Ab dem 15. August 2023 vergibt und verwaltet die Polizei Kennzeichen anhand der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters. Wie werden Kennzeichen von Fahrzeugen, die nicht auf den Namen des Halters lauten, identifiziert? Werden sie anhand des alten oder des neuen Halters identifiziert?
Wie werden nicht zugelassene Fahrzeuge identifiziert?
Gemäß Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 ein fünfstelliges Nummernschild registriert und das Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen haben, dieses Nummernschild als Identifikationskennzeichen des Fahrzeughalters bestimmt. Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 ein fünfstelliges Nummernschild registriert und das Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen haben, wird dieses Nummernschild zur vorschriftsmäßigen Ausgabe an das Nummernschildlager übertragen.
Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Kennzeichen werden hingegen nicht identifiziert und können vom Halter weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
Daher wird die Identifizierung von Fahrzeugen, die nicht Eigentümer sind, wie folgt bestimmt:
- Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Halters zugelassen sind, haben ein 5-stelliges Kennzeichen: Das Kennzeichen gilt als Identifikationsschild der Person, deren Name im Fahrzeugschein steht.
Einfach ausgedrückt: Wenn ein Fahrzeug mit einem 5-stelligen Nummernschild zugelassen ist, das nicht auf den Namen des Eigentümers lautet, wird das Nummernschild gemäß dem Identifikationscode des alten Eigentümers und nicht des aktuellen Benutzers (neuen Eigentümers) verwaltet.
- Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Halters zugelassen sind, haben ein 3-stelliges oder 4-stelliges Kennzeichen: Das Kennzeichen kann nicht identifiziert werden.
Der Eigentümer kann das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr nutzen. Nach der Übertragung des Eigentums müssen der alte und der neue Eigentümer des Fahrzeugs jedoch die Zulassungsverfahren gemäß den Vorschriften strikt einhalten, um eine Geldstrafe zu vermeiden, die aufgrund einer nicht auf den Eigentümer zugelassenen Fahrzeuges verhängt wird.
Die Verkehrspolizei der öffentlichen Sicherheit von Da Nang ändert die Nummernschilder. (Foto: Xuan Tien)
Verfahren zur Übertragung des Eigentums an Fahrzeugen, die nicht Eigentümer sind
Die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen, die nicht Eigentümer sind, erfolgt ab dem 15. August 2023 in folgenden Schritten:
Schritt 1: Der Vorbesitzer des Fahrzeugs führt die Verfahren zur Aufhebung der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens durch. Der Fahrzeugbesitzer füllt die Erklärung zur Aufhebung der Zulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal aus, gibt den Fahrzeugregistrierungsdateicode online ein und reicht den Aufhebungsantrag wie vorgeschrieben ein.
Falls das Auto mehrere Besitzer hatte, kann der Benutzer des Autos diesen Vorgang selbst durchführen.
Schritt 2: Der neue Eigentümer schließt die Verfahren zur Übertragung der Fahrzeugzulassung ab.
Der neue Eigentümer meldet das Fahrzeug online an und reicht den Antrag und die Unterlagen zur Fahrzeugummeldung ein, darunter:
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung (wenn das Fahrzeug mehrere Besitzer hatte, geben Sie den Kauf- und Verkaufsprozess klar an und verpflichten Sie sich, die Verantwortung für die legale Herkunft des Fahrzeugs zu übernehmen).
- Fahrzeugpapiere.
- Fahrzeugummeldungsunterlagen (falls das Fahrzeug mehrere Eigentümer hatte, legen Sie ggf. die Fahrzeugummeldungsunterlagen des Fahrzeughalters und die Fahrzeugummeldungsunterlagen des letzten Verkäufers vor).
- Bescheinigung über die Anmeldegebühr.
- Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenentzug.
Legen Sie gültige Unterlagen vor, die Kfz-Zulassungsstelle stellt Ihnen vorschriftsmäßig Kennschilder aus.
CHAU THU
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