Die Steuerbehörde für E-Commerce ( Finanzministerium ) weist darauf hin, dass in 8 Fällen, in denen Geld auf persönliche Konten eingeht, möglicherweise Einkommensteuer anfällt, wenn die Gelder nicht von der Steuer befreit sind oder den vorgeschriebenen Schwellenwert überschreiten.
Der erste, Einkünfte aus Produktion, Geschäfts- und Berufstätigkeiten mit einer Lizenz oder einem Zertifikat. Geschäftsleute mit einem Umsatz von 100 Millionen VND/Jahr oder weniger unterliegen jedoch nicht der Einkommensteuer und Mehrwertsteuer.
Zweitens Einkünfte aus Gehältern und Löhnen, ausgenommen Zulagen und Zuschüsse, die nicht den Charakter von Gehältern und Löhnen haben, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Dienstag, Einkünfte aus Kapitalanlagen, darunter: Darlehenszinsen, Dividendenerträge, Einkünfte aus Kapitalanlagen in anderer Form (ausgenommen Einkünfte aus Zinsen auf Staatsanleihen ).
Viertens Einkünfte aus Kapitaltransfers, darunter: Kapitaltransfers in Wirtschaftsorganisationen , Wertpapiere und andere Formen.
Donnerstag, Einkünfte aus Immobilienübertragungen, darunter: Landnutzungsrechte, Häuser, gepfändetes Vermögen, Pachtrechte für Land- und Wasserflächen; sonstige Einkünfte aus Immobilienübertragungen aller Art.
Freitag, Einkünfte aus Lotteriegewinnen, Werbeaktionen, Wetten, Spielen, Preisausschreiben sowie allen anderen Gewinnformen, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Siebtens : Einkünfte aus dem Urheberrecht an geistigen Eigentumsgegenständen; Einkünfte aus Technologietransfer.
Achtens : Einnahmen aus Franchising.
Die E-Commerce-Steuerbehörde wies darauf hin, dass in den oben genannten acht Fällen Einkommensteuer zu entrichten ist, sofern der erhaltene Betrag die vorgeschriebene Höhe erreicht. Sind die betroffenen Personen ihren früheren Steuerpflichten vollständig nachgekommen, wird der später zur Zahlung überwiesene Betrag nicht erneut besteuert.
Die Verantwortlichen der Steuerbehörde bekräftigten, dass nur Geldbeträge, die im Wesentlichen Einkünfte aus der Produktion, dem Handel mit Waren und der Erbringung von Dienstleistungen darstellen, zu Steuerpflichten führen.
Geldtransfers zwischen Privatpersonen, wie etwa Spenden, Unterstützungsleistungen für Angehörige, zivilrechtliche Darlehen oder Transaktionen, die nicht mit einer gewerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, zählen nicht zu den steuerlichen Einnahmen.
Quelle: https://baoquangninh.vn/8-truong-hop-nhan-tien-vao-tai-khoan-phai-nop-thue-thu-nhap-3378065.html
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