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Das Politbüro erließ Kriterien zur Bewertung von Kadern und Parteimitgliedern auf einer 100-Punkte-Skala.

Die Verordnung Nr. 366-QD/TW des Politbüros beschreibt den Kriterienrahmen für die Bewertung auf einer 100-Punkte-Skala für jede Gruppe von Kollektiven, Kadern und Parteimitgliedern im politischen System.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên20/09/2025

Das Politbüro hat gerade die Verordnung Nr. 366-QD/TW erlassen, die die Überprüfung, Bewertung und Klassifizierung der Qualität von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System regelt.

Verordnung 366 ersetzt die Verordnung Nr. 124-QD/TW des Politbüros vom 4. Oktober 2023 zu diesem Inhalt.

Bộ Chính trị ban hành tiêu chí đánh giá cán bộ, đảng viên theo thang điểm 100 - Ảnh 1.

Tran Cam Tu, ständiges Mitglied des Sekretariats, unterzeichnete und erließ im Namen des Politbüros die Verordnung 366 zur Überprüfung, Bewertung und Klassifizierung der Qualität von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System.

FOTO: GIA HAN

Im Vergleich zur Verordnung 124 wurde durch die Verordnung 366 der Geltungsbereich der Vorschriften zur Qualitätsüberprüfung, -bewertung und -klassifizierung nach Semester, jährlich, vierteljährlich oder bei Bedarf erweitert und endet nicht wie zuvor bei der Kennzeichnung „jährlich“.

Gleichzeitig fügt Verordnung 366 hinsichtlich des Beurteilungszwecks auch den Zweck hinzu, Beamte, die sich verschlechtert haben, über eingeschränkte Fähigkeiten verfügen und ihre Aufgaben nicht erfüllen, zu überprüfen, zu ersetzen, zu disziplinieren, vorübergehend von der Arbeit auszuschließen, aus dem Amt zu entfernen, zurückzutreten und zu entlassen.

In Bezug auf die Beurteilungsanforderungen und -grundsätze betont die Verordnung 366, dass die Beurteilung auf der Arbeitseffizienz, den Ergebnissen der Aufgabenerfüllung und bestimmten Produkten basieren muss, die mit den Arbeitspositionen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich Quantität, Fortschritt und Qualität verbunden sind.

Gleichzeitig schreibt die Verordnung 366 des Politbüros vor, dass die Bewertung auf konsistente, kontinuierliche und mehrdimensionale Weise anhand von Kriterien und mithilfe spezifischer Produkte erfolgen muss. Dabei müssen qualitative und quantitative Kriterien kombiniert werden, wobei den quantitativen Kriterien hinsichtlich der Ergebnisse und der Wirksamkeit der Aufgabenumsetzung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Insbesondere schreibt die Verordnung 366 des Politbüros vor, dass die Qualitätsbewertung von Kollektiven und Einzelpersonen nach einem gemeinsamen Kriterienrahmen erfolgen muss, der Kriteriengruppen mit quantifizierten Ergebnissen auf einer 100-Punkte-Skala umfasst. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Qualitätsklassifizierung nach Überprüfung und Bewertung.

Konkret hat das Politbüro zusammen mit der Verordnung 366 fünf Anhänge herausgegeben, in denen der Rahmen der Bewertungskriterien auf einer 100-Punkte-Skala für jede Subjektgruppe detailliert beschrieben wird, darunter: Kollektive; Führungskräfte und Manager unter der zentralen Leitung; Führungskräfte und Manager auf allen Ebenen; Einzelpersonen ohne Position und Parteimitglieder, die nicht im politischen System arbeiten.

Der Bewertungsrahmen ist in zwei Gruppen unterteilt: allgemeine Kriteriengruppe (30 Punkte) und Kriteriengruppe für die Ergebnisse der Aufgabenerfüllung (70 Punkte). Für Einzelpersonen legt die allgemeine Kriteriengruppe Kriterien für politische Qualitäten, Ethik, Lebensstil, vorbildliche Erfüllung von Aufgaben, innovatives Denken, Strategie des Beitragsstrebens, Mut zum Denken, Mut zum Handeln, Selbstkritik und Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstkorrektur sowie Überwindung von Grenzen und Defiziten fest.

