Nationalversammlung beschließt absolutes Alkoholverbot beim Autofahren
Báo Dân trí•27/06/2024
(Dan Tri) – Heute Morgen hat die Nationalversammlung mit der Zustimmung der großen Mehrheit der Delegierten das Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit verabschiedet.
Am Morgen des 27. Juni verabschiedete die Nationalversammlung mit 388 von 450 Abgeordneten (92,59 %) das Gesetz über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr. 92,18 % der Abgeordneten stimmten der Regelung zu, die das Führen von Fahrzeugen mit Alkohol im Blut oder in der Atemluft verbietet.
Die Nationalversammlung hat das Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit verabschiedet (Foto: Nationalversammlung)
Zuvor hatte der Vorsitzende des Ausschusses für nationale Verteidigung und Sicherheit der Nationalversammlung, Le Tan Toi, in seinem Bericht zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit erklärt, dass viele Meinungen der Regelung, die das Fahren von Fahrzeugen mit Alkoholkonzentration im Blut oder in der Atemluft verbietet, zustimmten. Einige Meinungen forderten jedoch eine Mindestschwelle; wieder andere schlugen vor, zwei Optionen vorzulegen, um die Meinung der Delegierten der Nationalversammlung einzuholen. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung ist der Ansicht, dass die obige Regelung keine neuen Inhalte enthält, sondern die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 übernimmt und mit dem Gesetz zur Prävention und Kontrolle von Alkohol- und Bierschäden von 2019 übereinstimmt. Laut Herrn Toi besteht, wenn die Regelung in diesem Gesetzesentwurf nicht beibehalten wird, das Risiko, dass es zu mehr Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit und -ordnung sowie zu Verkehrsunfällen kommt ... was den Bemühungen des gesamten politischen Systems zuwiderläuft und in der Vergangenheit zu einer Verschwendung von Mühen und Geldern von Staat und Bevölkerung geführt hat.
Vorsitzender des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses der Nationalversammlung, Le Tan Toi (Foto: Nationalversammlung).
In dieser Sitzung bat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung um Stellungnahmen der Delegierten, und 388 Delegierte äußerten ihre Meinung. Davon stimmten 293 Delegierte dem „Verbot des Führens eines Fahrzeugs auf der Straße mit Alkohol im Blut oder in der Atemluft“ zu. 95 Delegierte schlugen ein „Verbot für Fahrzeugführer entsprechend der niedrigsten Blut- und Atemalkoholgrenze“ vor. Aufgrund der Mehrheit der Delegierten, die dieser Regelung zustimmten, schlug der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vor, dass die Nationalversammlung die Regelung zum Verbot des Führens eines Fahrzeugs auf der Straße mit Alkohol im Blut oder in der Atemluft weiterhin umsetzt. Darüber hinaus wies der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung das Gesundheitsministerium an, die Vorschriften zur Bestimmung des Alkoholgehalts und des endogenen Alkoholgehalts im Blut als Grundlage für die Bestimmung von Fällen von Alkoholgehalt infolge des Konsums von Wein, Bier oder anderen alkoholischen Getränken zu ergänzen. Darüber hinaus wurde in einigen Stellungnahmen vorgeschlagen, die Vorschrift hinzuzufügen, dass „Kinder unter 10 Jahren oder unter 1,35 m Größe bei der Teilnahme am Straßenverkehr in einem Auto mit weniger als 10 Personen nicht in derselben Reihe wie der Fahrer sitzen dürfen“. Es gab Stellungnahmen, die vorgeschlagen wurden, den Text „ohne einen beisitzenden Erwachsenen“ beim Transport von Kindern in einem Auto zu streichen. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen ordnete der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Anpassung von Absatz 3, Artikel 10 des Gesetzesentwurfs an. Um die Verkehrsordnung und -sicherheit für Autos zu gewährleisten, die Schüler und Vorschulkinder transportieren, schlug der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung der Nationalversammlung vor, die Vorschrift hinzuzufügen, dass Autos, die für den Transport von Schülern und Vorschulkindern verwendet werden, oder Autos, die für den Transport von Schülern und Vorschulkindern verwendet werden, mit einer Vorrichtung ausgestattet sein müssen, die warnt und verhindert, dass Kinder im Auto zurückgelassen werden.
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