
Das Rundschreiben regelt die Verfahren für die Lizenzierung der Goldbarrenproduktion, den Import von Rohgold sowie die Gewährung von Export- und Importbeschränkungen für Gold. Gleichzeitig regelt es die Vernetzung und Informationsbereitstellung von im Goldhandel tätigen Unternehmen und Kreditinstituten sowie das vorgeschriebene Meldesystem.
Unternehmen und Banken, die eine Gewerbeerlaubnis zum Kauf und Verkauf von Goldbarren beantragen, senden ihre Unterlagen an die Staatsbank. Nach Erhalt aller Unterlagen benachrichtigt die Staatsbank die zuständige Filiale der Staatsbank, um die Eigentums- oder Nutzungsrechte am Geschäftsstandort sowie die erforderliche Ausrüstung für den Kauf und Verkauf von Goldbarren am Geschäftsstandort zu prüfen.
Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Mitteilung der Staatsbank teilt die regionale Zweigstelle der Staatsbank das Ergebnis mit. Innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die Staatsbank unter Angabe der Gründe die Erteilung oder Ablehnung der Lizenz zum An- und Verkauf von Gold gemäß den Vorschriften. Die Erteilung einer Lizenz zur Herstellung von Goldbarren erfolgt ebenfalls innerhalb von 30 Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags.
Quelle: https://quangngaitv.vn/chinh-thuc-huong-dan-cap-phep-san-xuat-vang-mieng-nhap-khau-vang-6508523.html
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