Die gesamte Armee verfügt über eine vom Politbüro ernannte Zentrale Militärkommission, die aus einer Reihe von Mitgliedern des Zentralen Parteikomitees besteht, die in der Armee arbeiten, und einer Reihe von Mitgliedern des Zentralen Parteikomitees, die außerhalb der Armee arbeiten, unter der Führung des Zentralen Exekutivkomitees, das oft aus dem Politbüro und dem Sekretariat besteht.
Der Ständige Ausschuss der Zentralen Militärkommission besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern. Der Generalsekretär ist der Sekretär der Zentralen Militärkommission.

Nach dem Nationalkongress der Partei übernahm die Zentrale Militärkommission der vorherigen Amtszeit auf Grundlage der Parteisatzung und der Arbeitszuweisung durch das Politbüro den Vorsitz und schlug in Abstimmung mit dem Zentralen Organisationskomitee dem Politbüro die Ernennung der Zentralen Militärkommission für die neue Amtszeit vor.
In Militärgebieten wird ein Parteikomitee des Militärgebiets eingerichtet. Das Parteikomitee des Militärgebiets ist ein Komitee, das direkt der Zentralen Militärkommission untersteht. Es besteht aus Mitgliedern des Parteikomitees des Militärgebiets, die vom Kongress auf derselben Ebene gewählt werden (die Zahl der Mitglieder beträgt 15 bis 21), sowie aus Sekretären der Provinz- und Stadtparteikomitees des Militärgebiets, die vom Politbüro zur Teilnahme bestimmt werden.
Im Notfall können das Politbüro und das Sekretariat weitere Genossen mit entsprechenden Strukturen in das Parteikomitee der Militärregion entsenden. Der ständige Ausschuss des Parteikomitees der Militärregion besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern.
In den militärischen Zweigen, Armeekorps, Grenzschutz, Generalstab – Ministerium für Nationale Verteidigung, Generalabteilung für Politik, Generalabteilungen, Regierungskomitee, Vietnamesische Küstenwache und ähnlichen Einrichtungen werden Parteikomitees eingerichtet. Die Parteikomitees der oben genannten Parteiorganisationen sind Parteikomitees, die direkt der Zentralen Militärkommission unterstehen und 15 bis 21 Mitglieder haben.
In den dem Verteidigungsministerium direkt unterstellten Truppenteilen, Korps, Akademien, Offiziersschulen, Krankenhäusern, Forschungsinstituten, Unternehmen, Wirtschaftsgruppen und dergleichen gibt es Parteikomitees. Die Parteikomitees der oben genannten Parteiorganisationen sind direkt der Zentralen Militärkommission unterstellt und bestehen aus 9 bis 17 Mitgliedern.
Auf Divisions-, Marine- und Küstenwachenebene sowie auf Abteilungsebene werden mit den entsprechenden Einheiten Basisparteikomitees eingerichtet. An Akademien, Offiziersschulen, Universitäten, Militärschulen und ähnlichen Einrichtungen, die direkt den Militärregionen, Militärdiensten, Armeekorps, Grenzschutzdiensten, Generalabteilungen, Militärdiensten und ähnlichen Einrichtungen unterstehen, werden Parteikomitees eingerichtet. Die Parteikomitees der oben genannten Parteiorganisationen sind die direkt übergeordneten Parteikomitees der Basisparteiorganisationen und bestehen aus 9 bis 15 Mitgliedern.
Parteiorganisationen in Militärbehörden, Provinz- und Stadtarmeeeinheiten
Die Verordnung Nr. 332 enthält ein Kapitel, das die Parteiorganisationen in Militärbehörden, lokalen Armeeeinheiten von Provinzen und Städten sowie die Parteiorganisationen in Militärkommandos und Milizeinheiten von Gemeinden, Bezirken und Sonderzonen regelt.
Konkret geht es darum, in den Militärbehörden und lokalen Militäreinheiten der Provinzen und Städte Militärparteikomitees auf Provinz- und Gemeindeebene einzurichten, die in allen Bereichen der Provinzparteikomitees direkt unter der Leitung stehen. Gleichzeitig müssen die Beschlüsse der Militärparteikomitees auf höherer Ebene zu den Aufgaben der Landesverteidigung und zur lokalen Militärarbeit sowie die Beschlüsse des Parteikomitees des Grenzschutzes zur Grenzarbeit und zum Aufbau von Grenzschutzkräften (in Grenzgebieten) umgesetzt werden.
Die den Provinzparteikomitees direkt unterstellten Militärparteikomitees der Provinzen und Städte sind die direkt übergeordneten Parteikomitees der Basisparteiorganisationen. Sie bestehen aus Mitgliedern, die in den Militärparteikomitees der Provinzen arbeiten und von den Kongressen auf derselben Ebene gewählt werden. Ihre Zahl beträgt 13 bis 19 Personen (das Parteikomitee des Hauptstadtkommandos von Hanoi und das Militärparteikomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt haben 15 bis 21 Mitglieder). Außerdem nehmen Provinzparteisekretäre und stellvertretende Provinzparteisekretäre teil, die Vorsitzende der Volkskomitees der Provinzen sind und vom Ständigen Ausschuss des Provinzparteikomitees zur Teilnahme ernannt werden.
Der Provinzparteisekretär fungiert direkt als Provinzmilitärparteisekretär. Der Kommandeur und der Politkommissar des Provinzmilitärkommandos sind Mitglieder des Provinzparteivorstands. Der Kommandeur ist Mitglied des ständigen Provinzparteiausschusses.
Richten Sie beim regionalen Verteidigungskommando ein Basisparteikomitee ein, das direkt dem Militärparteikomitee der Provinz untersteht. Richten Sie beim Grenzschutzkommando ein Basisparteikomitee ein. Das Parteikomitee des Grenzschutzkommandos untersteht in allen Belangen der direkten Führung des Militärparteikomitees der Provinz (wo es eine Grenze gibt) und setzt gleichzeitig die Beschlüsse des Parteikomitees des Grenzschutzes zur Grenzarbeit und zum Aufbau der Grenzschutztruppe um.
In den Militärkommandos und Milizeinheiten auf Gemeindeebene ist eine kommunale Militärzelle einzurichten, die direkt dem Gemeindeparteikomitee untersteht. Die kommunale Militärzelle untersteht in allen Belangen der direkten Führung des Gemeindeparteikomitees und setzt gleichzeitig die Beschlüsse des übergeordneten Militärparteikomitees zu lokalen Militär- und Verteidigungsaufgaben um.
Zu den Parteimitgliedern der kommunalen Militärzelle gehören der Parteisekretär, der Vorsitzende des Volkskomitees der Gemeinde, Parteimitglieder des kommunalen Militärkommandos, der regulären Milizeinheit, der mobilen Miliz und der Seemiliz (sofern vorhanden). Der kommunale Parteisekretär amtiert direkt als Sekretär der kommunalen Militärzelle ab seiner Ernennung durch das kommunale Parteikomitee (Ständiger Ausschuss des Parteikomitees) und endet mit dem Ende seines Amtes als Sekretär des kommunalen Parteikomitees. Der Kommandeur des kommunalen Militärkommandos ist Mitglied des Parteikomitees und des Ständigen Ausschusses des kommunalen Parteikomitees.
Im Vergleich zur alten Verordnung enthält die Verordnung Nr. 332 keine Inhalte in Bezug auf „Militärbehörden von Bezirken, Städten, Provinzstädten und zentral verwalteten Städten“.
Quelle: https://vietnamnet.vn/bo-chinh-tri-quy-dinh-ve-to-chuc-dang-trong-quan-doi-2418463.html
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