Einer der neuen Punkte des Sozialversicherungsgesetzes 2024, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt, ist die Ergänzung um Sozialrentenleistungen zur Bildung eines mehrschichtigen Sozialversicherungssystems.
Dementsprechend handelt es sich bei den Sozialrentenleistungen um eine Art Sozialversicherung, die durch den Staatshaushalt garantiert wird und auf der Übernahme und teilweisen Weiterentwicklung von Regelungen über monatliche Sozialleistungen für ältere Menschen ohne Rente oder monatliche Sozialversicherungsleistungen beruht.
Dabei wird das Alter für den Bezug von Sozialrentenleistungen auf 75 Jahre gesenkt (derzeit 80 Jahre).
Anspruch auf Sozialrente haben Personen im Alter zwischen 70 und unter 75 Jahren, die in armen oder armutsgefährdeten Haushalten leben. Diese Personengruppe darf keine Rente oder monatliche Sozialversicherungsleistungen beziehen, außer in anderen von der Regierung vorgeschriebenen Fällen. Zudem muss ein schriftlicher Antrag auf Sozialrente vorliegen.
Nach dem neuen Gesetz wird die Höhe der monatlichen Sozialrente von der Regierung entsprechend den sozioökonomischen Entwicklungsbedingungen und der Haushaltslage des Staates im jeweiligen Zeitraum festgelegt. Alle drei Jahre überprüft die Regierung die Höhe der Sozialrente und erwägt eine Anpassung.
Abhängig von den sozioökonomischen Bedingungen, der Fähigkeit, den Haushalt auszugleichen und soziale Ressourcen zu mobilisieren, legt das Volkskomitee auf Provinzebene dem Volksrat auf derselben Ebene eine Entscheidung zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für Empfänger von Sozialrenten vor.
Bezieht der Empfänger einer Sozialrente auch eine monatliche Sozialbeihilfe, erhält er eine höhere Beihilfe.
Mit dieser überarbeiteten Regelung, so das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales, werde man voraussichtlich etwa 1,2 Millionen weitere ältere Menschen ohne Rente oder monatliche Sozialversicherungsleistungen monatliche Sozialrentenleistungen erhalten, wenn das neue Gesetz am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Was die Umsetzung des neuen Sozialversicherungsgesetzes nach seinem Inkrafttreten betrifft, so wird die Regierung gemäß der Entscheidung des Premierministers vom 27. Juli elf Dekrete zur Ausgestaltung dieses Gesetzes erlassen.
Das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales wird die Ausarbeitung von sieben Dekreten leiten, das Finanzministerium drei Dekrete und das Ministerium für Nationale Verteidigung ein Dekret. Darüber hinaus werden die Ministerien und Zweigstellen drei Rundschreiben mit detaillierten Anweisungen zur Umsetzung des Gesetzes herausgeben.
Konkret wird das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales zwei Rundschreiben herausgeben, das Gesundheitsministerium ein Rundschreiben. Die vom Premierminister den zu entwickelnden Einheiten zugewiesenen Dekrete und Leitlinien müssen gleichzeitig mit dem Sozialversicherungsgesetz 2024, also am 1. Juli 2025, erlassen und in Kraft treten.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/70-tuoi-duoc-huong-tro-cap-huu-tri-xa-hoi-can-dieu-kien-gi-20240927170124442.htm
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