Davon gehören 340 ethnischen Minderheiten an, was 87,2 % aller Empfänger von Prozesskostenhilfe entspricht. Darüber hinaus gibt es 21 Empfänger aus armen Haushalten, 9 Empfänger sind Kinder, 3 Empfänger kommen aus armutsgefährdeten Haushalten, 1 Empfänger ist behindert und hat finanzielle Schwierigkeiten und 16 Empfänger sind zwischen 16 und 18 Jahren alt.

Im Rahmen der Rechtshilfe leisteten das Zentrum und seine Zweigstellen in 137 Fällen/137 Personen Rechtsberatung und beteiligten sich in 253 Fällen/253 Personen an Rechtsstreitigkeiten.
Die Rechtshilfefälle betreffen vor allem die Bereiche Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Grundstücksrecht usw.
Prozesskostenhilfe ist eine humane Politik der Partei und des Staates, um den im Prozesskostenhilfegesetz 2017 genannten Personen kostenlose Rechtsberatung zu bieten.

Dadurch wird den Leistungsempfängern, den Armen und den Benachteiligten geholfen, Rechtsbeistand zu erhalten, um ihre legitimen Rechte und Interessen zu schützen, und es wird dazu beigetragen, die Menschenrechte und Bürgerrechte beim Zugang zur Justiz und die Gleichheit vor dem Gesetz zu gewährleisten.
Diese Aktivität trägt auch dazu bei, dass die Menschen ihr Verständnis und ihr Bewusstsein für die Achtung und strikte Einhaltung der Gesetze verbessern und die politische Stabilität sowie die soziale Ordnung und Sicherheit in der Region aufrechterhalten.
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