Die Kriteriengruppe zu den Aufgabenerfüllungsergebnissen sowie zu Führungs- und Managementfähigkeiten wird für jede Aufgabe entsprechend der Positionen spezifiziert.

Änderungen in der Bewertung und Einstufung von Kadern und Parteimitgliedern

Hinsichtlich der Qualitätsklassifizierungskriterien sieht die Verordnung 366 anstelle einer Klassifizierung auf Grundlage qualitativer Bedingungen wie in Verordnung 124 ebenfalls 4 Klassifizierungsstufen vor, ist jedoch mit einer bestimmten Skala und klaren quantitativen Bedingungen verbunden.

Konkret muss das Niveau der exzellenten Aufgabenerledigung mindestens 90 Punkte erreichen. Gleichzeitig müssen 100 % der Aufgaben erledigt sein, wobei mindestens 30 % der Aufgaben über das festgelegte Niveau hinaus erledigt sein müssen (sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen).

Auch in der neuen Regelung gilt weiterhin die Regelung, dass die Anzahl der Kollektive und Einzelpersonen mit der Einstufung „Aufgaben hervorragend erledigend“ 20 % der Gesamtzahl der Kollektive und Einzelpersonen mit der Einstufung „Aufgaben gut erledigend“ nicht überschreiten darf. Bei herausragenden Leistungen kann dieser Anteil jedoch auf maximal 25 % erhöht werden.

In Bezug auf die gute Aufgabenerledigung müssen 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden; gleichzeitig müssen 100 % der Aufgaben termingerecht erledigt und die Qualität sichergestellt werden.

Der Aufgabenerledigungsgrad liegt zwischen 50 und unter 70 Punkten; gleichzeitig sind 100 % der Aufgaben erledigt, die Anzahl der Aufgaben, die die Fortschrittsanforderungen nicht erfüllt haben, überschreitet nicht 20 %.

Der Grad des Nichterfüllens der Aufgabe liegt kollektiv oder individuell bei einer Punktzahl unter 50 Punkten oder in einem der Sonderfälle.

Mit der Verordnung 366 werden zahlreiche neue Sonderfälle eingeführt. Beispielsweise gilt für ein Kollektiv, dass ein Mitglied einen Verstoß im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienst begeht und dafür mit einer Rüge oder einer höheren Disziplinarstrafe belegt wird; dass ein Mitglied degradiert wurde; dass die Ortschaft oder Einheit unter seiner/ihrer Leitung weniger als 70 % ihrer Aufgaben erfüllt oder dass sie fünf grundlegende sozioökonomische Ziele (Wirtschaftswachstum, Haushaltseinnahmen, Auszahlung öffentlicher Investitionen, Durchschnittseinkommen, Armutsbekämpfung) nicht erreicht.

Einzelne Führungskräfte und Manager gelten als nicht mit ihren Aufgaben fertig, wenn ihr zugewiesener Bereich weniger als 70 % seiner Aufgaben erfüllt oder fünf grundlegende sozioökonomische Ziele nicht erreicht; mehr als 50 % der Stimmen mit geringem Vertrauen erhalten; Verstöße gegen den öffentlichen Dienst begangen hat und dafür mit einer Rüge oder einer höheren Strafe belegt wird; Organisationen und Einzelpersonen unter ihrer Leitung stehen, die in Korruption oder Negativität verwickelt sind und disziplinarischen Maßnahmen unterliegen.

Bei Personen ohne Position wird die Erfüllung ihrer Aufgaben als nicht erfüllt eingestuft, wenn mehr als 50 % ihrer Aufgaben im Jahr als nicht erfüllt eingestuft werden.

Den vollständigen Text der Verordnung 366-QD/TW finden Sie weiter unten:

Verordnung 366-QD/TW

Quelle: https://thanhnien.vn/bo-chinh-tri-ban-hanh-tieu-chi-danh-gia-can-bo-dang-vien-theo-thang-diem-100-185250920111919699.htm


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