Dementsprechend stimmte das Innenministerium dem Plan zu, am 29. April einen zusätzlichen freien Tag zu nehmen und die Arbeitszeit an einem anderen Tag zu arrangieren, um den vom Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales vorgeschlagenen Feiertag zu verlängern.

Das Innenministerium forderte das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales auf, den Bericht dem Premierminister umgehend zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen und so eine proaktive Organisation und Gestaltung der Arbeit des politischen Systems, der relevanten Behörden und Organisationen sowie der Bevölkerung sicherzustellen.
Zuvor hatte das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales eine Mitteilung an die zuständigen Behörden gesandt, um Meinungen zum Tausch der Arbeitstage anlässlich des 30. April, dem Tag des Sieges, und des 1. Mai, dem Internationalen Tag der Arbeit, einzuholen, damit die Arbeitnehmer fünf aufeinanderfolgende Tage frei haben.
Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales werden im Jahr 2024 die Feiertage des Siegestages (30. April) und des Internationalen Tags der Arbeit (1. Mai) auf den 29. April (Montag) fallen, also zwischen den Feiertagen und dem wöchentlichen freien Tag.
Daher gibt es den Vorschlag, den normalen Arbeitstag (29. April) zu vertauschen und ihn anlässlich der Feiertage vom 30. April und 1. Mai 2024 durch einen anderen Tag zu ersetzen, sodass Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter fünf aufeinanderfolgende freie Tage haben können.
Dadurch wird der Tourismus und der soziale Konsum angekurbelt und das Wirtschaftswachstum gefördert. Gleichzeitig ändert dieser Austausch nichts am Arbeitszeitfonds von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern.

Das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales teilte mit, dass es nach Erhalt der Stellungnahmen der Ministerien und Zweigstellen dem Premierminister vorschlagen werde, den oben genannten Arbeitszeittausch zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Wenn der Vorschlag vom Premierminister angenommen wird, haben Kader, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeiter, die fünf Tage pro Woche arbeiten, anlässlich des Siegestages am 30. April und des Internationalen Tags der Arbeit am 1. Mai fünf aufeinanderfolgende freie Tage.
Bezüglich der Überstundenvergütung gilt gemäß Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019, dass Arbeitnehmer, die während des chinesischen Neujahrs tagsüber Überstunden leisten, mindestens 300 % des Überstundenlohns erhalten, ohne Feiertagsgeld für Arbeitnehmer, die einen Tageslohn erhalten. Die Überstundenvergütung von Arbeitnehmern ist von der Einkommensteuer befreit.
Daher erhalten Arbeitnehmer, die an Feiertagen und Tet-Feiertagen arbeiten, mindestens 300 % ihres Gehalts, wobei Feiertags- und Urlaubsgeld für Arbeitnehmer, die einen Tageslohn erhalten, nicht mitgerechnet werden.
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