
Gemäß der Entscheidung umfasst die Liste der Produkte, Waren und Dienstleistungen, für die Verträge gemäß der Form und den allgemeinen Transaktionsbedingungen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte registriert werden müssen, Folgendes:
1- Bereitstellung von Elektrizität für Haushaltszwecke.
2- Bereitstellung von Brauchwasser.
3 - Pay-TV.
4- Terrestrische mobile Telekommunikationsdienste (Sprachdienste, Nachrichtendienste, Internetzugangsdienste).
5- Feste terrestrische Telekommunikationsdienste (Sprachdienste, Internetzugangsdienste).
6- Personenbeförderung im Luftverkehr.
7- Personenbeförderung auf der Schiene.
8- Kauf und Verkauf von Wohnungen.
Der Beschluss 07/2024/QD-TTg tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
* Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte legt fest: Organisationen und Einzelpersonen, die mit Produkten, Waren und Dienstleistungen handeln, die regelmäßig und kontinuierlich von einer großen Anzahl von Verbrauchern gekauft und verwendet werden und direkte und langfristige Auswirkungen auf die Verbraucher haben, müssen einen Standardvertrag und allgemeine Transaktionsbedingungen bei der staatlichen Verwaltungsagentur zum Schutz der Verbraucherrechte registrieren, bevor sie diese zum Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern verwenden.
Auf der Grundlage der sozioökonomischen Bedingungen und der Notwendigkeit, die Verbraucherrechte in jedem Zeitraum zu schützen, veröffentlicht und ändert der Premierminister die Liste der Produkte, Waren und Dienstleistungen, für die Verträge gemäß der in diesem Artikel vorgeschriebenen Form und den allgemeinen Transaktionsbedingungen registriert werden müssen.
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