Ab dem 1. Januar 2025 müssen Autobesitzer, die ihr Auto zur Inspektion bringen, auch wenn es sich um Ratenwagen handelt, den Hypothekenbeleg der Bank für die ursprüngliche Fahrzeugzulassung nicht mehr vorlegen und werden weiterhin von der Inspektionsstelle zur Inspektion angenommen.
Nach den geltenden Vorschriften muss der Fahrzeughalter anstelle des Original-Fahrzeugscheins eine Kopie des Fahrzeugscheins und die Original-Hypothekenquittung des Kreditinstituts mit rotem Siegel (noch gültig) vorlegen. Insbesondere müssen die Angaben auf der Kopie des Fahrzeugscheins deutlich sichtbar und nicht verdeckt sein.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Autobesitzer mit Ratenzahlung bei der Inspektion nicht mehr den Original-Hypothekenbescheid der Bank oder den Fahrzeugschein vorlegen (Symbolfoto).
Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 47/2024, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, müssen Personen, deren Auto in Raten bezahlt oder bei Banken mit Hypotheken belastet ist, bei der ersten oder regelmäßigen Inspektion ihres Autos keinen Hypothekenbeleg der ursprünglichen Fahrzeugzulassung der Bank oder des Kreditinstituts mehr vorlegen.
Insbesondere muss der Fahrzeughalter bei der erstmaligen Fahrzeuginspektion einen schriftlichen Antrag auf Inspektion außerhalb der Fahrzeuginspektionseinrichtung einreichen (falls der Fahrzeughalter dies verlangt), eine Kopie der Fahrgestellnummer und der Motornummer des Fahrzeugs, eine Kopie des Werkszertifikats für die Qualitätsprüfung (für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge) und die Originalkopie des Modifikationszertifikats des Fahrzeugs (für modifizierte Fahrzeuge).
Legen Sie gleichzeitig die Fahrzeugzulassungsdokumente vor, darunter eines der folgenden Dokumente: Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung; beglaubigte Kopie oder beglaubigte elektronische Kopie der Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung; Ernennungsurkunde der Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Für Fahrzeuge mit Hebevorrichtungen mit einer vorgesehenen Hubkapazität von 1.000 (kg) oder mehr; Hebevorrichtungen mit einer maximalen Hubhöhe von mehr als 2,0 (m); Tankwagen, die Flüssiggas, Flüssiggas, komprimiertes Erdgas oder Flüssigkeiten mit einem Betriebsdruck von über 0,7 (bar) oder Flüssigkeiten oder Feststoffe in Pulverform ohne Druck transportieren, die aber nach der Entnahme Gas mit einem Druck von über 0,7 (bar) verwenden, wie in der Verordnung Nr. 44/2016 vorgeschrieben, ergänzt das Rundschreiben die Vorschriften, indem es die Vorlage einer gültigen Bescheinigung über die Prüfergebnisse (Original oder beglaubigte Kopie oder beglaubigte elektronische Kopie des Originals) erfordert.
Für Fahrzeuge, die einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden, sind die Dokumente ähnlich wie für Fahrzeuge, die einer Erstinspektion unterzogen werden, mit der Ausnahme, dass es nicht erforderlich ist, Dokumente wie eine Kopie des Werkszertifikats für die Qualitätsprüfung (für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge) oder die Originalkopie des Renovierungszertifikats des Fahrzeugs (für renovierte Fahrzeuge) einzureichen.
Der Leiter der vietnamesischen Zulassungsbehörde erklärte die Entfernung der Hypothekenquittung der Bank für die ursprüngliche Fahrzeugzulassung damit, dass es keine gesetzliche Vorschrift gebe, die die Vorlage dieses Dokuments bei der Fahrzeuginspektion vorschreibe. Gleichzeitig sei es für Privatpersonen, Fahrzeugbesitzer und Unternehmen praktischer, ihre Fahrzeuge zur Inspektion zu bringen.
Die zusätzliche Vorlage eines gültigen Zertifikats über die Prüfergebnisse für Geräte gemäß Dekret 44/2016 soll sicherstellen, dass die Fahrzeughalter das Dekret 44/2016 einhalten und trägt gleichzeitig dazu bei, umfassende Prüftätigkeiten bei der Ausstellung von Prüfzertifikaten für die technische Sicherheit und den Umweltschutz für Fahrzeuge sicherzustellen, die mit Geräten ausgestattet sind, die strenge Anforderungen an Sicherheit und Arbeitshygiene stellen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-2025-bo-xuat-trinh-giay-bien-nhan-the-chap-cua-ngan-hang-khi-dang-kiem-o-to-192241224205546289.htm
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