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Kann Geld mit abgerissenen Ecken noch in Umlauf gebracht werden?

VTC NewsVTC News04/01/2024

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Nicht für den Umlauf geeignetes Geld wird in Artikel 4 des Rundschreibens 25/2013/TT-NHNN wie folgt festgelegt:

1. Durch den Umlauf zerrissenes oder beschädigtes Geld (objektive Ursachen):

- Papiergeld mit veränderter Farbe, verblassten Bildern, Mustern, Buchstaben, Zahlen; zerknittert, zerrissen, verschmiert, schmutzig, alt; zerrissen oder in Stücke zerteilt, die wieder zusammengeklebt wurden, der Schein aber noch intakt ist;

- Metallmünzen sind abgenutzt, verrostet, teilweise oder vollständig beschädigt, was Bilder, Muster, Buchstaben, Zahlen und die Beschichtung der Münze betrifft.

2. Durch die Lagerung zerrissenes oder beschädigtes Geld (subjektive Ursachen):

- Papiergeld mit Löchern oder abgerissenen Teilen; mit Klebeband befestigtes Geld; Geld, das durch Einwirkung großer Hitzequellen verbrannt oder verformt wurde; Druckpapier, Farbe oder Sicherheitsspezifikationen des Geldes, die durch die Einwirkung von Chemikalien (wie Reinigungsmittel, Säuren, Ätzmittel usw.) verändert wurden; Schreiben, Zeichnen, Radieren; Geld, das aus anderen Gründen verrottet oder verformt ist, jedoch nicht durch Zerstörung;

- Metallmünzen sind verbogen, verzogen, haben durch äußere Krafteinwirkung oder hohe Temperaturen ihr Format oder Design verändert oder sind durch den Kontakt mit Chemikalien korrodiert.

3. Geld mit technischen Fehlern, die auf den Druck- und Prägeprozess des Herstellers zurückzuführen sind, wie z. B. gefaltetes Druckpapier, das zu Bild- oder Farbverlust führt, verschmutzte Druckfarbe und andere Fehler während des Druck- und Prägeprozesses.

Geld mit abgerissenen Ecken ist nicht für den Umlauf geeignet. (Illustrationsfoto)

Geld mit abgerissenen Ecken ist nicht für den Umlauf geeignet. (Illustrationsfoto)

Gemäß den oben genannten Bestimmungen ist Geld mit abgerissenen Ecken nicht für den Umlauf geeignet. Menschen können abgerissenes Geld bei Banken gegen neues Geld eintauschen.

Bedingungen für den Umtausch von Geld, das nicht den Umlaufstandards entspricht

Artikel 6 des Rundschreibens 25/2013/TT-NHNN legt die Bedingungen für den Umtausch von Geld, das den Umlaufstandards nicht entspricht, wie folgt fest:

- Bei Geld, das die in Absatz 1 und Absatz 3, Artikel 4 dieses Rundschreibens festgelegten Umlaufstandards nicht erfüllt, sind die Filialen der Staatsbank, die Transaktionsbüros der Staatsbank und die Wechselstuben dafür verantwortlich, das Geld für bedürftige Kunden sofort und ohne Mengenbeschränkung und ohne Papierkram einzusammeln und umzutauschen.

- Geld, das die in Absatz 2, Artikel 4 dieses Rundschreibens festgelegten Umlaufstandards nicht erfüllt, muss von den Kunden bei den Filialen der Staatsbank, den Transaktionsbüros der Staatsbank und den Wechselstuben abgegeben werden. Die Wechselstuben nehmen den Umtausch unter folgenden Bedingungen entgegen:

+ Zerrissenes oder beschädigtes Geld, das nicht durch Zerstörungshandlungen verursacht wurde;

+ Falls eine Banknote verbrannt, durchstochen oder zerrissen ist, muss die verbleibende Fläche mindestens 60 % der Fläche einer Banknote desselben Typs betragen; falls sie aufgeklebt ist, muss sie mindestens 90 % der Fläche einer Banknote desselben Typs betragen und das ursprüngliche, originale Layout einer Banknote (Vorderseite, Rückseite; oben, unten; rechts, links) gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheitselemente identifizieren;

Bei Polymergeld, das verbrannt oder durch Einwirkung einer großen Hitzequelle verformt und geschrumpft ist, muss die verbleibende Fläche mindestens 30 % der Fläche einer Banknote desselben Typs betragen und dennoch das ursprüngliche Layout einer Banknote beibehalten, und mindestens zwei der folgenden Sicherheitselemente müssen erkennbar sein: verstecktes Bildelement in einem kleinen Fenster, fluoreszierende farblose Tinte, fluoreszierende Seriennummer, Sicherheitsfaden, IRIODIN-Element, Porträt von Präsident Ho Chi Minh .

Auf Grundlage der in dieser Klausel festgelegten Bedingungen für den Umtausch nehmen die Staatsbankfiliale, das Staatsbank-Transaktionsbüro und die Wechselstube den Umtausch für den Kunden vor. Werden die Umtauschbedingungen nicht erfüllt, erstatten die Staatsbankfiliale, das Staatsbank-Transaktionsbüro und die Wechselstube dem Kunden das Geld zurück und teilen ihm den Grund mit.

Sollten die Banknoten nicht in einem umtauschfähigen Zustand sein und einer Bewertung bedürfen, muss dem Kunden ein Antrag auf Umtausch der Banknoten vorgelegt werden.

Wenn das Geld also zerrissen oder beschädigt ist, aber die Bedingungen für den Umtausch erfüllt, kann es nicht in Umlauf gebracht werden. Es kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in einer Filiale der Staatsbank, einem Transaktionsbüro der Staatsbank oder einer Wechselstube umgetauscht werden.

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Quelle

Etikett: Geld abheben

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