Verordnung zur Regelung der Spende, des Empfangs, der Verwendung, der Lagerung und Hinterlegung von Sperma, Eizellen und Embryonen; der Geburt mithilfe assistierter Reproduktionstechniken; der Bedingungen, Aufzeichnungen, Verfahren und Befugnisse, die medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen die Durchführung von In-vitro-Fertilisation und Leihmutterschaft für humanitäre Zwecke gestatten; der Bedingungen für Leihmutterschaft für humanitäre Zwecke.
Das Dekret schreibt vor, dass bei der Spende von Samen, Eizellen und Embryonen im Rahmen der assistierten Reproduktionstechnologie der Grundsatz eingehalten werden muss, dass Spenden nur in Einrichtungen erfolgen dürfen, die über eine Lizenz zur Lagerung von Samen, Eizellen und Embryonen verfügen.
Gespendete Spermien, Eizellen und Embryonen können nur von einer Frau oder einem Paar zur Zeugung eines Kindes verwendet werden. Die Spende und der Erhalt von Spermien und Embryonen erfolgen anonym zwischen Spender und Empfänger.
Eine assistierte Reproduktionstechnologie wird nur bei unfruchtbaren Paaren oder Paaren mit medizinischer Indikation sowie bei alleinstehenden Frauen durchgeführt, die dies wünschen.
Paaren, die eine Leihmutterschaft wünschen, Leihmüttern und Kindern, die aus humanitären Gründen durch Leihmutterschaft geboren werden, wird die Wahrung der Privatsphäre, persönlicher Geheimnisse und Familiengeheimnisse garantiert und sie werden gesetzlich respektiert und geschützt.
Das Dekret legt außerdem die Bedingungen für Einrichtungen klar fest, denen die Durchführung von Leihmutterschaftstechniken für humanitäre Zwecke gestattet ist. Dazu gehören beispielsweise mindestens zwei Jahre Erfahrung mit der Durchführung von In-vitro-Fertilisationstechniken, wobei in den letzten beiden Jahren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 500 In-vitro-Fertilisationszyklen pro Jahr durchgeführt worden sein müssen; die Anwesenheit eines medizinischen Beraters, der Geburtshelfer ist, eines psychologischen Beraters mit einem Universitätsabschluss in Psychologie oder höher oder eines Arztes mit einem Ausbildungszertifikat im Bereich Psychologie, eines juristischen Beraters mit einem Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften oder höher.
Medizinische Berater müssen Mitarbeiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung sein. Psychologische Berater und Rechtsberater müssen Mitarbeiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung sein oder mit der Justiz zusammenarbeiten.
Der Gesundheitsminister, der Minister für nationale Verteidigung und der Minister für öffentliche Sicherheit entscheiden, ob sie den von ihnen verwalteten medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen die Durchführung von Leihmutterschaftsverfahren zu humanitären Zwecken gestatten.
Zu den Verwandten der Ehefrau oder des Ehemannes, die aus humanitären Gründen eine Leihmutterschaft beantragen, zählen laut Vorschriften: Vollbrüder und -schwestern, Halbbrüder und -schwestern, Kinder ihrer Onkel, Tanten und Tanten väterlicherseits.
Nach Erhalt eines vollständigen Antrags gemäß den Vorschriften muss die Einrichtung, die für die Durchführung von Leihmutterschaften aus humanitären Gründen eine Lizenz besitzt, eine Gesundheitsuntersuchung der Leihmutter und des Paares, das die Leihmutterschaft beantragt, durchführen. Sie muss bestätigen, dass die Ehefrau, die die Leihmutter beantragt, auch bei Anwendung assistierter Reproduktionstechnologie nicht schwanger werden und ein Kind gebären kann. Außerdem muss sie die Fähigkeit der Leihmutter bestätigen, Leihmutter zu werden.
Falls die Leihmutter und das Paar, das die Leihmutterschaft beantragt, die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Leihmutterschaft erfüllen, muss die für die Durchführung von Leihmutterschaftstechniken für humanitäre Zwecke zugelassene Einrichtung eine Beratung mit den Parteien zu medizinischen, psychologischen (Vorteile und Risiken, die während des Leihmutterschaftsprozesses auftreten können) und rechtlichen Aspekten (Rechte und Pflichten jeder Partei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) durchführen und bestätigen und die Leihmutterschaftstechnik durchführen.
Das Dekret tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/chinh-phu-quy-dinh-ro-dieu-kien-cua-co-so-duoc-phep-thuc-hien-ky-thuat-mang-thai-ho-vi-muc-dich-nhan-dao-post804077.html
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