Dementsprechend teilte das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt mit, dass die Gemeinde in letzter Zeit viele Empfehlungen und Rückmeldungen von Projektinvestoren und Mietern, Käufern und Mietkäufern von Sozialwohnungen im Zusammenhang mit der Bestätigung des Wohnungsstatus erhalten habe.
Gemäß dem Rundschreiben 09/2021 des Bauministeriums muss das Volkskomitee der Gemeinde, in der der ständige oder vorübergehende Wohnsitz seit mindestens einem Jahr registriert ist, den Wohnstatus bestätigen und gemäß den Formularen Nr. 3 und Nr. 4 in Anhang I des Rundschreibens bestätigen, dass keine Wohn- und Grundstücksförderung erhalten wurde. Zu den bestätigten Fällen gehören:
Der Haushalt besitzt keine eigene Wohnung. Er besitzt ein Haus, das aber eng ist und eine durchschnittliche Wohnfläche von weniger als 10 m² pro Person aufweist. Er besitzt ein Haus, das aber beschädigt oder baufällig ist. Er besitzt ein Haus, dessen Rahmen, Wände, Dach und Grundstücksfläche jedoch beschädigt sind und dessen Grundstücksfläche gemäß den Vorschriften des Volkskomitees der Provinz unter der Mindestflächennorm für Renovierung und Bau liegt. Er besitzt ein Wohngrundstück am Ort, an dem der ständige Wohnsitz registriert ist, und die Grundstücksfläche ist gemäß den Vorschriften des Volkskomitees der Provinz für die Bauplanung geeignet. Er besitzt ein Haus, das jedoch geräumt werden muss, wenn der Staat das Land zurückfordert. Er besitzt ein an das Grundstück angeschlossenes Haus, wenn der Staat das Land zurückfordert, und muss umziehen und hat an dem Ort, an dem das Land zurückgefordert wird, keinen anderen Wohnort und wurde für das Haus und das Umsiedlungsland nicht entschädigt.
Ho-Chi-Minh-Stadt steht bei der Entwicklung von Sozialwohnungen vor zahlreichen Problemen.
Derzeit geben viele Menschen bei der Beantragung einer Bestätigung an, dass dem Haushalt kein Haus gehört. Tatsächlich führt das Volkskomitee der Gemeinde jedoch in vielen Fällen keine Bestätigung gemäß dem Formular durch, weil es der Meinung ist, dass die Gemeinde nur bestätigt, ob die Person ein Haus besitzt oder nicht, und zwar für das Haus, in dem sie dauerhaft oder vorübergehend in dem vom Volkskomitee der Gemeinde verwalteten Gebiet wohnt. In manchen Fällen bestätigt die Gemeinde auch nur die Unterschrift oder bestätigt nur, dass die Person sich verpflichtet und die Verantwortung für sich selbst übernimmt.
Somit stellt die obige Bestätigung durch das Volkskomitee auf Gemeindeebene nicht die Einhaltung der in Formular Nr. 3 und Formular Nr. 4 des mit Rundschreiben 09 herausgegebenen Anhangs I festgelegten Anforderungen sicher. Falls eine Bestätigung gemäß dem richtigen Formular erforderlich ist, wird dies dem Volkskomitee auf Gemeindeebene Schwierigkeiten bereiten und zu einer Überlastung bei der Bearbeitung des Antrags auf Genehmigung von Begünstigten der Sozialwohnungspolitik führen.
Daher schlug das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt vor, dass das Bauministerium Leitlinien zur Bestätigung des oben genannten Inhalts bereitstellt oder eine Bestätigung des Volkskomitees auf Gemeindeebene mit Angaben zum ständigen Wohnsitz der betreffenden Person, zum vorübergehenden Wohnsitz und zum Eigentümer des Hauses akzeptiert.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, lediglich die Unterschrift zu bestätigen und die Person für die von ihr gemachten Angaben rechtlich verantwortlich zu machen. Im Falle einer falschen Angabe werden die Angaben gemäß dem Wohnungsgesetz widerrufen, um Menschen mit Wohnungsnot die Möglichkeit zu geben, Sozialwohnungen in Anspruch zu nehmen.
Was die Festlegung der Haushaltsmitglieder angeht, schlug das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt dem Bauministerium vor, eine Studie durchzuführen und Leitlinien dafür bereitzustellen, dass ein Haushalt nur aus Vater, Mutter und minderjährigen Kindern besteht. Dadurch sollen Menschen mit Wohnungsnot die Möglichkeit geboten werden, vom Sozialwohnungsbau zu profitieren.
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