Das geänderte Inspektionsgesetz wurde gerade von der Nationalversammlung mit 443 von 445 anwesenden Delegierten verabschiedet, was 92,68 % der Gesamtzahl der Delegierten entspricht.
Das gerade von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz ergänzt und präzisiert verbotene Handlungen. Dazu gehören Handlungen wie das absichtliche Unterlassen einer Inspektionsentscheidung bei der Feststellung von Anzeichen von Gesetzesverstößen, das Durchführen von Inspektionen ohne entsprechende Befugnis oder Inhalt, das Annehmen von Bestechungsgeldern, das Vermitteln von Bestechungsgeldern, das Ausnutzen von Positionen und Machtbefugnissen, um zu schikanieren, Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten zu verursachen und Macht zu missbrauchen, das Vertuschen oder absichtliche Unterlassen von Gesetzesverstößen, Korruption, Verschwendung und Negativität, das absichtliche Ziehen falscher Schlussfolgerungen und das Unterlassen der Empfehlung einer Strafverfolgung in Fällen mit Anzeichen von Straftaten.
Ebenso streng verboten sind die Nichtbereitstellung von Informationen oder Dokumenten, die nicht rechtzeitige, unvollständige oder unehrliche Bereitstellung, die Aneignung, Vernichtung oder Fälschung von Dokumenten sowie die Offenlegung von Informationen oder Dokumenten im Zusammenhang mit der Inspektion, wenn deren Ergebnis nicht öffentlich bekannt gegeben wurde.
Insbesondere wurde der Inspektionszeitraum erheblich verkürzt. Eine Inspektion durch die staatliche Inspektion darf 60 Tage nicht überschreiten (vorher 90 Tage). Eine Inspektion durch die Inspektion des Verteidigungsministeriums, die Inspektion des Ministeriums für öffentliche Sicherheit , die Inspektion der Staatsbank und Provinzinspektorate darf 45 Tage nicht überschreiten (vorher 60 Tage). Eine Inspektion durch die Inspektion für Kryptografie und andere Inspektionsbehörden darf 30 Tage nicht überschreiten.
Die Vorschriften zur Nachprüfung wurden überarbeitet und verschärft. Bei Hinweisen auf Gesetzesverstöße gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ausstellung des Prüfbescheids.
Der Generalinspekteur der Regierung und der Generalauditor des Staates koordinieren die Entwicklung und Umsetzung von Plänen, kümmern sich um Überschneidungen und Doppelungen, stellen Informationen bereit, tauschen diese aus und nutzen die Ergebnisse des jeweils anderen.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/thoi-han-cac-cuoc-thanh-tra-duoc-rut-ngan-13-post800893.html
Kommentar (0)