
Studierende aus ethnischen Minderheiten werden mit Studiengebühren in Höhe von 60 % des Grundgehalts unterstützt.
„Ich gehöre einer ethnischen Minderheit an, mein Kind ist in der 12. Klasse. Ich möchte mehr über die staatlichen Richtlinien zur Unterstützung von Schülern ethnischer Minderheiten erfahren!“
Vu Thi Nhi ( Lao Cai )
Antwort:
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses 66/2013/QD-TTg lauten die Bestimmungen für die Fächer, die die Richtlinie zur Unterstützung der Studienkosten anwenden, wie folgt:
Geltungsbereich der Regelung und anwendbare Themen:
1. Dieser Beschluss legt die Politik der Unterstützung der Studienkosten für Studierende ethnischer Minderheiten aus armen oder armutsgefährdeten Haushalten gemäß den staatlichen Bestimmungen fest, die die Aufnahmeprüfung für ein Vollzeitstudium an Universitäten und Hochschulen an Hochschulen bestehen, darunter: Universitäten, Akademien, Colleges und Junior Colleges.
2. Dieser Beschluss gilt nicht für Studierende: Ausgewählte Kandidaten, Begünstigte der Police, die für die Zulassung in Betracht gezogen werden, Ausbildung nach Adresse, gemeinsame Ausbildung, Zweitabschlüsse sowie Universitäts- und Hochschulstudenten nach Abschluss des universitären Vorbereitungsprogramms.
Demnach erhalten Studierende aus ethnischen Minderheiten Unterstützung bei ihren Studienkosten, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Zugehörigkeit zu armen oder armutsgefährdeten Haushalten gemäß den staatlichen Vorschriften;
- Bestehen Sie die Aufnahmeprüfung für Vollzeitstudien an Universitäten und Hochschulen, darunter Universitäten, Akademien, Colleges und Junior Colleges.
Hinweis: Die Studiengebührenförderung gilt nicht für Studierende, die für die Zulassung ausgewählt wurden, für Begünstigte der Police, für Ausbildungen nach Adresse, für gemeinsame Ausbildungen, für Zweitabschlüsse sowie für Universitäts- und Hochschulstudenten nach Abschluss des universitären Vorbereitungsprogramms.
Was die Höhe der Unterstützung betrifft, so beträgt die Höhe der Unterstützung für die Studienkosten für Studierende ethnischer Minderheiten an Hochschulen gemäß Artikel 3 des Gemeinsamen Rundschreibens 35/2014/TTLT-BGDĐT-BTC wie folgt:
Die Höhe der Studienbeihilfe beträgt 60 % des Grundgehalts und wird für maximal 10 Monate/Schuljahr/Schüler/in in Anspruch genommen; die Anzahl der Jahre der Studienbeihilfe richtet sich nach der offiziellen Ausbildungsdauer.
Das aktuelle Grundgehalt beträgt gemäß Dekret 73/2024/ND-CP 2.340.000 VND.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen werden Studierende ethnischer Minderheiten mit Studiengebühren in Höhe von 60 % des Grundgehalts (2.340.000 VND) unterstützt.
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Quelle: https://pnvnweb.dev.cnnd.vn/che-do-ho-tro-hoc-phi-cho-sinh-vien-dan-toc-thieu-so-20241225195709393.htm
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