Das Rundschreiben legt das Verfahren zur Bewertung der Einhaltung der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe klar fest.
Dieses Rundschreiben regelt die Verkündung, Anwendung und Bekanntmachung von Grundsätzen und Standards guter Herstellungspraxis für Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe sowie die Bewertung und Aufrechterhaltung der Einhaltung guter Herstellungspraxis für Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe.
Verfahren zur Beurteilung der Einhaltung der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel
Gemäß dem Rundschreiben läuft das Verfahren zur Beurteilung der Einhaltung der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe wie folgt ab:
Empfang von Dokumenten
Die Produktionsstätte muss einen Satz Dokumente wie vorgeschrieben direkt, per Post oder online zusammen mit der vom Finanzminister festgelegten Bewertungsgebühr für die Bewertung von Produktionsstandards und -bedingungen wie folgt an die Empfangsstelle des Gesundheitsministeriums übermitteln:
Gute Herstellungspraktiken sind eine Reihe von Grundsätzen und Standards für die Produktion von Arzneimitteln und pharmazeutischen Inhaltsstoffen, um sicherzustellen, dass Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe stets entsprechend den Qualitätsstandards hergestellt und getestet werden, die dem Verwendungszweck und den Anforderungen des Zulassungszertifikats für Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe angemessen sind.
a- Die Abteilung für traditionelle Medizin und Pharmaziemanagement für Produktionsbetriebe, die die Erteilung eines Berechtigungszertifikats für pharmazeutische Unternehmen beantragen, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung ausschließlich die Herstellung von Heilkräutern, traditionellen Arzneimitteln und traditionellen medizinischen Inhaltsstoffen zulässig ist.
b- Die vietnamesische Arzneimittelbehörde für Produktionsbetriebe, die die Erteilung eines Zulassungszertifikats für pharmazeutische Unternehmen beantragen, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung ausschließlich pharmazeutische Inhaltsstoffe (ausgenommen Heilkräuter), chemische Arzneimittel, Heilkräuter, Impfstoffe und biologische Produkte hergestellt werden dürfen.
c- Die vietnamesische Arzneimittelbehörde erteilt einer Produktionsstätte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gleichzeitig eines der in Punkt a dieser Klausel genannten Arzneimittel und pharmazeutischen Inhaltsstoffe und eines der in Punkt b dieser Klausel genannten Arzneimittel und pharmazeutischen Inhaltsstoffe herstellt, eine Zulassungsbescheinigung für das Pharmageschäft.
Verfahren zum Empfangen und Verarbeiten von Dokumenten
Nach Erhalt eines vollständigen Antrags gemäß den Vorschriften sendet die Antragsannahmestelle der anfordernden Einrichtung ein Antragsempfangsformular gemäß Formular Nr. 01 in Anhang I zurück, das mit Dekret Nr. 163/2025/ND-CP herausgegeben wurde.
Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der gültigen Dokumente muss die Empfangsstelle ein Bewertungsteam einrichten und der Produktionsstätte die Entscheidung zur Einrichtung des Bewertungsteams übermitteln, einschließlich der voraussichtlichen Zeit für die tatsächliche Bewertung in der Produktionsstätte.
Innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum der Entscheidung über die Gründung und innerhalb von 3 Werktagen bei Produktionsstätten, die Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe herstellen, die in Verwaltungsverfahren gemäß Klausel 5, Artikel 7 des Arzneimittelgesetzes Vorrang haben, führt das Bewertungsteam eine tatsächliche Bewertung in der Produktionsstätte durch.
Tatsächlicher Bewertungsprozess in der Produktionsstätte
Das Rundschreiben legt den eigentlichen Bewertungsprozess in der Produktionsstätte klar fest:
Schritt 1. Das Bewertungsteam gibt die Entscheidung zur Einrichtung des Bewertungsteams sowie den Zweck, den Inhalt und das erwartete Bewertungsprogramm in der Produktionsanlage bekannt.
Schritt 2. Der Produktionsbetrieb stellt kurz seine Organisation, sein Personal und seine Aktivitäten zur Umsetzung und Anwendung von GMP (Good Manufacturing Practice) oder spezifische Inhalte entsprechend dem Inhalt der Bewertung vor.
Schritt 3. Das Bewertungsteam führt eine tatsächliche Bewertung der GMP-Umsetzung in der Produktionsanlage gemäß den jeweiligen spezifischen Inhalten durch. Führt die Anlage eine oder mehrere Phasen des Produktionsprozesses durch, umfasst der Bewertungsinhalt nur die Anforderungen, die einer oder mehreren der in der Anlage durchgeführten Produktionsphasen entsprechen. Das Bewertungsprogramm kann an die tatsächliche Umsetzungssituation oder die im Bewertungsprozess festgestellten bestehenden Probleme der Produktionsanlage angepasst werden.
Schritt 4. Das Bewertungsteam trifft sich mit der Produktionsstätte, um über etwaige während des Bewertungsprozesses festgestellte Mängel (sofern vorhanden) zu informieren, das Ausmaß jedes einzelnen Mangels zu bewerten und mit der Produktionsstätte zu besprechen, falls diese mit der Bewertung der einzelnen Mängel durch das Bewertungsteam oder dem Grad der Einhaltung der GMP-Grundsätze und -Standards der Produktionsstätte nicht einverstanden ist.
Schritt 5. Erstellen und unterschreiben Sie den Bewertungsbericht
Nach der Einigung mit der Produktionsstätte erstellt das Bewertungsteam einen Bewertungsbericht gemäß Formular Nr. 03 in Anhang X dieses Rundschreibens. Der Bewertungsbericht muss die Zusammensetzung des Bewertungsteams, die Zusammensetzung der Produktionsstätte, Ort, Zeit, Bewertungsumfang, Bewertungsformular und etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen Bewertungsteam und Produktionsstätte enthalten. Der Bewertungsbericht ist vom Leiter der Produktionsstätte und dem Leiter des Bewertungsteams zu unterzeichnen. Der Bericht wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, von denen eine in der Produktionsstätte und eine bei der Empfangsstelle aufbewahrt wird.
Schritt 6. Ausfüllen des GMP-Bewertungsberichts:
Innerhalb von fünf Werktagen nach Unterzeichnung des Bewertungsprotokolls ist das Bewertungsteam dafür verantwortlich, einen GMP-Bewertungsbericht gemäß Formular Nr. 04 in Anhang X dieses Rundschreibens zu erstellen und an die Produktionsanlage zu senden. Der GMP-Bewertungsbericht muss die Mängel auflisten, analysieren und klassifizieren, die die Produktionsanlage beheben und beheben muss; er muss auf die entsprechenden Bestimmungen in Rechtsdokumenten und GMP-Grundsätzen und -Standards verweisen und den Grad der GMP-Konformität der Produktionsanlage bewerten. Die Klassifizierung des Mängelstatus und die Bewertung des Grads der GMP-Konformität der Produktionsanlage (spezifisch für jede Produktionslinie) sind in Anhang IX dieses Rundschreibens angegeben. Der GMP-Bewertungsbericht wird in zwei Kopien erstellt, von denen eine Kopie an die Produktionsanlage gesendet und eine Kopie bei der Empfangsstelle aufbewahrt wird.
Minh Hien
Quelle: https://baochinhphu.vn/trinh-tu-danh-gia-viec-dap-ung-thuc-hanh-tot-san-xuat-thuoc-nguyen-lieu-lam-thuoc-102250703111333876.htm
Kommentar (0)