7 Agenturen dürfen seltene Hölzer, Tiere und Pflanzen empfangen
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat den Beschluss 4236/QD-BNNMT erlassen, in dem die Liste der sieben spezialisierten Verwaltungsbehörden bekannt gegeben wird, die berechtigt sind, Holz, Forstprodukte, Tiere und Pflanzen entgegenzunehmen, die auf der Liste gefährdeter, wertvoller und seltener Arten und im CITES-Anhang aufgeführt sind, wenn sie als Ausstellungsstücke oder Beweismittel identifiziert werden oder wenn der Eigentümer das Eigentum freiwillig an den Staat überträgt.
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