit sehr schwerwiegenden Konsequenzen in einem der Fälle, in denen disziplinarische Maßnahmen in Form eines Verweises verhängt werden, jedoch nicht bis hin zu einer erzwungenen Kündigung oder Entlassung, wobei der Verletzer eine Haltung der Akzeptanz, Korrektur und proaktiven Überwindung der Konsequenzen einnimmt und in einem der Fälle des Verstoßes ein oder mehrere mildernde Umstände vorliegen.

3- Verwendung illegaler Dokumente zur Planung, Wahl, Genehmigung oder Ernennung einer Position.

Disziplinarmaßnahmen der Zwangsentlassung auf Beamte anwenden

Disziplinarmaßnahmen in Form einer Zwangsentlassung werden gegen Beamte verhängt, die in einem der folgenden Fälle Verstöße begehen:

1. Disziplinarmaßnahmen in Form einer Entlassung für Beamte in Führungs- oder Managementpositionen oder einer Verwarnung für Beamte ohne Führungs- oder Managementpositionen, die wiederholt gegen die Vorschriften verstoßen.

2. Das erstmalige Begehen eines Verstoßes, der in einem der Fälle sehr schwerwiegende Folgen hat und die Disziplinarmaßnahme eines Verweises oder von Klausel 3, Artikel 9 des Dekrets Nr. 172/2025/ND-CP zur Anwendung kommt, bei dem der Verstoßer jedoch keine Haltung der Akzeptanz, Korrektur oder proaktiven Überwindung der Folgen zeigt und in einem der Fälle verschärften Disziplinarmaßnahmen unterliegt.

3- Verwendung gefälschter oder illegaler Diplome, Zertifikate, Bescheinigungen oder Bestätigungen, um bei Agenturen, Organisationen oder Einheiten angeworben zu werden.

4- Drogenabhängigkeit; in diesem Fall muss ein Befund einer medizinischen Einrichtung oder eine Meldung einer zuständigen Behörde vorliegen.

Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung von Beamten

Beamte, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung, des Gesetzes über die Organisation der lokalen Selbstverwaltung, des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten der Nationalversammlung und der Volksräte sowie gegen andere einschlägige Gesetze verstoßen, werden entlassen. Die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Entlassung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Phuong Nhi

Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-ve-xu-ly-ky-luat-can-bo-cong-chuc-vien-chuc-102250702121427988.htm


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