Bedingungen und Verfahren für die Versicherungsentschädigung bei Schäden am Fahrzeug durch Naturkatastrophen
Damit Ihr Auto im Falle von Schäden durch Sturm, Überschwemmung oder andere Naturkatastrophen versichert ist, ist es Voraussetzung, dass das Auto über eine freiwillige Kaskoversicherung (auch Karosserieversicherung genannt) verfügt. Diese Versicherung kommt für Sachschäden am Auto auf, die nicht durch menschliches Versagen verursacht wurden.
Die Höhe und Entschädigung für Schäden richtet sich nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags zwischen Fahrzeughalter und Versicherungsgesellschaft. Wenn im Vertrag eindeutig festgelegt ist, dass das durch Naturkatastrophen beschädigte Fahrzeug entschädigt wird und nicht unter die Ausschlüsse fällt, hat der Fahrzeughalter das Recht, die Zahlung von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen.
Bei einer Fahrzeugpanne aufgrund von Naturkatastrophen oder Stürmen ist es für den Fahrzeughalter zunächst und vor allem wichtig, dies umgehend der Versicherung mitzuteilen. So können die Versicherungsspezialisten vor Ort eine genaue Begutachtung durchführen und Ursache und Ausmaß des Schadens genau ermitteln. Dies ist die Grundlage für die vollständige Deckung der Reparaturkosten durch die Versicherung.
Versicherungsunternehmen sind außerdem für die Abstimmung mit den Kunden verantwortlich, um genaue und vollständige Entschädigungsunterlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erfassen.
Die Entschädigungsbeträge können je nach Naturkatastrophe unterschiedlich ausfallen:
Direkte Schäden durch Naturkatastrophen (Strommasten, Bäume, Werbetafeln, die auf das Fahrzeug fallen, Überschwemmung des Fahrzeugs): Wenn für das Fahrzeug eine freiwillige Versicherung abgeschlossen wurde und der Fahrzeughalter den Versicherer sofort benachrichtigt, um den Unfallort zu begutachten, erhält der Kunde 100 % des Schadenwerts ersetzt.
Bringt der Kunde das Auto jedoch eigenmächtig in die Werkstatt, ohne die Versicherung zu informieren, reduziert sich die Entschädigungssumme möglicherweise auf nur etwa 70-80 %. Dies dient dazu, das Risiko für die Versicherung zu begrenzen, wenn die genaue Ursache und das Ausmaß des ursprünglichen Schadens nicht überprüft werden können.
Hydrostatisch beschädigtes Fahrzeug (Wassereintritt in den Motor): Dem Fahrzeughalter werden 70-80 % der Reparaturkosten erstattet. Aufgrund der Komplexität und der oft sehr hohen Reparaturkosten handelt es sich hierbei um einen Sonderfall.
Elektrofahrzeuge mit durch Überschwemmung beschädigten Batterien: Die Versicherung von Batterien und anderen wichtigen Teilen von Elektrofahrzeugen, die durch Überschwemmung oder Sturm beschädigt wurden, erfolgt analog zur Hydrostatikversicherung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Fahrzeughalter können daher weiterhin eine Entschädigung in Höhe von 70–80 % verlangen, abhängig von den spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrags.
Wenn Autobesitzer die Bedingungen und Verfahren einer Versicherung verstehen, können sie ihren Versicherungsschutz maximieren, falls ihr Auto durch Naturkatastrophen beschädigt wird.
Quelle: https://baonghean.vn/bao-hiem-o-to-hu-hong-do-bao-lu-duoc-boi-thuong-the-nao-10302969.html
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