Können Sie mir sagen, in welchen Fällen ein Fahrzeug mit einem 3-stelligen oder 4-stelligen Nummernschild entzogen wird? - Leser Quoc Thai
Ab wann werden Fahrzeugen mit 3- oder 4-stelligen Kennzeichen ab dem 15. August die Kennzeichen entzogen? (Quelle: TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
1. Wann werden ab dem 15. August die Kennzeichen von Fahrzeugen mit 3 oder 4 Ziffern entzogen?
Insbesondere sieht Klausel 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vor, dass Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen sind, weiterhin am Verkehr teilnehmen dürfen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein Identifikationsnummernschild umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt. Dann wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein Identifikationsnummernschild geändert.
2. Verfahren zur Ausstellung, Änderung und Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Kennzeichen
Gemäß Artikel 18 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gelten für die Ausstellung, den Umtausch und die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern folgende Verfahren:
- Bereitstellung vollständiger Online-Dienste für die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern (ausgenommen Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern)
+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA und fügen eine gescannte Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer bei, wie im öffentlichen Serviceportal vorgeschrieben;
+ Nach der Überprüfung der Fahrzeugunterlagen auf ihre Gültigkeit sendet die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter eine Aufforderung, die Fahrzeugzulassungsgebühr und die Gebühr für den öffentlichen Postdienst über das Portal des öffentlichen Dienstes zu bezahlen, um die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften zurückzusenden;
+ Fahrzeughalter erhalten den Fahrzeugschein bzw. das Kennzeichen nach Vorschrift von der öffentlichen Post.
- Teilweise Durchführung öffentlicher Online-Dienste (mit Ausnahme der in Klausel 1, Artikel 18, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fälle)
+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, reichen einen Antrag auf Ausstellung bzw. Neuausstellung gemäß Artikel 17 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und zahlen die vorgeschriebenen Gebühren; Fahrzeughalter müssen das Fahrzeug nicht zur Inspektion bringen (ausgenommen Fahrzeuge mit modifizierter oder geänderter Lackfarbe);
+ Nach Prüfung der Fahrzeugunterlagen auf Gültigkeit werden die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen vorschriftsmäßig von der Zulassungsbehörde ausgestellt, neu ausgestellt oder geändert; das Zulassungsergebnis erhält der Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde oder per Post.
Bei der Ausstellung bzw. Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung bleibt das Kennzeichen unverändert; für Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Kennzeichen wird vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen ausgestellt (Zulassungsbescheinigung und 3- oder 4-stelliges Kennzeichen werden eingezogen).
Bei einer Änderung des Kennzeichens von weißem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf gelben Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen oder von gelbem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen muss ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt werden (falls kein Identifikationskennzeichen vorhanden ist) bzw. das Identifikationskennzeichen neu ausgestellt werden (falls bereits ein Identifikationskennzeichen vorhanden ist).
3. Verfahren zur Fahrzeugzulassung, -übertragung und -übergabe
Gemäß Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind die Verfahren für die Fahrzeugregistrierung, -übertragung und -übertragung wie folgt:
- Widerrufsverfahren
+ Fahrzeughalter geben die Erklärung zum Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal ab; geben den Fahrzeugzulassungsdateicode online an; reichen das Widerrufsdossier gemäß Klausel 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;
+ Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig eine Entzugsbescheinigung und eine Kennzeichenbescheinigung aus (mit Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und Stempel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 1 Kopie wird dem Fahrzeughalter zurückgegeben; 1 Kopie wird in den Fahrzeugunterlagen aufbewahrt; bei Verlust der Zulassungsbescheinigung wird vorschriftsmäßig eine Überprüfung durchgeführt.
- Verfahren zur Fahrzeugzulassung, -übergabe und -übertragung
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, sowie Fahrzeugeigentümer (im Falle eines Umzugs des ursprünglichen Eigentümers): Geben Sie die Fahrzeugzulassungserklärung gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab; bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungsdateicode an und reichen Sie die Dokumente gemäß Klausel 2, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein;
+ Nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde, sofern das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
+ Erhalten Sie den Terminbescheid für die Ergebnisse, zahlen Sie die Fahrzeugzulassungsgebühr und erhalten Sie das Nummernschild (falls das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde); falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten muss, registrieren Sie sich bei der Postdienststelle;
+ Erhalten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild (im Falle der Erteilung des Nummernschilds gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Absatz 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.
Bei der Fahrzeugzulassung auf den Erstbesitzer bleibt das Identifikationsnummernschild (5-stelliges Nummernschild) erhalten; falls das alte Nummernschild 3 oder 4 Ziffern hat, wird es gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA in ein Identifikationsnummernschild geändert.
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