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Das Politbüro und das Sekretariat haben neue Schlussfolgerungen zur Ausrichtung der Anzahl der stellvertretenden Minister und stellvertretenden Vorsitzenden von Provinzen und Städten.

Das Politbüro und das Sekretariat haben neue Schlussfolgerungen zur Ausrichtung der Anzahl der stellvertretenden Positionen von Behörden und Organisationen im politischen System gezogen, einschließlich der Anzahl der stellvertretenden Minister und stellvertretenden Vorsitzenden von Provinzen und Städten.

Báo Tuổi TrẻBáo Tuổi Trẻ09/09/2025

Das Politbüro und das Sekretariat haben neue Schlussfolgerungen zur Ausrichtung der Anzahl der stellvertretenden Minister und stellvertretenden Vorsitzenden von Provinzen und Städten – Foto 1.

Ständiges Mitglied des Sekretariats Tran Cam Tu – Foto: Dangcongsan.vn

Das ständige Mitglied des Sekretariats, Tran Cam Tu, unterzeichnete und erließ die Schlussfolgerung 187 des Politbüros und des Sekretariats zur Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Leiter von Behörden und Organisationen im politischen System.

In der Schlussfolgerung heißt es eindeutig, dass die maximale Anzahl der Stellvertreter 50 % des gesamten zugewiesenen Personals der Agentur oder Organisation nicht überschreiten darf (gilt nicht für Agenturen der Vaterländischen Front auf Gemeindeebene).

Bei der Anzahl der Stellvertreter einer Dienststelle oder Organisation ist der Grundsatz zu beachten, dass die maximale Zahl der Stellvertreter einer nachgeordneten Organisation die Zahl der Stellvertreter der unmittelbar übergeordneten Organisation nicht übersteigt.

Bei Behörden und Organisationen auf gleicher Ebene darf die maximale Anzahl der Stellvertreter einer Behörde oder Organisation ohne interne Organisation die Anzahl der Stellvertreter einer Behörde oder Organisation mit interner Organisation nicht überschreiten.

Für Agenturen und Organisationen auf zentraler und lokaler Ebene, die keine Fusionen und Übernahmen durchführen

In der Schlussfolgerung des Politbüros und des Sekretariats wurde klargestellt, dass die Zahl der stellvertretenden Minister und ihrer Entsprechungen, der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte und Volkskomitees auf Provinz- und Kommunalebene und ihrer Entsprechungen, … die Zahl der stellvertretenden Kontaktpersonen in Behörden und Organisationen auf zentraler und lokaler Ebene grundsätzlich den geltenden Vorschriften entspricht.

Für zentrale und lokale Behörden und Organisationen, für die es keine Regelungen zur Höchstzahl der Stellvertreter gibt:

Auf zentraler Ebene darf die maximale Anzahl stellvertretender Minister und vergleichbarer Positionen fünf Personen nicht überschreiten. Stellvertretende Leiter von Parteikomitees und -behörden auf zentraler Ebene unterliegen den Vorschriften des Zentralkomitees, des Politbüros und des Sekretariats.

Die maximale Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter und gleichgestellter Stellen darf drei Personen nicht überschreiten; in besonderen Fällen entscheidet die zuständige Behörde.

Die Höchstzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter und der ihnen gleichgestellten Personen richtet sich nach den Vorschriften über die Zahl der stellvertretenden Abteilungsleiter und der ihnen gleichgestellten Personen in Ministerien und Zweigstellen. In besonderen Fällen entscheidet die zuständige Behörde.

Auf lokaler Ebene sind die Anzahl der Stellvertreter mit gleichwertigen Positionen und Titeln in den Abteilungen und Zweigstellen auf Provinzebene sowie in den Ämtern auf Gemeindeebene entsprechend den Vorschriften umzusetzen.

Mit zentralen und lokalen Agenturen und Organisationen, die Fusionen und Übernahmen durchführen

Die Zahl der stellvertretenden Leiter neu gegründeter Zentralabteilungen, Ministerien und Zweigstellen aufgrund der Zusammenlegung und Konsolidierung zahlreicher Behörden und Organisationen auf gleicher Ebene wird von Fall zu Fall festgelegt.

Insbesondere für Abteilungen, Ministerien und Zweigstellen gibt es keine Regelung zur Höchstzahl der Stellvertreter: Bei Abteilungen, Ministerien und Zweigstellen, die aus zwei Behörden zusammengelegt oder konsolidiert werden, darf die Höchstzahl der stellvertretenden Minister und gleichwertigen Personen sechs Personen nicht überschreiten.

Die Zahl der stellvertretenden Minister und gleichwertigen Positionen in einer Abteilung, einem Ministerium oder einer Abteilung, die aus drei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert wird, darf sieben Personen nicht überschreiten.

Für Ministerien und Zweigstellen gibt es Regelungen zur Höchstzahl der Stellvertreter: Bei Ministerien und Zweigstellen, die aus zwei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert werden, darf die Höchstzahl der stellvertretenden Minister und Stellvertreter im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen 1 Person nicht überschreiten.

