Am Nachmittag des 3. Juni wurde auf der 20. Sitzung des Nationalen Lenkungsausschusses für die Prävention und Kontrolle von COVID-19 vereinbart, COVID-19 von der Infektionskrankheit Gruppe A in die Gruppe B zu verschieben. Gleichzeitig wurden Leitlinien zur Anwendung von COVID-19-Präventions- und Kontrollmaßnahmen für Krankheiten der Gruppe B sowie Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zur Entwicklung eines Plans zur nachhaltigen Kontrolle und Bewältigung von COVID-19 für den Zeitraum 2023–2025 entsprechend der neuen Situation herausgegeben.
COVID-19 ist keine Infektionskrankheit der Gruppe A mehr (TL-Foto).
Laut Gesundheitsministerium sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten sowie die Beobachtung der Entwicklung der Epidemie in Vietnam die Grundlage für die Erklärung des Endes der COVID-19-Epidemie. Diese ergab, dass COVID-19 nicht mehr die Kriterien für eine Infektionskrankheit der Gruppe A erfüllt.
Das Gesundheitsministerium schlug vor, die Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 3 des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten anzuwenden, um COVID-19 von Gruppe A in Gruppe B umzustufen.
Auch die Weltgesundheitsorganisation geht laut Gesundheitsministerium davon aus, dass SARS-CoV-2 (das Virus, das COVID-19 verursacht) immer noch ein Virus mit einer hohen Übertragungsrate ist.
In Vietnam ist die aktuelle Zahl der Fälle jedoch im Vergleich zu 2021 um das 8,5-fache und im Vergleich zu 2022 um das 48-fache gesunken (von Anfang 2023 bis zum 29. Mai 2023 wurden 85.493 Fälle registriert, wobei pro Monat durchschnittlich 17.000 Fälle registriert wurden).
Darüber hinaus sank die COVID-19-Sterblichkeitsrate in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 stark auf 0,02 % im Vergleich zur Sterblichkeitsrate von 1,86 % im Jahr 2021 und 0,1 % im Jahr 2022. Sie entspricht oder ist niedriger als die Sterblichkeitsrate einiger in den letzten fünf Jahren in Vietnam registrierter Infektionskrankheiten der Gruppe B, wie z. B.: Denguefieber (0,022 %), Malaria (0,017 %), Diphtherie (0,102 %), Keuchhusten (0,417 %).
„COVID-19 erfüllt derzeit die Kriterien für eine Infektionskrankheit der Gruppe B gemäß Punkt b, Absatz 1, Artikel 3 des Gesetzes zur Verhütung und Kontrolle von Infektionskrankheiten: Gruppe B umfasst gefährliche Infektionskrankheiten, die sich schnell ausbreiten und zum Tod führen können“, heißt es in der Analyse des Berichts des Gesundheitsministeriums.
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