Gemäß dem Rundschreiben 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu den Vorschriften für die Erteilung und den Entzug von Zulassungs- und Nummernschildern für Straßenkraftfahrzeuge werden Fahrzeugkennzeichen ab dem 15. August anhand des Identifikationscodes des Fahrzeughalters, auch als Identifikationsschild bezeichnet, vergeben und verwaltet. Die Nummernschildverwaltung anhand des Identifikationscodes ist nur bei 5-stelligen Kennzeichen möglich, einschließlich Autos und Motorrädern.
Außerdem wird gemäß diesem Rundschreiben das Nummernschild von Fahrzeughaltern, die vietnamesische Staatsbürger sind, anhand der persönlichen Identifikationsnummer (eine 12-stellige Nummer auf der im Chip integrierten CCCD-Karte) verwaltet.
Bei ausländischen Fahrzeughaltern wird das Kennzeichen anhand der Ausländeridentifikationsnummer verwaltet, die durch das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelt wird, oder anhand der Nummer der Dauer- oder befristeten Aufenthaltskarte.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Für Fahrzeughalter, die Organisationen sind, wird das Kennzeichen gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation ausgestellt und verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wurde. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird dieser gemäß der Steuerkennziffer oder der Gründungsentscheidung verwaltet.
Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters von der Zulassungsbehörde eingezogen und neu zugeteilt, wenn der Fahrzeughalter ein anderes Fahrzeug auf sein Eigentum zulässt.
Die Identifikationsnummer wird vom Fahrzeughalter für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Widerrufs aufbewahrt.
Nach Ablauf der oben genannten Frist wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und vorschriftsmäßigen Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen an das Kennzeichenlager übermittelt.
Wechselt der Fahrzeughalter seinen Firmensitz oder Wohnsitz von einer Provinz oder Stadt in eine andere, kann er das Identifikationskennzeichen behalten und muss das Fahrzeugkennzeichen nicht wechseln.
Die Verkehrspolizeibehörde (C08) des Ministeriums für öffentliche Sicherheit fügte hinzu, dass es gemäß Rundschreiben 24 keine Begrenzung für die Anzahl der Kennzeichen pro Person gebe. Besitzt eine Person mehrere Fahrzeuge und mehrere Kennzeichen, werden alle mit dem Identifikationscode des jeweiligen Fahrzeughalters versehen.
Was die Frist für die Ausstellung von Kennzeichen betrifft, so stellt die Polizei auf allen Ebenen gemäß Rundschreiben 24 Fahrzeugzulassungsbescheinigungen innerhalb von höchstens zwei Werktagen aus und stellt Fahrzeugzulassungsbescheinigungen innerhalb von 30 Tagen neu aus.
Bei der erstmaligen Ausstellung eines Kennzeichens erfolgt die Ausstellung unmittelbar nach Erhalt der gültigen Fahrzeugzulassungsdokumente. Die Ausstellung, Neuausstellung oder Ausstellung des Kennzeichens des Auktionsgewinners dauert höchstens 7 Werktage.
Yuan Ming
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