So erledigen Sie öffentliche Online-Dienste im Bereich der Sozialversicherung
Das Dekret 164/2025/ND-CP legt klar fest, wie Online-Dienste im Bereich der Sozialversicherung erbracht werden. Demnach können Behörden, Organisationen und Einzelpersonen ihre Online-Dienste im Bereich der Sozialversicherung auf dem Nationalen Portal für öffentliche Dienste anbieten.
Das Informationssystem zur Verwaltungsverfahrensabwicklung des Finanzministeriums verbindet, integriert und tauscht Daten mit dem Nationalen Portal für öffentliche Dienste aus, um öffentliche Online-Dienste im Bereich der Sozialversicherung bereitzustellen und durchzuführen.
Elektronische Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung werden über elektronische Identifikationskonten abgewickelt.
In der Verordnung heißt es außerdem eindeutig: „Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die elektronische Sozialversicherungsdokumente und -unterlagen einreichen, müssen elektronische Transaktionen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche durchführen.“
Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die an elektronischen Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung teilnehmen, greifen auf das Nationale Portal für öffentliche Dienste zu, erstellen elektronische Sozialversicherungsunterlagen online und senden elektronische Sozialversicherungsunterlagen an das Verwaltungsverfahrensinformationssystem des Finanzministeriums.
Innerhalb von 0 Stunden ab dem Datum des Eingangs der elektronischen Sozialversicherungsunterlagen von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen sendet das Finanzministerium das Formular für den Empfang und die Abrechnung per E-Mail an die Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die an elektronischen Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung teilnehmen.
Elektronische Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung sind nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden.
Das Dekret 164/2025/ND-CP legt die Grundsätze für elektronische Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung ausdrücklich fest. Demnach ist die Umsetzung elektronischer Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden.
Durchführung elektronischer Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung auf der Grundlage der Wiederverwendung von Informationen, Daten und Dokumenten, die digitalisiert und in das Nationale Portal für öffentliche Dienste, die nationale Datenbank, die Fachdatenbank und das elektronische Datenverwaltungslager von Organisationen und Einzelpersonen integriert wurden. Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die elektronische Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung durchführen, müssen keine Dokumente und Unterlagen für Informationen bereitstellen, die bereits auf dem Nationalen Portal für öffentliche Dienste, der nationalen Datenbank, der Fachdatenbank und dem elektronischen Datenverwaltungslager von Organisationen und Einzelpersonen verfügbar oder integriert sind.
Bedingungen und Methoden für die Durchführung elektronischer Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung
Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die elektronische Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung durchführen, müssen die folgenden Bedingungen sicherstellen:
1. Besitzen Sie ein elektronisches Identifikationskonto gemäß dem Gesetz zur elektronischen Identifizierung und Authentifizierung.
2. Sie verfügen über ein gültiges digitales Signaturzertifikat, das von einer Organisation ausgestellt wurde, die Zertifizierungsdienste für digitale Signaturen anbietet, oder über eine andere gesetzlich vorgeschriebene elektronische Signatur.
Passen Sie die Aufzeichnungen und Verfahren der Sozialversicherung an, reduzieren und vereinfachen Sie sie von Papiertransaktionen auf elektronische Transaktionen.
Gemäß dem Dekret 164/2025/ND-CP müssen Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die elektronische Transaktionen im Bereich der Sozialversicherung wie in diesem Dekret vorgeschrieben abgeschlossen haben, keine anderen Transaktionsmethoden anwenden und es wird anerkannt, dass sie die entsprechenden Sozialversicherungsverfahren abgeschlossen haben.
Personen und Unternehmen sind bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Sozialversicherung nicht verpflichtet, die im Sozialversicherungsgesetz vorgeschriebenen Bestandteile des Sozialversicherungsprofils anzugeben, die digitalisiert und in nationalen und spezialisierten Datenbanken gespeichert wurden.
Das elektronische Sozialversicherungsbuch ist in das elektronische Identifikationskonto der Person integriert.
Das Dekret 164/2025/ND-CP legt fest: Jedem Arbeitnehmer wird ein Sozialversicherungsbuch ausgestellt, jede Person erhält nur einen Sozialversicherungscode und es enthält die in Absatz 1, Artikel 25 des Sozialversicherungsgesetzes vorgeschriebenen Informationen.
Ein elektronisches Sozialversicherungsbuch ist ein vom Finanzministerium auf elektronischem Wege erstelltes Sozialversicherungsbuch, das die gleichen Informationen enthält wie ein Sozialversicherungsbuch in Papierform.
Das elektronische Sozialversicherungsbuch wird in das elektronische Identifikationskonto der sozialversicherungspflichtigen Person integriert und im elektronischen Datenverwaltungslager der Organisation oder Person im Verwaltungsverfahrensinformationssystem des Finanzministeriums und im Nationalen öffentlichen Dienstportal gespeichert und regelmäßig aktualisiert, nachdem die Person oder Organisation erfolgreich eine elektronische Transaktion im Bereich der Sozialversicherung durchgeführt hat.
Elektronische Sozialversicherungsbücher für Subjekte unter der Verwaltungshoheit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit enthalten dieselben Informationen wie Sozialversicherungsbücher in Papierform. Sie werden vom Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit gemäß den Vorschriften des Ministers für Nationale Verteidigung und des Ministers für Öffentliche Sicherheit auf dem elektronischen Identifikationskonto erstellt, integriert und verwaltet und gewährleisten Vorschriften zum Schutz von Staatsgeheimnissen in den Bereichen der nationalen Verteidigung und Sicherheit sowie der sozialen Ordnung und Sicherheit.
Das elektronische Sozialversicherungsbuch muss spätestens am 1. Januar 2026 herausgegeben werden und hat den gleichen rechtlichen Wert wie das Sozialversicherungsbuch in Papierform.
Quelle: https://baodautu.vn/quy-dinh-ve-giao-dich-dien-tu-trong-linh-vuc-bao-hiem-xa-hoi-va-co-so-du-lieu-quoc-gia-ve-bao-hiem-d317136.html
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