
Zu den von der Mehrwertsteuer befreiten Warengruppen zählen demnach Erzeugnisse aus den Bereichen Ackerbau, Forstwirtschaft, Viehzucht, Aquakultur und Fischerei, die nicht zu anderen Produkten verarbeitet wurden oder nur einer konventionellen Vorverarbeitung durch Organisationen und Einzelpersonen unterzogen wurden, die selbst produzieren, fangen, verkaufen und importieren. Die spezifischen Produktmerkmale sind anzugeben. Kann dies nicht festgestellt werden, ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt dafür verantwortlich, anhand des vom Steuerzahler angegebenen Produktionsprozesses festzustellen, ob das Produkt nicht zu anderen Produkten verarbeitet wurde oder nur einer konventionellen Vorverarbeitung durch Organisationen und Einzelpersonen unterzogen wurde, die selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen produzieren, fangen, verkaufen und importieren.
Die zweite Gruppe umfasst vom Staat an Mieter verkaufte Sozialwohnungen, darunter auch Sozialwohnungen gemäß den Bestimmungen des Wohnungsgesetzes. Die dritte Gruppe umfasst die Übertragung von Landnutzungsrechten gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes. Die vierte Gruppe umfasst Finanzdienstleistungen, Bankwesen, Wertpapierhandel und Handel gemäß den Vorschriften. Die fünfte Gruppe umfasst Bestattungsdienste, darunter die Vermietung von Bestattungsinstituten und Bestattungswagen. Die sechste Gruppe umfasst Instandhaltungs-, Reparatur- und Bautätigkeiten unter Einsatz von Eigenmitteln der Bevölkerung und humanitärer Hilfe (mindestens 50 % des gesamten für das Projekt eingesetzten Kapitals) für historisch-kulturelle Relikte, Sehenswürdigkeiten, kulturelle und künstlerische Werke, öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur und Wohnraum für Sozialhilfeempfänger.
Siebtens: Lehr- und Berufsbildungstätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Bildung und Berufsbildung. Achtens: Veröffentlichung, Einfuhr und Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften, Newslettern, Sonderausgaben, politischen Büchern, Lehrbüchern, Lehrmaterialien, juristischen Büchern, Büchern über Wissenschaft und Technologie, Büchern mit Informationen für das Ausland, Büchern in den Sprachen ethnischer Minderheiten sowie Propagandabildern, Fotos und Plakaten (auch in Form von Audio- und Videobändern oder -platten) und elektronischen Daten; Geld und Gelddrucken.
Darüber hinaus müssen Maschinen, Ausrüstung, Ersatzteile und Materialien, die im Inland nicht produziert werden können, für den direkten Einsatz in wissenschaftlichen Forschungs- und Technologieentwicklungsaktivitäten importiert werden; Maschinen, Ausrüstung, Ersatzteile, spezielle Transportmittel und Materialien, die im Inland nicht produziert werden können, müssen importiert werden, um Explorations- und Entwicklungsaktivitäten für Öl- und Gasfelder durchzuführen;
Zu den nicht steuerpflichtigen Subjekten zählen auch andere Gruppen wie öffentliche Personenbeförderungsleistungen mit Bussen, Zügen und Binnenschiffen, die innerhalb des Bundeslandes, innerhalb von Stadtgebieten und auf angrenzenden Strecken außerhalb des Bundeslandes verkehren und Haltestellen zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen haben.
Quelle: https://baodanang.vn/cac-doi-tuong-khong-chiu-thue-gia-tri-gia-tang-tu-ngay-1-7-3264879.html
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