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Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung ist nicht mit der Umbenennung von Provinz- und Bezirksgerichten einverstanden.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên27/05/2024

Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung hat dem Vorschlag des Obersten Volksgerichts zur Umbenennung der Provinz- und Bezirksgerichte nicht zugestimmt, da dies nicht die Substanz sicherstellte und nicht wirklich notwendig war.
Gemäß der Tagesordnung der 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung wird die Nationalversammlung morgen, am 28. Mai, im Saal eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Entwurf des Gesetzes über die Organisation der Volksgerichte (in der geänderten Fassung) diskutieren. Einer der Inhalte, der viele kontroverse Meinungen hervorrief, ist der Vorschlag des Obersten Volksgerichtshofs – der ausarbeitenden Agentur –, den Namen des Provinzvolksgerichts in Volksberufungsgericht und des Bezirksvolksgerichts in Volksgericht erster Instanz zu ändern.
Ủy ban Thường vụ Quốc hội không tán thành đổi tên tòa án tỉnh và huyện- Ảnh 1.

Der Entwurf des überarbeiteten Gesetzes zur Organisation der Volksgerichte wird morgen, am 28. Mai, von der Nationalversammlung diskutiert.

GIA HAN

Der Name wurde geändert, aber die Mission bleibt dieselbe

In seinem den Delegierten zugesandten Bericht erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass es zu dieser Frage zwei unterschiedliche Meinungen gebe. Einige befürworten die im Entwurf vorgeschlagene Reform des Volksgerichtssystems nach Zuständigkeit und schlagen spezifische Regelungen zu damit verbundenen Fragen vor (wie etwa das Verhältnis zwischen Gericht und Parteikomitee, lokaler Regierung usw.). Andere hingegen widersprechen dem und schlagen vor, in einigen Kommunen eine Pilotorganisation der Gerichte nach Zuständigkeit zu erproben. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte, dass die Reform des Provinzvolksgerichts zum Volksberufungsgericht und des Bezirksvolksgerichts zum Volksgericht erster Instanz zwar nicht geändert habe, die Aufgaben und Befugnisse der Gerichte sich jedoch nicht geändert hätten. Die Gerichte seien weiterhin den Bezirks- und Provinzverwaltungen zugeordnet. Das Volksberufungsgericht verhandelt und entscheidet einige Fälle und Angelegenheiten weiterhin nach dem Verfahren erster Instanz. Darüber hinaus entsprechen die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs nicht der Politik der Resolution 27-NQ/TW zur „Überwindung der Situation, in der die Beziehung zwischen den Gerichtsebenen eine Verwaltungsbeziehung ist, Gewährleistung der Unabhängigkeit zwischen den Prozessebenen“ und „Gewährleistung der Unabhängigkeit des Gerichts entsprechend der Prozesszuständigkeit“. Andererseits führt die Namensänderung des Volksgerichts auch zu Inkonsistenzen in der Organisation anderer Justizbehörden vor Ort. Viele damit verbundene Gesetze, insbesondere Gesetze im Justizbereich, müssen geändert werden. Außerdem entstehen zahlreiche weitere Kosten, beispielsweise für die Änderung von Siegeln, Schildern, Formularen, Dokumenten usw. Aus den oben genannten Gründen schlägt der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vor, dass die Nationalversammlung die Bestimmungen des geltenden Gesetzes über Volksgerichte auf Provinz- und Bezirksebene beibehält.
Ủy ban Thường vụ Quốc hội không tán thành đổi tên tòa án tỉnh và huyện- Ảnh 2.

Der Oberste Volksgerichtshof schlug vor, den Namen der Provinz- und Bezirksvolksgerichte in Berufungs- und Erstinstanzgerichte zu ändern (illustratives Foto)

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Nicht wirklich, nicht wirklich notwendig

Bezüglich des Vorschlags, die Organisation der Gerichte nach Zuständigkeiten in einigen Kommunen zu testen, bekräftigte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass die Namensänderung der Provinz- und Bezirksvolksgerichte noch nicht konkret und nicht wirklich notwendig sei. Zudem stehe der Justizsektor in direktem Zusammenhang mit Menschen- und Bürgerrechten. Daher müsse das Pilotprojekt sorgfältig geprüft, umfassend bewertet und sorgfältig abgewogen werden. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung schlug vor, die Umwandlung der Provinzvolksgerichte in Berufungsgerichte und der Bezirksvolksgerichte in erstinstanzliche Volksgerichte in einigen Kommunen nicht zu testen. Bezüglich des verbleibenden Vorschlags, die Gerichte nach Verfahrensebenen und Regionen zu organisieren, erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass dies ein sehr wichtiger Punkt sei, der die Organisation und Funktionsweise des Gerichtssystems und vieler anderer Justizbehörden betreffe. Die Frage der Einrichtung regionaler Gerichte wurde seit der Ausarbeitung des Gesetzes über die Organisation der Volksgerichte im Jahr 2014 aufgeworfen, es herrschte jedoch keine große Einigkeit. In der Verfassung von 2013 und der Resolution 27-NQ/TW wird dieser Inhalt nicht erwähnt. Aus den oben genannten Gründen und unter Berücksichtigung der Grundsätze bei der Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs schlägt der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vor, dass die Nationalversammlung ihn in der geltenden Rechtslage belässt.

Entwickeln Sie zwei Optionen zur Diskussion

Da die Abgeordneten der Nationalversammlung weiterhin unterschiedlicher Meinung sind und der Oberste Volksgerichtshof weiterhin vorschlägt, die Provinzvolksgerichte in Berufungsvolksgerichte und die Bezirksvolksgerichte in erstinstanzliche Volksgerichte umzuwandeln, hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Ausarbeitung zweier Optionen angeordnet und diese der Nationalversammlung zur Prüfung und Diskussion vorzulegen. Option 1: Festlegung eines Provinzvolksgerichts und eines Bezirksvolksgerichts (wie im geltenden Recht vorgeschrieben). Option 2: Festlegung eines erstinstanzlichen Volksgerichts und eines Berufungsvolksgerichts (wie vom Obersten Volksgerichtshof vorgeschlagen).

Thanhnien.vn

Quelle: https://thanhnien.vn/uy-ban-thuong-vu-quoc-hoi-khong-tan-thanh-doi-ten-toa-an-tinh-va-huyen-185240527155948488.htm

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