Jeder Arzt, Mediziner oder medizinisches Personal, der Werbung für Reformkostprodukte macht, verstößt gegen geltendes Recht.
Nach Angaben der Abteilung für Lebensmittelsicherheit des Gesundheitsministeriums gibt es in den sozialen Netzwerken derzeit zahlreiche Clips mit Bildern von Personen, die behaupten, medizinisches Personal in großen Krankenhäusern oder Ärzte zu sein, die über Krankheiten beraten und gesundheitsfördernde Lebensmittel als Arzneimittel anpreisen, um ihre Produkte zu verkaufen.
In Absatz 2, Artikel 27 des Dekrets 15/2018/ND-CP, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Lebensmittelsicherheit detailliert beschrieben wird, heißt es: „Verwenden Sie keine Bilder, Geräte, Kostüme, Namen, Korrespondenz von medizinischen Einheiten, Einrichtungen, Ärzten, Apothekern oder medizinischem Personal, Dankesschreiben von Patienten oder Artikel von Ärzten, Apothekern oder medizinischem Personal, um für Lebensmittel zu werben.“
Daher verstößt jeder Arzt, Mediziner oder medizinisches Personal, der Werbung für Reformkostprodukte macht, gegen geltendes Recht./.
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