Am Morgen des 7. August hielt der Ständige Ausschuss des Wirtschafts- und Finanzausschusses ein Seminar ab, um Experten zum Entwurf des Insolvenzgesetzes (in der geänderten Fassung) zu konsultieren.
Laut dem Bericht des Obersten Volksgerichtshofs, der für die Ausarbeitung des Gesetzes zuständigen Einheit, wies das Insolvenzgesetz von 2014, obwohl es als Erfolg und Fortschritt im Einklang mit den weltweiten Trends gilt, auch nach mehr als einem Jahrzehnt seiner Anwendung noch viele Probleme und Unzulänglichkeiten auf. Insbesondere im Kontext der sozioökonomischen Schwankungen nach der Covid-19-Pandemie und der Auswirkungen internationaler Konflikte ist eine Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Beseitigung von Engpässen, zur Freigabe von Ressourcen, zur Unterstützung von Produktion und Wirtschaft sowie zur Verbesserung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit äußerst notwendig.
Viele Meinungen deuten darauf hin, dass der Name in „Sanierungs- und Insolvenzgesetz“ geändert werden sollte, um mit der Ausweitung des Regelungsbereichs für Sanierungsregelungen in Einklang zu stehen, die Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und Genossenschaften bei drohender Insolvenz vorrangig zu fördern und internationalen Trends Rechnung zu tragen. Der Gesetzentwurf, zu dem dieses Mal Stellung genommen wurde, enthält 22 neue Artikel, 60 geänderte Artikel und sieben beibehaltene Artikel des Insolvenzgesetzes von 2014.
Der Gesetzesentwurf institutionalisiert insbesondere die Abwicklung von Insolvenzfällen in zwei getrennten Verfahren: Sanierungsverfahren und Insolvenzverfahren, wobei der Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs Vorrang eingeräumt wird. Dies ist besonders wichtig, um insolventen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich umzustrukturieren, den Betrieb wiederherzustellen, die Folgen der Insolvenz zu minimieren und die legitimen Rechte der Parteien zu schützen. Der Gesetzesentwurf fügt das Konzept „insolvenzgefährdeter Unternehmen“ (Klausel 1, Artikel 5) für ein früheres Eingreifen hinzu.
Um Zeit zu sparen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, wurde die Frist für die Inventarisierung des Vermögens von Unternehmen und Genossenschaften von 30 auf 15 Tage verkürzt. Die Verlängerungsfrist beträgt ebenfalls 15 Tage. Die Frist für die Zustellung von Inkassobescheiden wurde von 30 auf 15 Tage verkürzt. Die Frist für die Erstellung einer Gläubigerliste wurde von 15 auf 7 Tage verkürzt. Einige allzu spezifische Vorschriften wurden der Regierung und dem Obersten Volksgericht übertragen, um sie im Detail zu spezifizieren und die Umsetzung zu lenken.
Im Hinblick auf die Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren diversifiziert der Entwurf die Methoden der Ausstellung, Zustellung und Benachrichtigung von Dokumenten. Er sieht auch die Nutzung von Online-Plattformen zur Lösung von Sanierungs- und Insolvenzfällen vor und fügt Bestimmungen zu Vorauszahlungen für Sanierungs- und Insolvenzkosten hinzu. Insbesondere in Fällen, in denen der Antragsteller keine Vorauszahlungen leisten muss, das Unternehmen oder die Genossenschaft nicht über genügend Geld oder Vermögenswerte verfügt oder Vermögenswerte besitzt, diese aber nicht verkaufen kann, wird der Staatshaushalt diese garantieren.
Der Entwurf sieht außerdem Bestimmungen vor, die den Verkauf von Teilen oder des gesamten Geschäftsbereichs oder der gesamten Geschäftstätigkeit sowie den Verkauf von Teilen oder des gesamten Unternehmens oder der gesamten Genossenschaft zur Optimierung des Vermögenswerts ermöglichen. Für Unternehmen oder Genossenschaften mit wenigen Gläubigern, geringen Schulden oder kleiner oder kleinster Größe wird das Verfahren verkürzt, wobei die Umsetzungsdauer halb so lang ist wie bei einer normalen Sanierung.
Im Rahmen der Streitbeilegung ist das Konkursgericht für die Beilegung aller auftretenden Fälle und Streitigkeiten zuständig. Der Entwurf enthält außerdem Bestimmungen zum Umfang und zur Befugnis, in Konkursfällen ausländische Unterstützung anzufordern, sowie zu Fällen, in denen vietnamesische Gerichte Anträge auf Unterstützung in ausländischen Konkursfällen ablehnen.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/tao-thuan-loi-cho-phuc-hoi-doanh-nghiep-post807213.html
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