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Disziplinarische Degradierung und Gehaltskürzung für Beamte abschaffen

Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP erlassen, das Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte und Staatsbedienstete mit zahlreichen neuen Inhalten regelt.

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng02/07/2025

Die Regierung hat einige Disziplinarmaßnahmen für Beamte und Staatsbedienstete abgeschafft.

Die Regierung hat einige Disziplinarmaßnahmen für Beamte und Staatsbedienstete abgeschafft.

3 Fälle, in denen noch keine Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden

Dementsprechend sieht das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP drei Fälle vor, in denen keine Disziplinarmaßnahmen in Betracht gezogen wurden (anstelle der vier Fälle, die im Dekret Nr. 112/2020/ND-CP vorgeschrieben sind), darunter:

- Beamte und Staatsbedienstete, die wegen einer schweren Erkrankung behandelt werden oder an kognitiven Fähigkeiten verlieren; schwer erkrankt sind und mit Bestätigung einer zuständigen ärztlichen Stelle stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.

- Weibliche Kader und Beamte, die schwanger sind, sich im Mutterschaftsurlaub befinden oder Kinder unter 12 Monaten erziehen, oder männliche Kader und Beamte (falls die Ehefrau stirbt oder die Ehefrau das Kind aufgrund höherer Gewalt oder objektiver Hindernisse gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den Gesetzen zu Notsituationen nicht erziehen kann), die Kinder unter 12 Monaten erziehen, außer in Fällen, in denen der Verstoß gegen die Vorschriften einen schriftlichen Antrag auf Prüfung disziplinarischer Maßnahmen gestellt hat.

- Beamte und Staatsbedienstete, die wegen Gesetzesverstößen strafrechtlich verfolgt, inhaftiert oder inhaftiert sind, bis die zuständigen Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Gerichtsverfahren abgeschlossen sind; außer in Fällen, in denen die zuständigen Behörden darüber entschieden haben.

Zuvor war im Dekret Nr. 112/2020/ND-CP festgelegt worden, dass auch Fälle von „Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die sich im Jahresurlaub, im Urlaub gemäß Regelung oder im von den zuständigen Behörden genehmigten persönlichen Urlaub befinden“, nicht für disziplinarische Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

Ergänzende Fälle der Befreiung von der Disziplinarverantwortung

Das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP sieht außerdem Fälle disziplinarischer Ausschlüsse vor, die gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen umgesetzt werden.

Bei Verstößen unter einem oder mehreren der folgenden Umstände werden Disziplinarmaßnahmen ausgeschlossen: Die zuständige Behörde stellt den Verlust der Zivilprozessfähigkeit bei Begehung des Verstoßes fest; der Betreffende muss der Entscheidung des Vorgesetzten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kader und Beamte 2025 Folge leisten; die zuständige Behörde stellt den Verstoß in einer dringenden Situation aufgrund höherer Gewalt oder objektiver Hindernisse gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Gesetzes über Notsituationen bei der Ausübung offizieller Pflichten fest; der Betreffende hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bestimmungen zu Autorität, Ordnung, Verfahren und Gemeinnützigkeit eingehalten, aber aus objektiven Gründen Schaden verursacht; der Betreffende hat Vorschläge zu Innovation und Kreativität umgesetzt, die von der zuständigen Behörde genehmigt und als richtlinienkonform, aus reinen Motiven und im öffentlichen Interesse umgesetzt eingestuft wurden, aber es ist ein Schaden entstanden; der Betreffende hat einen Verstoß begangen, der eine Disziplinarmaßnahme nach sich zieht, ist aber verstorben. Diese Regelung zielt darauf ab, einen Mechanismus zu institutionalisieren, der mutiges Denken und Handeln fördert.

Das Dekret Nr. 172/2025/ND-CP enthält außerdem spezifische Bestimmungen zu Verstößen, die für eine Milderung oder Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen in Betracht gezogen werden; außerdem ändert und ergänzt es die Frist für die Behandlung von Disziplinarmaßnahmen.

Abschaffung einiger Disziplinarmaßnahmen für Beamte und Staatsbedienstete

Insbesondere werden mit dem Dekret einige Disziplinarmaßnahmen für Beamte und Staatsbedienstete abgeschafft.

Dementsprechend umfassen die Disziplinarmaßnahmen, die gegen Beamte verhängt werden, folgende Punkte: Verweis, Verwarnung, Entlassung (verhängt gegen Beamte, die für Positionen oder Titel zugelassen, ernannt oder eingesetzt wurden) und Entlassung.

Disziplinarmaßnahmen gegenüber Beamten: Verweis; Verwarnung; Entlassung (bei Beamten in Führungs- und Managementpositionen); erzwungener Rücktritt.

Mit dem Dekret Nr. 172/2025/ND-CP wurden die Disziplinarmaßnahmen der Degradierung von Beamten in Führungs- und Managementpositionen sowie die Gehaltskürzung für Beamte ohne Führungs- und Managementpositionen abgeschafft. Diese Änderung erfolgt im Einklang mit dem Gesetz über Kader und Beamte 2025, da dieses Gesetz die beiden oben genannten Disziplinarmaßnahmen nicht vorsieht.

Auch im Dekret Nr. 172/2025/ND-CP ist die Anwendung disziplinarischer Maßnahmen klar geregelt.

Die Disziplinarmaßnahme der Zwangsentlassung wird auf Beamte angewendet, die in einem der folgenden Fälle Verstöße begehen: Beamte in Führungs- oder Managementpositionen wurden durch Entlassung disziplinarisch bestraft, Beamte ohne Führungs- oder Managementpositionen wurden verwarnt, begehen aber wiederholt einen Verstoß; sie haben zum ersten Mal einen Verstoß begangen, der sehr schwerwiegende Folgen hatte, in einem der Fälle, in denen die Disziplinarmaßnahme der Verwarnung verhängt wurde, der Verstoß jedoch keine Haltung der Akzeptanz, Korrektur oder proaktiven Behebung der Folgen zeigt und in einem der Fälle liegt, in denen das Disziplinarniveau erhöht wird; sie verwenden gefälschte oder illegale Diplome, Zertifikate oder Bestätigungen, um bei einer Agentur, Organisation oder Einheit eingestellt zu werden; sie sind drogenabhängig (in diesem Fall muss ein Gutachten einer medizinischen Einrichtung oder eine Mitteilung einer zuständigen Behörde vorliegen).

Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung von Beamten

Beamte, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der Nationalversammlung , des Gesetzes über die Organisation der lokalen Selbstverwaltung, des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten der Nationalversammlung und der Volksräte sowie gegen andere einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden entlassen. Die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Entlassung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

LAM NGUYEN

Quelle: https://www.sggp.org.vn/bo-ky-luat-giang-chuc-va-ha-bac-luong-voi-cong-chuc-post802149.html


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