Die Staatsbank hat vor Kurzem die Zusammenfassung und Erläuterung der Meinungen von Unternehmen und Geschäftsbanken zum Entwurf des Rundschreibens zur Leitverordnung 24/2012/ND-CP, geändert und ergänzt durch die Verordnung 232/2025/ND-CP zur Goldmarktverwaltung, bekannt gegeben.
In den Kommentaren schlugen viele Banken vor, in- und ausländische Goldbarrenverarbeitungsanlagen zu beauftragen, bevor die Voraussetzungen für die eigene Goldbarrenproduktion erfüllt seien.
Insbesondere forderten Vietcombank und Techcombank die Staatsbank auf, den Inhalt der Goldbarrenproduktionsaktivitäten von Unternehmen zu klären. Geschäftsbanken können die Verarbeitung von inländischen und ausländischen Goldbarren ähnlich dem Mechanismus der Staatsbank einbeziehen, indem sie SJC gemäß den vorherigen Vorschriften mit der Verarbeitung von Goldbarren beauftragt.

Der SJC-Goldbarrenpreis erreichte am Nachmittag des 17. Oktober einen neuen Höchststand
Die beiden Banken sind der Ansicht, dass das staatliche Monopol auf die Goldbarrenproduktion durch das Dekret 232 aufgehoben wurde. Daher sei es auch notwendig, einen ähnlichen Rechtsrahmen für das Outsourcing von Geschäftsbanken zu schaffen.
„Die Produktion von Goldbarren für qualifizierte Geschäftsbanken ist ein neuer Mechanismus und erfordert von den Banken viel Zeit, um Geschäftsdokumente, Einrichtungen, Personal sowie Produktionslinien aufzubauen. In der Phase der Vervollständigung des Systems zur Eigenproduktion wird die Schaffung eines rechtlichen Mechanismus für Geschäftsbanken zur Auslagerung der Verarbeitung an qualifizierte und fähige Einheiten dazu beitragen, den Druck auf die Banken zu verringern“, heißt es in Kommentaren von Techcombank und Vietcombank .
Andererseits können inländische Unternehmen und Geschäftsbanken im Falle des Outsourcings die Produktion nicht direkt überwachen. Die Banken fordern von der Staatsbank weitere Leitlinien zu den Anforderungen an die Überwachung und das Management der Produktqualität im Falle des Outsourcings.
Einige Banken möchten inländische Produktionsstätten für Goldbarren anheuern.
Die Staatsbank erklärte in ihrer Antwort auf diesen Vorschlag, dass die Verarbeitung von Goldbarren im In- und Ausland im Handelsgesetz von 2005 und im Gesetz zur Außenhandelsregulierung speziell geregelt sei. Demnach erfolge die Verarbeitung von Goldbarren im Inland gemäß den Artikeln 178, 181 und 182 des Handelsgesetzes von 2005. Die Verarbeitung im Ausland hingegen erfolge gemäß Absatz 1, Artikel 52 des Gesetzes zur Außenhandelsregulierung.
Darüber hinaus legt Absatz 2, Artikel 49 des Dekrets Nr. 69/2018/ND-CP die Rechte und Pflichten von Händlern fest, die Waren zur Verarbeitung im Ausland bestellen, und sind für das Recht zur Verwendung von Marken und Herkunftsnamen von Waren verantwortlich.
„Dekret 232 legt auch die Verantwortlichkeiten von Unternehmen und Geschäftsbanken klar fest, die Goldbarren herstellen dürfen. Sie tragen die volle Verantwortung für die Goldbarren, die sie herstellen oder zur Verarbeitung in Auftrag geben, und müssen die geltenden Standards, Mengen und Inhaltsstoffe der Goldbarren bekannt geben, die sie herstellen oder zur Verarbeitung in Auftrag geben“, erklärte die Staatsbank.
Quelle: https://nld.com.vn/vi-sao-vietcombank-techcombank-khong-tu-san-xuat-vang-mieng-ma-muon-di-thue-gia-cong-196251017144100523.htm
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