Bei der Zusammenlegung oder Konsolidierung einer Abteilung, eines Ministeriums oder einer Zweigstelle aus drei Behörden darf die maximale Zahl der stellvertretenden Minister und gleichwertigen Positionen im Vergleich zu den geltenden Vorschriften 2 Personen nicht überschreiten, und die Zahl der stellvertretenden Minister und gleichwertigen Positionen der Abteilung, des Ministeriums oder der Zweigstelle darf 7 Personen nicht überschreiten.

Bei Abteilungen und Ämtern, die aus zwei Agenturen zusammengelegt werden, darf die maximale Anzahl der Stellvertreter im Vergleich zu den geltenden Vorschriften 1 Person nicht überschreiten.

Die maximale Anzahl der Stellvertreter einer Abteilung oder eines Amtes, das aus drei Dienststellen zusammengelegt oder konsolidiert wird, darf im Vergleich zu den geltenden Vorschriften zwei Personen nicht überschreiten und darf die Anzahl der Stellvertreter des unmittelbaren Vorgesetzten nicht übersteigen.

Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte und der stellvertretenden Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und Städte

In Ho-Chi-Minh-Stadt darf die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volksrats zwei Personen nicht überschreiten; die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen von Ho-Chi-Minh-Stadt drei Personen nicht überschreiten.

Für zentral verwaltete Städte, die fusioniert sind: Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volksrats, der auf der Grundlage der Fusion zweier Verwaltungseinheiten auf Provinzebene gegründet wurde, darf eine Person nicht überschreiten.

Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volkskomitees darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen der fusionierten Provinz oder Stadt mit der höchsten Verwaltungseinheitsklassifizierung oder gemäß der Verwaltungseinheitsklassifizierung und der städtischen Klassifizierung der Stadt nach der Vereinbarung 2 Personen nicht überschreiten.

In einer Stadt, die aus drei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene besteht, darf die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volksrats zwei Personen nicht überschreiten.

Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees der Stadt darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen der fusionierten Provinz oder Stadt mit der höchsten Verwaltungseinheitsklassifizierung oder gemäß der Verwaltungseinheitsklassifizierung und der städtischen Klassifizierung der Stadt nach der Vereinbarung drei Personen nicht überschreiten.

In Provinzen, die aus der Fusion zweier Provinzen entstanden sind, darf die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats der Provinz eine Person nicht überschreiten.

Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen der fusionierten Provinz mit der höchsten Verwaltungseinheitsklassifizierung oder gemäß der Verwaltungseinheitsklassifizierung der Provinz nach der Vereinbarung 2 Personen nicht überschreiten.

Die Provinz entstand aus der Fusion dreier Provinzen zu einer einzigen. Die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats der Provinz darf eine Person nicht überschreiten.

Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen der fusionierten Provinz mit der höchsten Verwaltungseinheitsklassifizierung oder gemäß der Verwaltungseinheitsklassifizierung der Provinz nach der Vereinbarung drei Personen nicht überschreiten.

Anzahl der stellvertretenden Leiter von Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Gemeinden, Bezirken und Sonderzonen

In der Schlussfolgerung des Politbüros und des Sekretariats wurde außerdem klargestellt, dass bei Abteilungen und Zweigstellen von Provinzen und Städten, die aus zwei Provinzen und Städten fusionieren, die maximale Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter, stellvertretenden Abteilungsleiter und Äquivalente 1 Person/1 Agentur nicht überschreiten darf.

Bei neu zusammengelegten oder konsolidierten Abteilungen, Agenturen und Zweigstellen darf die maximale Personenzahl im Vergleich zu den geltenden Vorschriften 2 Personen nicht überschreiten.

Die Anzahl der stellvertretenden Direktoren von Abteilungen, Zweigstellen und gleichwertigen Positionen einer Provinz oder Stadt, die aus drei Provinzen oder Städten zusammengelegt oder konsolidiert werden, darf 2 Personen/Agentur nicht überschreiten.

Bei neu zusammengelegten oder konsolidierten Abteilungen, Dienststellen und Niederlassungen darf die maximale Personenzahl im Vergleich zu den geltenden Regelungen 3 Personen/Dienststelle nicht überschreiten und darf die Zahl der Stellvertreter des direkten Vorgesetzten nicht übersteigen.

Bei Sonderabteilungen, die nur in einer Provinz oder Stadt bestehen, bleibt bei einer Fusion oder Konsolidierung die Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter, stellvertretenden Abteilungsleiter und gleichwertigen Positionen gemäß den geltenden Vorschriften gleich.

Für Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen heißt es in der Schlussfolgerung eindeutig, dass es zwei stellvertretende Sekretäre gibt, darunter einen ständigen stellvertretenden Sekretär und einen stellvertretenden Sekretär und Vorsitzenden des Volkskomitees.

Im Durchschnitt hat jede Gemeinde, jeder Bezirk und jede Sonderzone einen stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees, 2,5 stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees, durchschnittlich zwei Stellvertreterebenen/1 Abteilung, Büro, Äquivalent …

Tuoitre.vn

Quelle: https://tuoitre.vn/bo-chinh-tri-ban-bi-thu-ket-luan-moi-ve-dinh-huong-so-thu-truong-va-pho-chu-cich-tinh-thanh-20250909102609934.htm


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