Die Regierung hat die Grundrente offiziell um 30 % gesenkt – Foto: TAN LUC
Demnach ist in der Verordnung festgelegt, dass zu den Personen, die im Jahr 2024 einer Reduzierung der Grundpacht unterliegen, folgende gehören: Die in Artikel 4 des Bodengesetzes von 2024 genannten Landnutzer, die gemäß der Pachtentscheidung, dem Pachtvertrag oder der Bescheinigung über Landnutzungsrechte Land direkt vom Staat gepachtet bekommen, Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten der zuständigen staatlichen Behörde mit Wirkung vom Jahr 2024 in Form einer jährlichen Grundpachtzahlung.
Wer ist befreit?
Falls der Landnutzer im Jahr 2024 die rechtlichen Verfahren bezüglich des Grundstücks noch nicht abgeschlossen hat, die rechtlichen Verfahren bezüglich des Grundstücks jedoch zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Reduzierung der Grundpacht gemäß den Vorschriften abgeschlossen sind, hat er/sie Anspruch auf Reduzierung der Grundpacht.
Diese Bestimmung gilt sowohl für Fälle, in denen Landnutzer keinen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Grundpacht haben und der Zeitraum für die Befreiung oder Ermäßigung der Grundpacht abgelaufen ist, als auch für Fälle, in denen Landnutzer derzeit gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes und anderer relevanter Gesetze eine Ermäßigung der Grundpacht genießen.
Darüber hinaus werden zu den Themen der Pachtminderung auch die für die Bearbeitung von Anträgen auf Pachtminderung zuständige Behörde sowie andere relevante Behörden, Organisationen und Einzelpersonen gehören.
Das Dekret sieht für Landnutzer eine Reduzierung der im Jahr 2024 zu zahlenden Grundpacht um 30 % vor. Die oben festgelegte Reduzierung der Grundpacht wird auf der Grundlage der im Jahr 2024 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlenden Grundpacht berechnet.
Für nach dem 31. Juli eingereichte Bewerbungen besteht kein Anspruch auf Ermäßigung.
Auf ausstehende Pachtzahlungen für Jahre vor 2024 und Verzugsgebühren wird kein Nachlass gewährt. Erhält der Landnutzer gemäß den Vorschriften eine Pachtminderung oder Abzüge für Entschädigungen und Räumung, wird die Pachtminderung auf der Grundlage des nach der Minderung oder dem Abzug zu zahlenden Pachtbetrags berechnet.
Zu den Fällen von Anträgen auf Reduzierung der Grundrente gehört der Antrag des Landnutzers auf Reduzierung der Grundrente im Jahr 2024.
Landnutzer sind vor dem Gesetz für die Ehrlichkeit und Richtigkeit ihrer Angaben und Anträge auf Pachtminderung verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die richtigen Personen gemäß den Vorschriften Anspruch auf Pachtminderung haben.
Grundstücksnutzer können ihre Anträge vom 11. April bis 31. Juli direkt, per Post, elektronisch oder in anderer Form an die Steuerbehörde oder andere im Grundstücksgesetz und im Steuerverwaltungsgesetz vorgeschriebene Stellen richten.
Nach Ablauf der oben genannten Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gemäß den Vorschriften muss die zuständige Behörde spätestens 30 Tage nach Eingang des Antrags auf Herabsetzung der Grundrente die Höhe der zu reduzierenden Grundrente festlegen und einen Beschluss über die Herabsetzung erlassen.
In Fällen, in denen die Grundrente reduziert wurde, sich aber später bei einer Inspektion herausstellt, dass sie nicht für eine Reduzierung in Frage kommt, muss das Budget zurückerstattet werden.
Tuoitre.vn
Quelle: https://tuoitre.vn/chinh-phu-chinh-thuc-giam-30-tien-thue-dat-ap-dung-don-de-nghi-truoc-31-7-20250412180933791.htm
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