Gemäß der Entscheidung Nr. 3078/QD-BVHTTDL des Ministers für Kultur, Sport und Tourismus vom 22. August 2025 zur Verkündung des Plans zur Umsetzung des Plans zur Reduzierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Produktions- und Geschäftsaktivitäten unter der Leitung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus im Jahr 2025; Auf Ersuchen des Direktors der Rechtsabteilung; ... hat das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus einen Plan zur Ausarbeitung eines Rundschreibens zur Änderung, Ergänzung, Ersetzung und Aufhebung der Vorschriften zu Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Produktions- und Geschäftsaktivitäten unter der Leitung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus herausgegeben.
Dementsprechend beauftragte das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus die Rechtsabteilung mit der Leitung und Koordination der Ausarbeitung des Rundschreibens mit dem Büro des Ministeriums sowie den relevanten Behörden, Organisationen und Einheiten.
Erstellen Sie ein Rundschreiben zur umgehenden Umsetzung des Plans und der zugewiesenen Aufgaben im Beschluss des Premierministers und im Plan des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus.
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Umsetzung der Reduzierung und Vereinfachung von Vorschriften zu Verwaltungsverfahren; Vorschriften im Zusammenhang mit Produktions- und Geschäftsaktivitäten, um Eingriffe zu minimieren und administrative Hindernisse zu beseitigen, den Mechanismus „Bitten – Geben“ und die Denkweise „Wenn du es nicht schaffst, dann verbiete“ einzuführen. Menschen und Unternehmen können frei in Branchen tätig sein, die nicht gesetzlich verboten sind. Deutliche Verlagerung von der Vorinspektion zur Nachinspektion, verbunden mit einer verstärkten Inspektion und Überwachung; Verlagerung des Geschäftsbedingungenmanagements von Lizenzierung und Zertifizierung auf die Veröffentlichung von Geschäftsbedingungen und Nachinspektion, mit Ausnahme einiger Bereiche, in denen Lizenzierungsverfahren gemäß internationalen Vorschriften und Praktiken durchgeführt werden müssen.
Der Inhalt der Rundschreibenentwicklung umfasst: Herausgabe eines Rundschreibenentwicklungsplans und Einrichtung eines Redaktionsteams zur Entwicklung des Rundschreibens; Entwicklung eines Rundschreibenentwurfs; Organisation von Sitzungen des Redaktionsteams; Entwicklung eines Rundschreibenentwurfs und Organisation von Sitzungen des Redaktionsteams, um Kommentare zum Rundschreibenentwurf einzuholen; Veröffentlichung des Rundschreibenentwurfs auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums; Übermittlung von Kommentaren an die dem Ministerium unterstellten Agenturen und Einheiten, relevanten Ministerien, Zweigstellen, Orte, Organisationen, Unternehmen und Verbände; Organisation von Workshops zur Einholung von Kommentaren der relevanten Ministerien, Zweigstellen und Orte (falls erforderlich); Entgegennahme und Erläuterung von Kommentaren; Organisation von Sitzungen des Redaktionsteams zur Synthese, Entgegennahme und Erläuterung von Kommentaren; Sitzung des Rundschreibenbewertungsrats; Fertigstellung des Rundschreibenentwurfsdossiers zur Vorlage beim Minister.
Das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus muss bei der Ausarbeitung des Rundschreibens den Arbeitsinhalt, die Fertigstellungsfrist und die Verantwortlichkeiten der dem Ministerium unterstellten Behörden, Organisationen und Einheiten festlegen. Während des Entwurfsprozesses ist eine enge Abstimmung zwischen den Behörden, Organisationen und Einheiten sicherzustellen und Schwierigkeiten und Hindernisse im Entwurfsprozess umgehend zu beseitigen.
Dieser Beschluss tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Der Leiter des Ministeriumsbüros, der Direktor der Rechtsabteilung, der Direktor der Planungs- und Finanzabteilung sowie die Leiter und Mitglieder des Redaktionsteams gemäß Artikel 3 und der relevanten Behörden und Einheiten sind für die Umsetzung dieses Beschlusses verantwortlich.
Quelle: https://bvhttdl.gov.vn/bo-vhttdl-ban-hanh-ke-hoach-xay-dung-thong-tu-sua-doi-bai-bo-quy-dinh-tthc-lien-quan-den-hoat-dong-san-xuat-kinh-doanh-20250910175753142.htm
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