Das Regierungsbüro hat gerade eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der die Anweisungen des Premierministers an die Mitglieder des staatlichen Lenkungsausschusses für wichtige nationale Projekte und Arbeiten, die für den Verkehrssektor von zentraler Bedeutung sind (Lenkungsausschuss), sowie an die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und Städte übermittelt werden, in der es um die Wiederherstellung von Disziplin und Ordnung bei der Teilnahme an den Sitzungen des Lenkungsausschusses geht.
Dementsprechend hat der Lenkungsausschuss seit Jahresbeginn acht Sitzungen abgehalten. Die Ministerien, Behörden und Kommunen haben die Vorschriften zur Teilnahme an den Sitzungen des Lenkungsausschusses im Einklang mit der Arbeitsordnung der Regierung und der Betriebsordnung des Lenkungsausschusses grundsätzlich strikt umgesetzt.
Es gibt jedoch immer noch Fälle, in denen die richtige Teilnehmerzusammensetzung nicht vorhanden ist, einige Mitglieder des Lenkungsausschusses ohne triftigen Grund abwesend sind oder sich nicht rechtzeitig beim Premierminister gemeldet haben. Der Leiter des Lenkungsausschusses erklärt sich bereit, stattdessen eine kompetente Person zur Teilnahme an der Sitzung zu entsenden.
Um die oben genannten Mängel und Einschränkungen umgehend zu beheben und zu überwinden und Disziplin und Ordnung in den Sitzungen des Lenkungsausschusses sicherzustellen, kritisierte der Premierminister und Leiter des Lenkungsausschusses die Mitglieder des Lenkungsausschusses, die Leiter der Ministerien, Behörden und Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte, die bei der 8. Sitzung des Lenkungsausschusses am 25. November 2023 ohne Grund abwesend waren.
Insbesondere im Fall des State Capital Management Committee bei Enterprises war kein Vertreter der Leitung der Agentur anwesend, und das Gremium musste aus dieser Erfahrung tiefgreifende Lehren ziehen.
Der Premierminister forderte außerdem die Mitglieder des Lenkungsausschusses, die Leiter der Ministerien und Behörden sowie die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, die Vorschriften zur Gewährleistung von Disziplin und Ordnung bei Sitzungen und zur Umsetzung der Betriebsvorschriften des Lenkungsausschusses strikt umzusetzen.
Insbesondere gilt es, weiterhin Eigenverantwortung zu fördern, Disziplin und Ordnung zu stärken, an den Sitzungen des Lenkungsausschusses in der vorgeschriebenen Zusammensetzung vollständig teilzunehmen und nicht ohne triftigen Grund zu fehlen.
Im Verhinderungsfall ist eine Meldung und Einholung der Zustimmung des Premierministers und des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses erforderlich, anschließend kann eine kompetente Person zur Teilnahme entsandt werden.
Falls ein Mitglied des Lenkungsausschusses bei drei aufeinanderfolgenden Sitzungen oder bei drei Sitzungen innerhalb eines Jahres abwesend ist, wird der Lenkungsausschuss prüfen und entscheiden, ob er/sie von der Teilnahme am Lenkungsausschuss ausgeschlossen wird, und den Parteiausschuss auf derselben Ebene bitten, die Angelegenheit zu prüfen und gemäß den Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates zu behandeln.
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